Ganz gemächlich

In dieser Angelegenheit habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Die Mühlen der Bürokratie – bzw. angesichts der zitierten Urteile jene der Justiz – mahlen langsam, aber meinen TrollkommentarWiderspruchsbegründung hat in diesen fast vier Jahren anscheinend keiner gelesen. Angesichts dessen gerate ich in Versuchung, noch eine Runde vor dem laut Rechtsbehelfsbelehrung zuständigen Finanzgericht Köln zu drehen. Das würde mich allerdings mindestens 220€ Gerichtsgebühr kosten, falls mir auch dort keiner zuhören möchte oder meine Begründung nicht überzeugt. Was meint Ihr?

6 Kommentare zu „Ganz gemächlich

  1. Laß es bleiben.

    §139b (1) AO bestimmt mit: „Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten.” wohl nach sinnvoller Auslegung, daß keiner Person mehr als eine Identifikationsnummer im Sinne der AO zugeteilt werden darf. Identifikationsnummern nach anderen Gesetzen, eben auch eine nach DDR-Recht, werden damit schlicht nicht gemeint sein. Ansonsten würde ich jetzt nämlich gegen §139b I AO verstoßen: Sven, ich gebe Dir die Nummer 1.

    1. Erstaunlich finde ich, dass sich in mehreren Jahren bei denen niemand gefunden hat, der solche einfachen Sätze in einen Brief schreibt. Stattdessen bekomme ich einen Bescheid, der mir erklärt, dass es für meinen EInspruch (und damit für den Bescheid?) sowieso und überhaupt gar keine Rechtsgrundlage gebe.

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