Der Rathaussturm mag eine alte deutsche Karnevalstradition sein – die Brandschutzvorschriften aber sind im Rathaus auch während der Fünften Jahreszeit einzuhalten. Im südhessischen Egelsbach verhandeln Narren und Stadtverwaltung deswegen jetzt, wo und wie ein Rathaussturm brandschutzgerecht ohne Erstürmung eines dafür nicht ertüchtigten Verwaltungsgebäudes stattfinden könnte. Der Bürgermeister schlägt vor, zum Zweck der Erstürmung ein Zelt zu errichten. Ich empfehle stattdessen eine nach DIN EN 14960 zertifizierte Hüpfburg.