Ein Vorzeichenfehler in einem Zigarettenautomaten bei VW zieht weite Kreise:
»Nach Informationen von Betroffenen sollen allein im Original-Teile-Center (OTC) 120 Mitarbeiter zu einem Gespräch vorgeladen worden sein. Ihnen wird vorgeworfen, sich mit ihrem Werksausweis, der auch als Zahlungsmittel verwendet werden kann, an einem Zigarettenautomaten, auf Kosten von VW bereichert zu haben. Durch einen technischen Defekt, so der Vorwurf des Konzerns, sei kein Geld von den Chipkarten abgebucht, sondern gutgeschrieben worden. Diesen Defekt hätten verschiedene Werksanghörige bewusst ausgenutzt, um sich zu bereichern.«
Der Fehler soll bereits seit 2007 bestanden haben und im Artikel ist von einer Person die Rede, die sich seither um 100 Euro bereichert haben soll. Zwölf Mitarbeitern von VW und 37 von Fremdfirmen hat man daraufhin fristlos gekündigt, wogegen sie nun klagen.
Mehr als die Aussagen in den verlinkten Berichten kenne ich auch nicht. Interessant ist aber, dass der Betreiber des Zahlungssystems offenbar seit 2007 nichts bemerkt hat. Von den Benutzern hingegen erwartet man, dass ihnen Fehler im bargeldlosen Bezahlen auffallen, die sich bei 100 Euro am Zigarettenautomaten seit 2007 ungefähr einmal im Monat in einer kleinen, die weitere Benutzung nicht störenden Abweichung des Kartenwertes niederschlagen.
Ob nun eine bewusste Bereicherung vorliegt oder nicht, könnte man vielleicht aus der Benutzerschnittstelle des defekten Automaten und dem Fehlerbild ableiten. Wurde die Aufladung direkt beim Benutzungsvorgang deutlich und vor dem Abschluss der Benutzerinteraktion angezeigt? Handelte es sich um einen systematischen Fehler, den man gezielt ausnutzen konnte, oder um ein nur gelegentlich zufällig auftretendes Phänomen?
Update: Inzwischen kursieren weitere Zahlen:
»Nach Angaben von VW-Justiziar Gerhard Klenner haben insgesamt 239 Mitarbeiter im Kasseler Werk ihre Chipkarten unrechtmäßig aufgeladen. Das Unternehmen habe aber nur jenen Mitarbeitern gekündigt, die mehr als 150 Euro auf ihre Ausweise aufgeladen hätten. Die anderen seien mit einer Tagesgeldbuße oder Versetzungen in andere Abteilungen abgemahnt worden.
Die zwei ehemaligen Mitarbeiter, die am Freitag vor Gericht waren, sollen 1180 Euro beziehungsweise 1178 Euro unrechtmäßig auf ihre Werksausweise geladen haben. Ein Kläger soll gar 1738 Euro auf seine Karte gebucht haben.«
(HNA: VW-Automaten-Affäre – erste Güteverhandlung vor Arbeitsgericht gescheitert)