Schon seit einigen Jahren gibt es die Vorratsdatenspeicherung light: Telekommunikationsanbieter müssen die Identität ihrer Kunden erfassen und den Sicherheitsbehörden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Rechtsgrundlage ist der §111 TKG (im Abschnitt Öffentliche Sicherheit), der dem anonymen Verkauf von Prepaid-Karten ein Ende machte. Sicherer geworden sind wir dadurch nicht. Wo man früher nur anonym telefonieren konnte, geht das jetzt auch unter einem falschen Namen, dem die Behörden dann vielleicht eine echte, aber unbeteiligte Person zuordnen.
An der inhärent schlechten Qualität der derart erfassten Daten wird sich kaum etwas ändern lassen. Anbieter, Händler und Kunden haben kein eigenes Interesse an der Pflege der Datenbestände, die deshalb schon ohne böswillige Eingriffe schnell degenerieren. Ein Musterbeispiel für eine wirtschaftliche Fehlkonstruktion: den Nutzen haben die Sicherheitsbehörden, den Aufwand die Betreiber und Händler und den Schaden irgend jemand. Öffentliche Sicherheit kann man so nicht schaffen.
Die Datenschützer waren übrigens gleich dagegen. Sie hatten Recht. Wie oft muss die Idee von der Sicherheit durch Identifizierung eigentlich in die Hose gehen, bis wir es lernen? Je wertvoller wir Identitätsmerkmale machen, umso häufiger werden sie missbraucht werden.