R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 4)

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Einst galt das Rechtskonstrukt der digitalen Signatur als Schritt in die Zukunft. Inzwischen haben selbst unsere Bürokraten verstanden, dass die einfache Übertragung althergebrachter Konzepte in die digitale Welt der Entwicklung benutzergerechter Lösungen im Wege steht:

»Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. (…)«

(Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
via Netzpolitik)

Das war ein langer, schmerzhafter  Erkenntnisprozess (vgl. Teil 1, Teil 2, Teil 3). Vielleicht versuchen wir in Zukunft mal, Sicherheitstechnik um Anwendungen herum zu konstruieren und nicht Anwendungen um ein Stück Sicherheitstechnik plus Rechtskonstrukt. Es kommt nämlich nicht auf formale Compliance an, sondern darum, dass eine Anwendung funktioniert, nützlich ist und dabei in der Praxis keine Unfälle passieren.

 

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