Archiv der Kategorie: Gadget

Zehnerlei Corona-App

Als Phantom ist „die“ Corona-App in aller Munde, nein, Medien. Sie inszeniert sich als Gegenstand eines Expertenstreits um die Frage, welche Architektur den technischen Datenschutz am besten gewährleiste, eine „zentrale“ oder eine „dezentrale“, und wer narzisstische Bestätigung sucht, schlägt sich öffentlich auf die eine oder die andere Seite. Dreihundert Informatikprofessoren zum Beispiel sehen sich ihrer Bedeutung beraubt, weil ihren Rat gerade niemand schätzt, und die Aktivistenclubs, die auch sonst zu jedem Thema die Hand heben, stehen ihnen in nichts nach.

Ihr Horizont bleibt eng und technisch, und so meiden sie neben der grundlegenden konzeptionellen Frage, was eine Corona-App überhaupt zu leisten hätte, sogar den rechtlichen und institutionellen Teil der Datenschutz-Debatte. Auf Ideen wie die einer spezifischen rechtlichen Regelung oder einer vertrauenswürdigen Institution zur Überwachung der außerordentlichen Datenverarbeitung aus besonderem Anlass kommen sie schon nicht mehr. Letztlich wollen nur sie bei einigen technischen Entscheidungen mitreden und führen dazu den Vorwand ins Feld, genau diese Entscheidungen seien essenziell für das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.

Mit App-Konzepten und Anwendungsszenarien aus anderen Ländern haben sich diese Diskursschauspieler offenbar so wenig auseinandergesetzt wie mit Institutionskonstrukten à la Stasi-Unterlagen-Behörde, mit einer umfassenden Anforderungsanalyse so wenig wie mit dem Verlauf von Entwurfs- und Entwicklungsprozessen. Sie zweifeln nicht am Projekt der automatisierten Kontaktverfolgung, das sie ohne Diskussion als einziges denkbares Funktionsprinzip einer Corona-App annehmen, sondern sie möchten diese Kontaktverfolgung in einigen willkürlich gewählten technischen Dimensionen perfektionieren. Erwägungen jenseits der Technik beschränken sich auf die Mahnung, „die“ App müsse auf jeden Fall nur freiwillig zu verwenden sein.

Über diese Debatteninszenierung haben wir ganz vergessen, grundlegende Fragen zu klären. Tatsächlich gibt es „die“ App gar nicht, sondern ganz verschiedene Zwecke und Konzepte des App-Einsatzes in der Seuchenbekämpfung. Eine Auswahl:

(1) Kontaktverfolgung – Smartphones als persönliche und häufig am Körper getragene Geräte erfassen Daten über das Verhalten ihrer Träger, mit denen sich im Fall einer Infektion Kontaktpersonen der oder des Infizierten leichter oder zuverlässiger ermitteln lassen. Sowohl die Datenerfassung als auch ihre spätere Verwendung kann man unterschiedlich gestalten. Daten können (1.a.I) automatisch erhoben oder wie in den ersten Versionen von Stopp Corona  (1.a.II) manuell erfasst werden. Ebenso lassen sich die aufgenommenen Daten (1.b.I) automatisch verwenden, um erfasste Kontaktpersonen über eine Infektion zu informieren, oder (1.b.II) menschlichen Kontaktverfolgern anbieten, um deren Arbeit zu unterstützen. Allein daraus ergeben sich vier Kombinationsmöglichkeiten; für welche man sich entscheidet, bestimmt die Erfolgsaussichten wie auch die Art der zu erhebenden Daten.

(2) Statistische Erhebungen – Die Smartphones der App-Nutzer und daran angeschlossene Geräte wie Fitness-Armbänder und Digitaluhren werden zu einem Netz verteilter Sensoren, dessen Daten ohne Personenbezug zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken ausgewertet werden. Die Corona-Datenspende-App des RKI setzt dieses Konzept um.

(3) Selbstdiagnose – Eine App oder Website fragt bei Infektionsverdacht Symptome und Risikofaktoren ab und gibt daraufhin Verhaltensempfehlungen, etwa den Rat, einen Arzt anzurufen oder ein Testzentrum aufzusuchen. Zusätzlich können die gewonnenen Daten analog zu (2) der Forschung und Statistik dienen. Die Nutzung kann (3.a) freiwillig und anonym erfolgen wie bei der Website Covid-Online (zurzeit in Überarbeitung) des Marburger Universitätsklinikums und der Philipps-Universität oder (3.b) verpflichtend im Rahmen einer flächendeckenden Früherkennung.

(4) Quarantäneüberwachung – Quarantänepflichtige Personen weisen ihren Aufenthalt regelmäßig mit Hilfe Smartphones nach. Dazu muss zum einen die Bewegung des Geräts überwacht werden, zum anderen die räumliche Nähe zwischen Gerät und Besitzer. Die digitale Quarantäneüberwachung lässt Schlupflöcher, erleichtert jedoch gegenüber anderen Formen der Überwachung – zum Beispiel häufigen Hausbesuchen – die Arbeit der Gesundheits- und Ordnungsbehörden. Nutzerinnen und Nutzer müssen kooperationsbereit sein.

(5) Digitale Seuchenpässe – Das Smartphone wird zum Speicher und Träger von Nachweisen, nach deren Kontrolle Privilegien gewährt werden können. Nachgewiesen werden kann einerseits (5.a) der (wahrscheinliche) Infektionsstatus, etwa durch die Zeitpunkte und Ergebnisse von Tests oder Selbstdiagnosen (siehe Nr. 3) und das Nichtbestehen einer Quarantäneanordnung. Diesem Ansatz folgt der chinesische Health Code. Andererseits ließe sich auch (5.b) der Immunstatus nach überstandener Infektion oder später nach einer Schutzimpfung auf diese Weise bescheinigen. Dies jedoch ist umstritten, einmal aus medizinischen Erwägungen, da die Frage der Immunität nach einer Infektion noch nicht ausreichend geklärt ist, aber auch praktischen und ethischen Gründen, da ein Immunitätspass ohne verfügbare Schutzimpfung einen Anreiz schaffen kann, sich absichtlich zu infizieren oder sich auf unlautere Weise einen falschen Nachweis zu verschaffen.

Das sind fünf verschiedene Anwendungen in insgesamt zehn Varianten und diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In fast allen Fällen muss man sich rechtzeitig Gedanken über Alternativen für Menschen ohne geeignetes Smartphone machen. Genuin technisch und die Besonderheiten der Plattform „Smartphone“ ausnutzend erscheinen (1), (2), und (4). Können wir jetzt endlich die Phantomdiskussion um eine zentrale oder dezentrale automatisierte Kontaktverfolgung beenden und debattieren, ob und wie wir die Bekämpfung des Coronavirus digital unterstützen möchten? Danke.

Apple, the FBI, and the Omnipotence Paradox

“Can God create a rock so heavy He could not lift it?” this is one version of the omnipotence paradox. To make a long story short, ominpotence as a concept leads to similar logical problems as the naïve set-of-sets and sets-containing-themselves constructions in Russel’s paradox. Some use this paradox to question religion; others use it to question logic; and pondering such questions generally seems to belong to the realm of philosophy. But the ongoing new round of (civil) crypto wars is bringing a tranformed version of this paradox into everyone’s pocket.

Can Apple create an encryption mechanism so strong that even Apple cannot break it? Apple claims so, at least for the particular situation, in their defense against the FBI’s request for help with unlocking a dead terrorist’s iPhone: “As a result of these stronger protections that require data encryption, we are no longer able to use the data extraction process on an iPhone running iOS 8 or later.” Although some residual risk of unknown vulnerabilities remains, this claim seems believable as far as it concerns retroactive circumvention of security defenses. Just as a locksmith can make a lock that will be as hard to break for its maker as for any other locksmith, a gadgetsmith can make gadgets without known backdoors or weaknesses that this gadgetsmith might exploit. This is challenging, but possible.

However, the security of any encryption mechanism hinges on the integrity of key components, such as the encryption algorithm, its implementation, auxiliary functions like key generation and their implementation, and the execution environment of these functions. The maker of a gadget can always weaken it for future access.

Should Apple be allowed to make and sell devices with security mechanisms so strong that neither Apple nor anyone else can break or circumvent them in the course of legitimate investigations? This is the real question here, and a democratic state based on justice and integrity has established institutions and procedures to come to a decision and enforce it. As long as Apple does not rise above states and governments, they will have to comply with laws and regulations if they are not to become the VW of Silicon Valley.

Thus far we do not understand very well how to design systems that allow legitimate law enforcement access while also keeping data secure against illiegitimate access and abuse or excessive use of legitimate means. Perhaps in the end we will have to conclude that too much security would have to be sacrificed for guaranteed law enforcement access, as security experts warn almost in unison, or that a smartphone is too personal a mind extension for anyone to access it without its user’s permission. But this debate we must have: What should the FBI be allowed to access, what would be the design implications of guaranteed access requirements, and which side effects would we need to consider?

For all we know, security experts have a point warning about weakening what does already break more often than not. To expectat that companies could stand above the law because security, however, is just silly.

PS, remember Clarke’s first law: “When a distinguished but elderly scientist states that something is possible, he is almost certainly right. When he states that something is impossible, he is very probably wrong.”

PPS: Last Week Tonight with John Oliver: Encryption

Aus der eID-Filterblase

Wie der Heise-Newsticker von der CeBIT berichtet, können Eltern die  Kindergartenplätze für ihren Nachwuchs jetzt auch mit dem neuen Personalausweis beantragen. Statt umständlich mit einem Stift Formulare auszufüllen, muss man nur noch eine App auf seinem NFC-fähigen Smartphone installieren, den Antrag ins Händi wischen und seinen Personalausweis daneben legen. Die Bewilligung wird zurück aufs Händi geschickt, das dann im Kindergarten vorzulegen ist. Wenn man Pech hat, gibt es Kindergartenplätze allerdings frühestens wieder im September und das Smartphone wird bis dahin geklaut.

Goldig ist auch die Idee der BürgerDVD aus derselben Heise-Meldung. Um meinen sicheren Identitätsnachweis im Internet nutzen zu können, beende ich gerne alle laufenden Programme, starte mein System neu und verwende ein ungewohntes Betriebssystem, das nicht mal meine Browser-Bookmarks kennt. Das kostet mich höchstens eine Viertelstunde.

Risk Assessment and Failure Analysis in Multiple Small Illumination Sources During Winter Conditions

Risk Assessment and Failure Analysis in Multiple Small Illumination Sources During Winter Conditions

Robert M. Slade, version 1.0, 20031217

Abstract:

In the author’s immediate socio-cultural environment, the unpacking, testing, placement, and maintenance of Christmas lights has been mandated to be „man’s work.“ (Women will, reluctantly, direct the placement of lights, since it is an observed fact that a man has all the artistic sensitivity of a Volkswagen. The car, not the automotive designers.) Therefore, despite the complete lack of any evidence of competence in domestic „handiness,“ or knowledge of electrical appliances, the author has found himself making an extensive, multi- year study of failure modes in different forms of lighting involving multiple small light sources.

Risks Digest vol. 26, issue 26; 2010-12-29

Homecomputer im Test

Damals wusste man noch nicht so recht, was man mit einem Computer zu Hause anstellen soll, und arbeitete sich an offensichtlichen, aber nicht unbedingt nützlichen Anwendungen ab:

Wer beispielsweise die Bestände seines gut sortierten Weinkellers elektronisch speichern möchte, müßte – sobald ihm der Sinn nach einem edlen Tropfen steht – folgende Prozedur hinter sich bringen: Heimcomputer einschalten, Programmkassette in den Recorder einlegen, Programm laden, Kassette wechseln und »Weinkellerdaten« in den Rechner einlesen, Befehl zur Auswahl eines trockenen ’82er Württembergers eingeben, eintragen in den Daten bestand, dass die Flasche nun bald geleert sein wird. Schreiben der gesamten Daten zurück auf die Kassette. Wegräumen der Kassetten und Ausschalten des Rechners. Während der elektronisch ausgerüstete Weinkenner nun den Weg in den Weinkeller antritt. um die richtige Flasche zu suchen, hebt der technisch rückständige Bacchant gerade das weite Glas und trinkt auf die gute alte Zeit, als man Wein noch mit Kennerblick auswählte.

Plastikschüsseldebatte

Verkehrsminister Ramsauer betätigt sich als Helmtroll, und das sehr gekonnt. Weil nur wenige Menschen von der Notwendigkeit einer Styroporkopfbedeckung beim Radfahren überzeugt sind, sollen gefälligst viel mehr Leute eine solche tragen, sonst werde man es allen vorschreiben. Auf solche Begründungen muss man erst mal kommen, das ist weit kreativer als die unzählige Male ausgetauschten Sachargumente. Mutti auf Eskalationsstufe drei hätte es nicht absurder hinbekommen.

P.S.: Wunderbar, die Botschaft ist in den Medien angekommen. Ich begrüße diese Entwicklung.

The American Way of Electronic Signatures

An electronic signature is not what security nerds think it is, or think it should be. This is a valid implementation of electronic signatures:

»Instead, you sign a piece of paper and hold it up to your iSight/Facetime camera while Preview snaps a photo. It’ll then detect the signature and allow you to add it to your document. To do this, just open the PDF document you want to sign, click “Annotate” in the toolbar if the annotations bar isn’t already showing, and then click the Signature drop-down menu.«

(Lifehacker via Timyeo’s Blog)

If people are happy with it, as they surely will as Apple made it, what exactly are the problems that we are trying to solve with all our cryptography?

Mehr Licht

Eigentlich wollte ich hier noch mit meinem neuen LED-Licht am Fahrrad angeben und es wärmstens weiterempfehlen. Nun kommt mir FAZ.NET aber mit einem Artikel über die aktuelle Beleuchtungstechnik zuvor und erspart mir die Arbeit. Ich begnüge mich also mit dem Hinweis, dass mir mit meinem neuen LED-Scheinwerfer das Fahren auf dunklen Landstraßen erstmals richtig Spaß macht. Erst recht, wenn nach hinten noch ein Toplight Line leuchtet.