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Und Bundestrojaner sind auch nicht sooo schlecht

Die taz meint es ernst. Heute ist Manfred Kriener dran, und wie gestern schon seine Kollegin Ulrike Herrmann schreibt er die Titelseite mit Unsäglichem voll:

»Unumstößlich ist: Die Daten wurden weder gestohlen noch gelöscht, sie befinden sich alle unversehrt auf dem Zentralcomputer der Bank. Stehlen kann man aber nur, was nachher nicht mehr da ist. Der Zumwinkel-Vorwurf der „Hehlerei“ geht also ins Leere. Dies war kein Datenklau, sondern eine Datenkopie. Womöglich hat ein Bankangestellter nur eigene Dateien kopiert.«

Na dann ist ja alles gut. Freuen wir uns also auf den Bundestrojaner, denn nach einer Online-Durchsuchung müssen wir nicht monatelang auf die Rückgabe unseres Rechners warten. Das ist doch toll, oder? Und überhaupt, sind ja nur Daten, und die sind auch gar nicht richtig weg, wenn sie jemand stiehlt.

Schade, dass ich kein Abo habe, dafür würde ich es glatt kündigen. Oder auch nicht, denn sobald sie nicht selbst sprechen, kommt doch wieder Vernunft ins Blatt. So wie in diesem Leserbrief, dessen Autor sich ähnliche Gedanken machte wie ich gestern, oder im Interview mit Dieter Wedel, dem man genügend Raum lässt, das Ganze schöner auszudrücken. Gerade noch mal die Kurve gekriegt, würde ich sagen.

Recht auf Geheimniskrämerei

Wie oft lasen oder hörten wir diesen Satz: »Datenschutz darf kein Täterschutz sein.« Dann protestierten wir jeweils, wenigstens kurz und in Gedanken, und fühlten uns uns gut, weil wir es ja besser wussten. Datenschutz sei Ausdruck unseres Persönlichkeitsrechts, stehe jedem zu und setze dem Staat Schanken, die wir nicht angetastet sehen wollten. Nie und nimmer, unter gar keinen Umständen, nicht mal gegen Kinderpornonaziterroristenverbrecher. Schäuble war böse, denn er wollte uns übrwachen, und wir waren gut, denn wir waren dagegen. Bis uns jemand einen Fall auf den Leib schneiderte:

»In Deutschland wird die Geheimniskrämerei als Persönlichkeitsrecht missverstanden.«

Das schreibt Ulrike Herrmann in der taz, die wir doch eben noch auf unserer Seite wähnten. Und ein Stück die Zeitung runter legt Sven Giegold nach:

»Zudem muss das steuerliche Bankgeheimnis gelockert werden, so dass Kapitaltransfers ins Ausland systematisch überprüft werden können, ohne dass erst ein Anfangsverdacht vorliegen muss.

(…)

Schließlich könnten wir von Australien lernen: Dort werden die Daten von Kreditkarten aus Steueroasen genutzt, um Steuerflüchtlingen auf die Schliche zu kommen.«

So schlecht ist Überwachung wohl doch nicht, aber selbstverständlich nur gegen die richtigen Verbrecher. Was uns das lehrt: Grundrechte gelten universell, bis wir uns auf einen Gegner geeinigt haben, den wir jetzt aber wirklich echt böse finden. Für den gelten sie nicht mehr, denn jetzt haben wir einen höheren Zweck. Das Entwurfsmuster funktioniert bei jedem, nur den Anlass muss man anpassen.

PS: Und wärend ich das schreibe, schnappen sie einen Datenschützer, der mit einer BND-Agentin verheiratet sein und Steuern hinterzogen haben soll. Das ist so bizarr, das kann man sich gar nicht ausdenken.