Schlagwort-Archive: Wahlcomputer

Wahlcomputer: die FAQ als Lackmustest für Bullshit

Woran erkenne ich, wie gründlich jemand nachgedacht hat? Nun, im Netz bietet sich die jeweilige FAQ an, die Liste häufig gestellter Fragen. In der Blütezeit des Usenet und der Mailinglisten, in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts also, handelte es tatsächlich noch um häufig gestellte Fragen. Heute ist daraus ein Stilmittel für Online-Texte geworden und es handelt sich in aller Regel um antizipierte Fragen. Das ist gut, denn eine so entstandene FAQ gibt uns tiefen Einblick in die Gedankenwelt ihrer Autoren. Man kann sie als Lackmustest für das Problemverständnis und die Komplexität einer Lösung verwenden. Das haben wir bereits früher festgestellt. Interessanter als die Antworten sind dabei die Fragen selbst, vor allem auch die nicht gestellten.

Wahlverfahren sind ein Gebiet, auf dem so ein Lackmustest gut funktioniert. Nötig ist er: leider fühlen sich Ingenieure und Informatiker von aktuellen Themen angespornt, mal schnell ein paar Lösungsansätze zu skizzieren. Die sind dann oft nicht zu Ende gedacht; heraus kommen Kindereien wie das Bingo Voting des E.I.S.S. der Uni Karlsruhe. Als wissenschaftliche Fingerübung ist so etwas gewiss akzeptabel, aber der Öffentlichkeit präsentiert man es bereits als Lösung, für welches Problem auch immer. Sogar eine eigene Domain hat man schon reserviert, als wolle man bald eine Firma gründen und ein Produkt daraus machen. Der Heise-Ticker berichtete, und im Forum dazu stehen bereits allerlei kluge Kommentare. Wie gesagt, Diskussion und Untersuchung sind vollkommen legitim, man muss die Sache nur richtig einordnen.

Wahlcomputer: die FAQ als Lackmustest für Bullshit weiterlesen

»Hinreichende Sicherheit« ohne Anforderungsanalyse?

Heise berichtete am 4. Mai über eine Kleine Anfrage im Bundestag und die Antwort des Innenministeriums darauf. Es geht um Wahlcomputer und Zweifel an ihrer Brauchbarkeit. Das Ministerium hält die Geräte für hinreichend manipulationssicher. Die Sicherheit werde durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, absolute Sicherheit sei auch bei Wahlen mit Stimmzettel und Stift nicht gegeben und überhaupt sei Wahlfälschung ja auch verboten.

Das Original der Antwort liegt leider nur den Heise-Redakteuren vor. Was in deren Bericht auffällt und in der Antwort des Ministeriums vermutlich nicht anders ist: mit den Sicherheitsanforderungen setzt man sich nicht auseinander. Ohne die aber ist Sicherheit ein leerer Begriff. Wenn ich nicht weiß, was ich vor wem schützen möchte, wie kann ich dann von hinreichender Sicherheit reden?

»Hinreichende Sicherheit« ohne Anforderungsanalyse? weiterlesen