Ein Meisterstück der PR. Der TÜV Rheinland erklärt uns semantische Haarspaltereien, bietet sich als Wegweiser durch die unübersichtliche Welt der Schwimmhilfen an und lässt jede Verantwortung doch bei den Eltern. Das alles in einer einzigen Pressemitteilung mit dem Titel Schwimmlernhilfen sind kein Spielzeug, deren Zusammenfassung lautet:
»Kein Schutz vor dem Ertrinken / Kinder immer beaufsichtigen / Auf Kennzeichnung mit richtiger Norm EN 13138-1 achten / GS-Zeichen gibt mehr Sicherheit«
Darin klärt uns der TÜV über den Unterschied zwischen Schwimmhilfen und Schwimmlernhilfen auf, die nach unterschiedlichen Normen bewertet werden, die Schwimmhilfen nach EN 71 und die Schwimmlernhilfen nach EN 13138-1. Was das genau bedeutet, soll uns nicht interessieren und wird auch nicht aufgeführt; wichtig ist, dass wir aufs TÜV-Siegel achten. Wenn Eltern alles richtig gemacht haben, ändert sich im Freibadalltag für sie – gar nichts, denn Verantwortung möchte der TÜV lieber nicht übernehmen:
»Trotz Schwimmlernhilfe gilt jedoch: Kinder nie ohne Aufsicht ins Wasser lassen. Am besten halten sich die Erwachsenen nicht weiter als eine Armlänge entfernt auf, um im Notfall sofort eingreifen zu können.«
Unter diesen Umständen könnte man dem Kind statt einer Schwimm(lern)hilfe auch ein Wasserspielzeug in die Hand geben, dessen ausgezeichneten Spielwert der TÜV zertifiziert hat.