Falls es noch Leute gibt, die sich unter den Begriffen Mashup und Remix nichts vorstellen können:
(via)
Falls es noch Leute gibt, die sich unter den Begriffen Mashup und Remix nichts vorstellen können:
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Das Antiterrorblog macht sich so seine Gedanken zu den aufgeschobenen Stoppschildern:
»Ende 2010 ist dann aber wiederum nur ein erneuter Erlass des Bundesinnenministers nötig, um die Schilder aufzustellen. Kein Beschluss des Bundestages oder Bundeskabinettes, also auch keine Beteiligung der FDP. Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht könnte es dann aber wegen dieser Frist schon zu spät sein! Vertrauen wir dabei also auf die FDP und lassen uns einlullen, kann das Böse enden.«
(Antiterror.blog.de: Internetsperren: Klage unzulässig?)
Wie ich dort bereits als Kommentar kurz schrieb, wäre die Masche ja nicht ganz neu. Abofallenbetrüger zum Beispiel arbeiten seit jeher damit: das Opfer schließt einen Abovertrag, ohne sich dessen bewusst zu sein. Während der gesetzlich garantierten Widerrufsfrist wird die Gegenseite nun tunlichst alles vermeiden, was das Opfer auf seinen Irrtum hinweisen könnte. Die erste Rechnung kommt folglich dann, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, denn dann ist der einfachste Ausweg verbaut.