Wenn die Bankkarte weg ist und kurz darauf Geld vom Konto verschwindet, dann treffen Sie Ihre Bank wahrscheinlich bald vor Gericht. Sie werden Ersatz fordern, die Bank wird ihn verweigern. Für solche Situationen sind Gerichte da, aber wer dort Erfolg haben will, braucht die richtige Strategie. Die Bank hat eine Strategie, sie wird das PIN-Gambit spielen. Das PIN-Gambit geht so: Die Bank behauptet, ihre Systeme seien sicher, das Abheben von Bargeld am Automaten nur mit Kenntnis der zugehörigen PIN möglich und diese PIN nicht aus der Karte zu ermitteln. Folglich weise eine erfolgte Abhebung kurz nach dem Diebstahl darauf hin, dass der Täter die PIN gekannt haben müsse. Da die Vertraulichkeit der PIN durch den Kunden zu gewährleisten sei, müsse dieser seine Sorgfaltspflichten verletzt und die PIN irgendwo aufgeschrieben haben. Klingt bizarr, aber Richter akzeptieren so etwas und nennen es Anscheinsbeweis.
Als Prozessgegner können und müssen Sie den Anschein erschüttern, aber das ist nicht leicht, denn dazu bedarf es konkreter Beweise. Vage Schilderungen denkbarer anderer Abläufe genügen nicht. Das aber ist sehr schwer, auch wenn Sie sich korrekt verhalten und die PIN weder auf der Karte noch sonst irgendwo vermerkt haben. Die Karte ist weg, fällt als Beweis also aus. Die technischen Systeme der Bank sind vielfältig und komplex, eine gründliche Analyse auf Sicherheitsmängel könnte mehrere Sachverständigenjahre verschlingen. Wenn Sie versuchen, den Anscheinsbeweis der Bank zu erschüttern, nehmen Sie das Gambit an. Das können Sie tun, aber dann wird die Sache mühsam. Im weiteren Verlauf wird sich alles um die Frage drehen, auf welche Weise der Täter an die PIN gelangt ist, und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Stattdessen könnten Sie direkt zum Gegenangriff übergehen. Dazu rufen Sie Vertreter der Bank in den Zeugenstand und stellen ihnen Fragen:
- Welche PIN wurde bei den missbräuchlichen Abhebungen verwendet?
- Erfolgte die PIN-Prüfung anhand des Magnetstreifens oder unter Verwendung des Kartenchips?
- Woran erkennt die Bank, wenn sie eine Buchung ausführt, dass die richtige PIN eingegeben wurde?
- Falls die Abhebung am Automaten eines anderen Instituts erfolgte, woher weiß die Bank, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht? Woran erkennt die Bank, dass dort eine korrekte PIN-Prüfung erfolgte?
Um den Prozess zu gewinnen, genügen diese Fragen vielleicht nicht. Eine gute Grundlage für das Gutachten eines Sachverständigen liefern sie allemal, und vor allem ändern sie den Blick auf das Problem.
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Wenn Sie eine Rechsberatung benötigen, konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.