Nich neu, aber gut:
Ein Jurist hat den Begriff der Online-Durchsuchung wörtlich genommen. Für Durchsuchungen gibt es allerlei Regeln und Grundsätze, an die sich die Strafverfolgungsbehörden aus gutem Grund halten müssen. Was herauskommt, wenn man diese Regeln auf die Online-Durchsuchung von Computern überträgt, steht im JurBlog.