Als Phantom ist „die“ Corona-App in aller Munde, nein, Medien. Sie inszeniert sich als Gegenstand eines Expertenstreits um die Frage, welche Architektur den technischen Datenschutz am besten gewährleiste, eine „zentrale“ oder eine „dezentrale“, und wer narzisstische Bestätigung sucht, schlägt sich öffentlich auf die eine oder die andere Seite. Dreihundert Informatikprofessoren zum Beispiel sehen sich ihrer Bedeutung beraubt, weil ihren Rat gerade niemand schätzt, und die Aktivistenclubs, die auch sonst zu jedem Thema die Hand heben, stehen ihnen in nichts nach.
Ihr Horizont bleibt eng und technisch, und so meiden sie neben der grundlegenden konzeptionellen Frage, was eine Corona-App überhaupt zu leisten hätte, sogar den rechtlichen und institutionellen Teil der Datenschutz-Debatte. Auf Ideen wie die einer spezifischen rechtlichen Regelung oder einer vertrauenswürdigen Institution zur Überwachung der außerordentlichen Datenverarbeitung aus besonderem Anlass kommen sie schon nicht mehr. Letztlich wollen nur sie bei einigen technischen Entscheidungen mitreden und führen dazu den Vorwand ins Feld, genau diese Entscheidungen seien essenziell für das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.
Mit App-Konzepten und Anwendungsszenarien aus anderen Ländern haben sich diese Diskursschauspieler offenbar so wenig auseinandergesetzt wie mit Institutionskonstrukten à la Stasi-Unterlagen-Behörde, mit einer umfassenden Anforderungsanalyse so wenig wie mit dem Verlauf von Entwurfs- und Entwicklungsprozessen. Sie zweifeln nicht am Projekt der automatisierten Kontaktverfolgung, das sie ohne Diskussion als einziges denkbares Funktionsprinzip einer Corona-App annehmen, sondern sie möchten diese Kontaktverfolgung in einigen willkürlich gewählten technischen Dimensionen perfektionieren. Erwägungen jenseits der Technik beschränken sich auf die Mahnung, „die“ App müsse auf jeden Fall nur freiwillig zu verwenden sein.
Über diese Debatteninszenierung haben wir ganz vergessen, grundlegende Fragen zu klären. Tatsächlich gibt es „die“ App gar nicht, sondern ganz verschiedene Zwecke und Konzepte des App-Einsatzes in der Seuchenbekämpfung. Eine Auswahl:
(1) Kontaktverfolgung – Smartphones als persönliche und häufig am Körper getragene Geräte erfassen Daten über das Verhalten ihrer Träger, mit denen sich im Fall einer Infektion Kontaktpersonen der oder des Infizierten leichter oder zuverlässiger ermitteln lassen. Sowohl die Datenerfassung als auch ihre spätere Verwendung kann man unterschiedlich gestalten. Daten können (1.a.I) automatisch erhoben oder wie in den ersten Versionen von Stopp Corona (1.a.II) manuell erfasst werden. Ebenso lassen sich die aufgenommenen Daten (1.b.I) automatisch verwenden, um erfasste Kontaktpersonen über eine Infektion zu informieren, oder (1.b.II) menschlichen Kontaktverfolgern anbieten, um deren Arbeit zu unterstützen. Allein daraus ergeben sich vier Kombinationsmöglichkeiten; für welche man sich entscheidet, bestimmt die Erfolgsaussichten wie auch die Art der zu erhebenden Daten.
(2) Statistische Erhebungen – Die Smartphones der App-Nutzer und daran angeschlossene Geräte wie Fitness-Armbänder und Digitaluhren werden zu einem Netz verteilter Sensoren, dessen Daten ohne Personenbezug zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken ausgewertet werden. Die Corona-Datenspende-App des RKI setzt dieses Konzept um.
(3) Selbstdiagnose – Eine App oder Website fragt bei Infektionsverdacht Symptome und Risikofaktoren ab und gibt daraufhin Verhaltensempfehlungen, etwa den Rat, einen Arzt anzurufen oder ein Testzentrum aufzusuchen. Zusätzlich können die gewonnenen Daten analog zu (2) der Forschung und Statistik dienen. Die Nutzung kann (3.a) freiwillig und anonym erfolgen wie bei der Website Covid-Online (zurzeit in Überarbeitung) des Marburger Universitätsklinikums und der Philipps-Universität oder (3.b) verpflichtend im Rahmen einer flächendeckenden Früherkennung.
(4) Quarantäneüberwachung – Quarantänepflichtige Personen weisen ihren Aufenthalt regelmäßig mit Hilfe Smartphones nach. Dazu muss zum einen die Bewegung des Geräts überwacht werden, zum anderen die räumliche Nähe zwischen Gerät und Besitzer. Die digitale Quarantäneüberwachung lässt Schlupflöcher, erleichtert jedoch gegenüber anderen Formen der Überwachung – zum Beispiel häufigen Hausbesuchen – die Arbeit der Gesundheits- und Ordnungsbehörden. Nutzerinnen und Nutzer müssen kooperationsbereit sein.
(5) Digitale Seuchenpässe – Das Smartphone wird zum Speicher und Träger von Nachweisen, nach deren Kontrolle Privilegien gewährt werden können. Nachgewiesen werden kann einerseits (5.a) der (wahrscheinliche) Infektionsstatus, etwa durch die Zeitpunkte und Ergebnisse von Tests oder Selbstdiagnosen (siehe Nr. 3) und das Nichtbestehen einer Quarantäneanordnung. Diesem Ansatz folgt der chinesische Health Code. Andererseits ließe sich auch (5.b) der Immunstatus nach überstandener Infektion oder später nach einer Schutzimpfung auf diese Weise bescheinigen. Dies jedoch ist umstritten, einmal aus medizinischen Erwägungen, da die Frage der Immunität nach einer Infektion noch nicht ausreichend geklärt ist, aber auch praktischen und ethischen Gründen, da ein Immunitätspass ohne verfügbare Schutzimpfung einen Anreiz schaffen kann, sich absichtlich zu infizieren oder sich auf unlautere Weise einen falschen Nachweis zu verschaffen.
Das sind fünf verschiedene Anwendungen in insgesamt zehn Varianten und diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In fast allen Fällen muss man sich rechtzeitig Gedanken über Alternativen für Menschen ohne geeignetes Smartphone machen. Genuin technisch und die Besonderheiten der Plattform „Smartphone“ ausnutzend erscheinen (1), (2), und (4). Können wir jetzt endlich die Phantomdiskussion um eine zentrale oder dezentrale automatisierte Kontaktverfolgung beenden und debattieren, ob und wie wir die Bekämpfung des Coronavirus digital unterstützen möchten? Danke.