Die Legende vom Datenschutz

Viele die sich über die neuen Gefahren beschweren, die elektronische Gesundheitskarte und Co. mit sich bringen, vergessen, dass es auch in der analogen Welt mit dem Datenschutz oft nicht besonders weit her ist. Kleines Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit. Im Rahmen eines Arztbesuchs fiel mir ein alter Befund wieder ein, der bei meiner Musterung festgestellt worden war. Um die Unterlagen von damals zu erhalten, rief ich zunächst beim Kreiswehrersatzamt an, das mich dann zum Bundesamt für Zivildienst weitervermittelte, wo ich gebeten wurde, meine Bitte nochmal schriftlich zu äußern. Eine Email und drei Tage später hatte ich meine kompletten Gesundheitsakten im Briefkasten. Ich hatte keine Ausweisnummer oder sonstige Kennung angeben, mich verstellen oder geschickt interagieren müssen – die einfache Anfrage reichte vollkommen aus.