Nichts zu verbergen – nicht zu diesem Preis

Der Spruch, man habe ja nichts zu verbergen, ist der Lieblingsstrohmann aller Datenschutzaktivisten und Polizeigegner. An ihm arbeiten sie sich ab, um zu zeigen, dass doch jeder etwas zu verbergen habe und demnach auf ihrer Seite stehen müsse im Kampf gegen den jeweilige Datenkraken des Tages.

Nun ist es legitim, für die Beschränkung polizeilicher, geheimdienstlicher und sonstiger Befugnisse einzutreten. Der Nichts-zu-verbergen-Strohmann unterstellt jedoch eine allgemeine individuelle Betroffenheit, um das Strohmann-Argument sodann mit der Annahme einer ebenso universellen Geheimnisträgerschaft zurückzuweisen.

Wo die Schwäche dieses oft replizierten, jedoch selten reflektierten Arguments liegt, wird deutlich, wenn man es sauberer formuliert. Wie auch sonst überall – genauer, außerhalb der bloßen Ideologie – muss man in Sicherheitsfragen Nutzen und Kosten abwägen. Dabei hat jeder Beteiligte und jeder Betroffene seine eigene Sicht; was dem einen schadet, muss dem anderen nicht in gleichem Maße nützen und umgekehrt.

Da wir über Zukunftsaussichten mutmaßen, haben alle Annahmen Wahrscheinlichkeitscharakter und wir rechnen mit Erwartungswerten. Die bekannte Risikoformel – Risiko gleich Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenshöhe – ist nichts anderes als die Definition eines Erwartungswerts.

Sagt nun jemand, er habe nichts zu verbergen, so bedeutet dies sauber formuliert, er sehe für sich kein hinreichendes Risiko n der diskutierten Maßnahme, welches ihre Ablehnung rechtfertigen würde, sondern einen ausreichenden Nutzen, um sie hinzunehmen. Diese Einschätzung mag im Einzelfall richtig oder falsch sein, doch handelt es sich nicht per se um ein falsches Argument.

In einem funktionierenden Rechtsstaat haben Bürger, die sich nichts zuschulden kommen lassen, wenig zu befürchten. Dafür sorgt nicht in erster Linie Technik, sondern Recht, Gewaltenteilung und das daraus resultierende Institutionengefüge. Dieser Apparat, der die Staatsmacht ausübt und gleichzeitig zügelt, ändert sich nicht fundamental, nur weil einzelne Institutionen wie die Polizei neue Einsatzmittel und -möglichkeiten erhalten.

Es ist deshalb legitim, sich auf den Rechtsstaat und die Demokratie zu verlassen, das eigene wie das gesellschaftliche Risiko aus neuen Einsatzmitteln der Exekutive als gering einzuschätzen und daraus resultierend Vorschläge zu befürworten oder hinzunehmen. Das – oft erfolglos – Zustimmung heischende Strohmannargument, jeder habe etwas zu verbergen, ignoriert die Risikobetrachtung. Es ist deshalb unsachlich, fundamentalistisch und überholt.