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Digitale Scharlatane

Chatbots gelten den EDV-Experten in deutschen Amtsstuben heute als so modern und zukunftsweisend wie einst die Blockchain-Technologie. Wieder einmal überschätzen sie banale Technik grandios, ohne sich um den Anwendungsnutzen und die Benutzerinteraktion zu scheren. Oder wissen sie, was sie tun und setzen Chatbots aus denselben Gründen auf, aus denen sich Kleinstadtbürgermeister bei feierlichen Eröffnungen neuer Spielplätze oder Radwege fotografieren lassen, nämlich um dabei gesehen zu werden? Immerhin gelten Chatbots in Deutschland als zukunftsträchtige KI, damit zeigt man sich gerne.

Die Bundesverwaltung zeigt sich aus aktuellem Anlass mit dem Chatbot C-19 zum Thema Coronavirus. Nach eigener Aussage hat man weder Kosten noch Mühen gescheut, um dieses zukunftsweisende Technologieprojekt umzusetzen:

„Hinter C-19 steht ein interdisziplinäres Team in den beteiligten Ministerien und Ämtern, beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und beim IT-Dienstleister des Bundes. Das Team besteht aus Programmiererinnen und Programmierern, Trainerinnen und Trainern, Redakteurinnen und Redakteuren, Softwarearchitektinnen und -architekten, Administratorinnen und Administratoren und weiteren Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern sowie Fürsprecherinnen und Fürsprechern, die ihn mit Informationen versorgen, beim Lernen unterstützen und sich um das Wohlergehen von C-19 kümmern.“

Müsste ich raten, wo das Budget herkommt, würde ich auf die KI-Strategie der Bundesregierung tippen, denn die Bundesregierung möchte, dass wir KI-Weltmeister werden, und wenn die Regierung etwas möchte, dann ist das in den Amtsstuben Gesetz. Unter diesen Umständen kann man nicht nicht KI machen und so verspricht man das Blaue vom Himmel:

„In Form eines Chats kann C-19 mit Ihnen ein Gespräch führen und soll Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern so den Zugang zu fachlichen Inhalten der Ministerien, Ämter und Institutionen des Bundes erleichtern. Er ist um Antworten nicht verlegen und ist sogar bereit, aus Ihren Fragen mehr zu lernen und seine Wissensbasis zu Corona stetig zu erweitern. Mit C-19 wird ein Prototyp für den Aufbau einer bürgernahen Kommunikation mit Hilfe einer lernenden Technologie entwickelt.“

Nicht nur diesem Anspruch wird C-19 nicht gerecht, sondern auch keinem anderen vernünftigen. Gespräche führen kann der „Chatbot“ schon mal nicht, das überfordert ihn:

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Am besten füttert man C-19 einfach mit Stichworten wie eine Suchmaschine. Dann verhält er sich auch wie eine Suchmaschine und liefert Ergebnisse:

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Eine unmittelbare Antwort auf seine Frage bekommt man selten, auch wenn man eine formuliert, sondern in aller Regel einen Link und dazu einen Sermon unterschiedlicher Länge in schönstem Bürokratendeutsch:

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Manchmal bekommt man auch nur den Sermon und keinen Link dazu. Ob es sich auch um eine Antwort auf die gestellte Frage handelt, bleibt dabei Glückssache:

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Irgendwann muss auch dem interdisziplinären KI-Projektteam klargeworden sein, dass es sich bei seinem Chatbot in Wirklichkeit um eine banale Websuche handelt. Bietet C-19 weitere Informationen an, kann man direkt aus einem Menü wählen, welches dann – auf dem Umweg über ein inszeniertes Selbstgespräch des Bots – das Ergebnis liefert:

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C-19 ist also in Wirklichkeit eine Suchmaschine, die sich hinter einem chatartigen Interface verbirgt, dadurch umständlich zu nutzen ist und ihre Tarnung nur kurz durchhält. Das ist keine Kinderkrankheit, die sich irgendwann gibt, sondern Resultat eines Vorgehens, in dem Benutzerinteraktion und Anwendungsnutzen keine Rolle spielen. Das Entwicklungsziel lautete anscheinend nicht, eine sinnvoll und leicht verwendbare Anwendung, Funktion oder Informationsdarstellung anzubieten, sondern um jeden Preis mit einem Chatbot gesehen zu werden.

Wer sich nur ein wenig mit Interaktionsdesign beschäftigt, kommt schnell darauf, dass der Austausch wohlformulierte Sätze in natürlicher Sprache selten der geeignetste, einfachste  Modus der Mensch-Maschine-Interaktion ist. Eingaben werden nicht einfacher, wenn man ganze Sätze tippt, sondern anstrengender; diese Anstrengung bleibt vergebens, wenn der Computer am Ende doch nur auf Stichworte reagiert oder schlechte Antworten gibt.

Ausgaben müssen knapp und prägnant sein und dürfen wesentliche Informationen nicht in nutzlosem Rauschen verstecken. Styleguides für Benutzerschnittstellen sind deshalb voll von Empfehlungen, wie man Rauschen entfernt. Schon die Frage: „Möchten Sie mehr erfahren?” ist als Beschriftung eines Buttons zu lang, „Mehr erfahren“ oder auch nur „Mehr“ spart allen Zeit. Selbst bei kürzeren Texten sorgt die Chatdarstellung für eine geringe Informationsdichte auf dem Bildschirm und bietet keine Möglichkeit, alle relevanten Informationen oder eine übersichtliche Aufstellung derselben auf einen Schlag auf den Schirm zu bekommen.

Mit Vorteilen hat man sich diese Defizite nicht erkauft. C-19 lässt selbst offensichtlichste Gelegenheiten zur Interaktion ungenutzt. Erklärt etwa jemand der Suchmaschine, einige Symptome einer Infektion zu verspüren, böten sich Rückfragen nach weiteren Symptomen sowie umfassende, klare Verhaltensmaßregeln an. Doch so weit wollte niemand denken:

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Was stattdessen herauskommt, wenn man tatsächlich nützliche Informationen sinnvoll verfügbar machen möchte, die Benutzerinteraktion ausgehend von diesem Ziel gestaltet und über die erforderliche Designkompetenz verfügt, demonstriert Google. Dort muss man nicht einmal seine Anfrage selbst zu Ende tippen, sondern bekommt nach wenigen Wörtern den passenden Fortsetzungsvorschlag:

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Dessen Auswahl liefert ein sorgfältig aufbereitetes Ergebnis: Verhaltensmaßregeln in wenigen einfachen Hauptsätzen ohne ein überflüssiges Wort oder in Stichpunkte, Verweise auf weitere Informationen sowie leichter Zugang zu Antworten auf ähnliche Fragen, alles übersichtlich aufbereitet mit einer hohen Informationsdichte und schnell zu erfassen.

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Wer etwas allgemeinere Stichwörter als Suchbegriffe eingibt, bekommt so viel Information, wie sich auf einer Bildschirmseite unterbringen lässt:

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Auch auf die unspezifische Symptomschilderung liefert Google zwar keine Rückfrage, aber eine passende Antwort:

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Hinzu kommt, dass Google jeder kennt und dass das bis auf einige zwanghafte Nonkonformisten auch jeder dort sucht, während man vom Chatbot C-19 der Bundesverwaltung nur zufällig erfährt. Mich hat das Randgruppenmedium Twitter auf C-19 aufmerksam gemacht.

C-19 ist nutzlos. Der Chatbot ist keiner, seine Gestaltung lässt keine kompetenten Bemühungen um Nutzen und Usability erkennen und mit der Suchmaschine Google sind wir besser bedient. Das wird sich auch nicht ändern, wenn man weiter am Bot herumbastelt, denn der gewählte Ansatz ist nicht fortschrittlich, sondern unsinnig und kein Stück nutzerorientiert. Zu befürchten ist jedoch, dass man noch lange daran herumbasteln wird, aus denselben Gründen, aus denen man damit begonnen und sein Scheitern nicht bemerkt hat.

Kein Wunder, dass es mit der Digitalisierung der Verwaltung so schleppend vorangeht, wenn maßgeblichen Akteuren das Immunsystem gegen Scharlatanerie fehlt. Wir sind nicht mehr nur digital rückständig, wir verlieren langsam den Kontakt zur Realität. Zwischen dem „Chatbot“ der Bundesverwaltung und einem sinnvoll gestalteten User Interface nach dem Stand der Kunst liegen Welten und sie liegen nicht hinter, sondern vor dem Bot. So wird das nichts mit der digitalen Souveränität.

PS (2020-10-21): Wenigstens die Erfahrungen mit Karl Klammer alias Clippy sollte man kennen, wenn man was mit Chatbots machen möchte.

Bonpflicht als Chance

Die Bäcker jammern: Ab Januar 2020 müssen sie zu jedem Einkauf einen Kassenbon erstellen (und zugleich ihre Kassen mit einer manipulationssicheren Protokollierung ausstatten). Das Bundesfinanzministerium antwortet mit dem Hinweis, dieser Pflicht können auch mit der Ausgabe elektronischer Belegen Genüge tun, woraufhin Medien von Lösungen per E-Mail oder Smartphone phantasieren. Dabei könnte alles sehr einfach sein.

Selbst das traditionelle Bäckerhandwerk entdeckt ganz, ganz langsam das elektrische Bezahlen. Das funktioniert heute kontaktlos und bei kleinen Beträgen ohne PIN-Eingabe. Kunden bekommen den zu zahlenden Betrag angezeigt, halten ihre Karte ans Terminal und finden später einen Nachweis auf ihrem Kontoauszug oder ihrer Kreditkartenabrechnung beziehungsweise in den entsprechenden Funktionen ihrer Online-Bank.

In dieses Verfahren ließen sich elektrische Kassenzettel gut integrieren. Aus Nutzersicht handelt es sich um eine detailliertere Version des Verwendungszwecks, der ohnehin übermittelt und angezeigt wird. Eines Tages könnten die für den Zahlungsverkehr eingesetzten Protokolle solch eine Funktion direkt unterstützen. Gegenwärtig tun sie dies vermutlich nicht und Standardisierungsbemühungen in der Finanzwirtschaft dürften etwas länger dauern.

Bis dahin könnte man sich mit einem Verfahren behelfen, das sich aktuelle Versionen des elektronischen Rezepts zum Vorbild nimmt. Bei allen Kartenzahlungen kämen die digitalen Kassenzettel dann in einen Cloudservice, der sie für eine gewisse Zeit, etwa sechs Monate, zum Abruf vorhielte. Käufer erhielten via Abrechnung zu jedem digitalen Kassenbon eine eindeutige, praktisch nicht erratbare Referenznummer, mit der sie ihn aus der Cloud abrufen könnten. Optional könnte man die Kassenbondaten sogar verschlüsseln (dann dürfte man jedoch zum Abruf nicht denselben Schlüssel verwenden wie zum Entschlüsseln).

Als MVP bekämen man also bei Kartenzahlung in der Abrechnung eine Zahlenkolonne zu sehen, mit der wir den Kassenbon abrufen könnten. Mit etwas gutem Willen und nach einigen Jahren Beratung in  verschiedenen Gremien könnte daraus eine Funktion im Online-Banking werden, mit der sich zu jeder Zahlung der zugehörige Kassenzettel abrufen ließe, wahlweise direkt aus der Cloud während der vorgesehenen Speicherdauer dort oder auf Wunsch aus einem automatisch geführten persönlichen Archiv mit selbst gewählter Speicherdauer und nützlichen Verwaltungsfunktionen zum Beispiel zur Erstellung von Steuererklärungen.

So ungefähr dächten wir über dieses Thema nach, wären wir digital auf der Höhe der Zeit. Wir sind es nicht und zahlen bei vielen Bäckern noch bar. Dazu passt der Bon auf Papier.

PS: Einen Monat später sehen das andere ähnlich. (2019-12-17)

PPS: Weitere anderthalb Monate später diskutiert Deutschland weiter über Kassenbons und zunehmend über digitale Lösungen. (2020-01-29)

PPPS: Das Handelsblatt hat herausgefunden, dass die Bonpflicht zu einem Innovationsschub im Handel führt. (2020-01-30)

Digitaler Amtsschimmel

In Deutschland zählt der Beamte traditionell mehr als die Bürgerin, die ihm gegenübersitzt. Einige deutsche Staaten nutzten das mehr aus als andere und gegenwärtig haben wir es vergleichsweise gut, doch ganz gelegt hat sich diese Haltung nie und auch das Internet bleibt davon nicht verschont. Als die Öffentlichkeit in den 1990er Jahren das Internet entdeckte, beschäftigten wir uns erst einmal langwierig mit der Frage, wie rechtsgültige digitale Unterschriften auszusehen hätten. Sie seien Voraussetzung für einen sicheren E-Commerce, hieß es damals. Währenddessen legten andere die Grundsteine für Imperien wie Amazon und Google, neben denen sich unsere Digitalwirtschaft heute klein und hässlich ausnimmt.

Ein Vierteljahrhundert später lässt sich der Misserfolg unserer Strategie kaum leugnen. Einstige Leuchttürme der E-Bürokratie wie die Gesundheitstelematik, der  Personalausweis fürs Internet oder der elektrische Postkutscher DE-Mail mit seinem staubigen Logo stehen als Investitionsruinen im Cyber- und Informationsraum. Doch wir wären nicht die Deutschen, verteidigten wir unsere Bürokratie nicht gegen jede Vernunft verbissen bis in den Untergang.

So kommt das E-Government auch deshalb nicht voran, weil es sich zuerst an den Bedürfnissen der Verwaltung statt an jenen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Nicht Usability und einfacher Zugang für alle stehen im Vordergrund, sondern eGovernment-Dienste sollen in erster Linie der Totgeburt Personalausweis endlich Leben einhauchen. Noch im Jahr 2019 stellt eine sogenannte Digitalstadt – diesen Titel verlieh der Branchenverband Bitkom – stolz ein Serviceterminal vor, das Bürger mit ihrem Personalausweis nutzen können, nachdem sie sich ins Bürger- und Ordnungsamt verfügt haben. Selbst in echten Online-Diensten wie der endlich langsam ins Rollen kommenden Neuwagenzulassung übers Internet macht man den Personalausweis weiter zur Sollbruchstelle.

Bliebe die Vorstellung, Bürgerinnen und Bürger hätten der Bürokratie zu dienen, in den Amtsstuben eingeschlossen, könnte man darüber hinweglächeln. Doch Rechtsvorschriften tragen sie in die Wirtschaft und in unseren Alltag. Hochbezahlte Spezialisten überlegen sich zu Beispiel, wie eine rechtskonforme Kundenlegitimation zur Eröffnung eines Bankkontos oder bei einem Kreditantrag aussehen könne, und die Beschreibung ihrer Lösung liest sich wie eine der Jagd nach dem Passierschein A38. Stolz verweist man darauf, eine Gesetzesänderung habe alles vereinfacht: Immerhin benötige man jetzt keine qualifizierte elektronische Signatur in der Tradition des Signaturgesetzes von 1997 mehr, welche sich in der Breite ebensowenig durchsetzen konnte wie später die eID-Funktion des Personalausweises.

Nutzerorientierte Pragmatiker dächten sich an dieser Stelle vielleicht ungefähr folgendes Verfahren aus: Verlässlich identifiziert werden Bankkunden mit Hilfe Ihres Smartphones und mit Unterstützung ihres Mobilfunkanbieters, der ohnehin Kundenidentitäten vorratsdatenspeichern muss. Alternativ oder zusätzlich kommen bestehende Bankkonten sowie Schufa-Daten als Identitätsquelle in Frage, wie sie zum Beispiel Sofort Ident verwendet. Die Verrenkungen zur Produktion einer digitalen Signatur mit dem Ausweis aber ohne dessen Signaturfunktion könnte man durch ein nutzerfreundliches Protokoll ersetzen. Zum Beispiel könnte die Bank ihren Neukunden die Vertragsunterlagen mit einem integrierten Transaktionscode in Form einer TAN oder eines QR-Codes zuschicken und die Kundinnen und Kunden den Inhalt mit diesem Code bestätigen.

Dem stehen jedoch unnötig rigide Vorschriften im Wege, geprägt von einer langen Tradition der Papiere und Aktendeckel statt von Apps, APIs und Websites, verfasst von alten Männer mit Kugelschreibern statt von jungen Menschen, die etwas vom Internet verstehen. Bis sich daran etwas ändert, werden wir weiter darüber sinnieren, warum die Digitalisierung unaufhaltsam voranschreitet und uns dabei immer wieder abgeschlagen zurücklässt. Vielen scheint das ganz recht zu sein.

Die alten Männer mit Kugelschreibern wissen übrigens viel besser, was sie da tun, als es vielleicht den Anschein hat. Sobald nämlich dem Staat Geld winkt, sind die eben noch so wichtigen Anforderungen auf der Stelle vergessen: Unsere Steuererklärung abgeben und Lotto spielen dürfen wir ohne Ausweis und Unterschrift.

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 4)

[Teil 1Teil 2Teil 3 – Teil 4]

Einst galt das Rechtskonstrukt der digitalen Signatur als Schritt in die Zukunft. Inzwischen haben selbst unsere Bürokraten verstanden, dass die einfache Übertragung althergebrachter Konzepte in die digitale Welt der Entwicklung benutzergerechter Lösungen im Wege steht:

»Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. (…)«

(Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
via Netzpolitik)

Das war ein langer, schmerzhafter  Erkenntnisprozess (vgl. Teil 1, Teil 2, Teil 3). Vielleicht versuchen wir in Zukunft mal, Sicherheitstechnik um Anwendungen herum zu konstruieren und nicht Anwendungen um ein Stück Sicherheitstechnik plus Rechtskonstrukt. Es kommt nämlich nicht auf formale Compliance an, sondern darum, dass eine Anwendung funktioniert, nützlich ist und dabei in der Praxis keine Unfälle passieren.

 

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 3)

[Teil 1Teil 2 – Teil 3 – Teil 4]

Während man beim SmartCard-Workshop die üblichen Visionsschablonen ausmalt, holt die EU-Kommission aus, der rechtsverbindlichen digitalen Signatur einen weiteren Sargnagel einzuschlagen. Wie der Heise-Ticker meldet, möchte die EU-Kommission die Rechnungssignatur kippen.

Die Rechnungssignatur ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht und eine der wenigen realen Anwendungen für rechtsverbindliche Signaturen. Nicht dass man sie technisch brauchte, aber sie ist vorgeschrieben: zum Vorsteuerabzug dürfen elektronische Rechnungen nur verwendet werden, wenn sie digital signiert sind. Entgegen aller großen Hoffnungen hat sich die digitale Signatur als Rechtskonstrukt bislang fast nur in solchen Zwangsanwendungen durchgesetzt. Wer die freie Wahl hat, benutzt sie normalerweise nicht, denn sie ist umständlich und schafft dem Anwender vor allem Nachteile.

Das hat nun auch die EU-Kommission erkannt und festgestellt, dass die zugrundeliegende Richtlinie – die im deutschen Recht verschärft wurde – die Verbreitung elektronischer Rechnungen behindert hat. Dass man mit formaler Sicherheitstechnik die Verbreitung von irgend etwas fördern könnte, wie es die Visionäre gerne unterstellen, ist vielleicht nichts als ein Traum.

PS.: Die Bundesregierung hat gerade die Signaturpleite der nächsten Generation beschlossen. Bürgerportal und De-Mail heißen die Stichworte und über einen späteren Anschlusszwang wird bereits spekuliert.

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 2)

[Teil 1 – Teil 2 – Teil 3Teil 4]

Ich hatte vor einem halben Jahr bereits verhalten gejubelt. Anlass war damals die Meldung, dass Kommunen in ihren eVerwaltungs-Angeboten auf den Zwang zur digitalen Signatur verzichten wollen, damit die Bürger diese Dienste auch nutzen. Jetzt fragt Sascha Kremer in seinem Blog rhetorisch: »Qualifizierte Signaturen: zum Scheitern verurteilt?« und weist sogleich auf das für Juristen offensichtlichste Problem dieser Technik hin:

»Tatsächlich schafft der Verbraucher mit der via qualifizierter elektronischer Signatur sicheren und vielleicht sogar verschlüsselten elektronischen Kommunikation zunächst einmal einen Beweistatbestand gegen sich selbst. Und genau das ist es, woran der Verbraucher weder im E-Commerce noch im Web 2.0 Interesse hat.«

Mein Reden seit Jahren und übrigens exakt der Grund, aus dem ich höchst selten E-Mail signiere. Der Rest seines Textes ist auch äußerst lesenswert, eine knappe, aber gute Analyse der Situation. R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 2) weiterlesen

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur

[Teil 1 – Teil 2Teil 3Teil 4]

Kluge Menschen wussten es schon vor Jahren, jetzt ist es amtlich: die rechtsverbindliche digitale Signatur ist tot. Heise berichtet:

Jede vierte Kommune will ihre Verwaltungsvorgänge entsprechend anpassen, sodass man zukünftig etwa Personalausweise oder Pässe elektronisch beantragen kann. Um die Hemmschwelle bei den Bürgern zu senken und die Nutzung zu erleichtern, wollen die Kommunen auf den Zwang zur digitalen Signatur verzichten. Ein Teil von ihnen plant weitere Service-Angebote per E-Mail, zum Beispiel das Beantragen von Beglaubigungen oder Führungszeugnissen, Gewerbe- und KfZ-Anmeldungen sowie Vorgänge zur Abfallwirtschaft.

(Hervorhebungen von mir.)

Wenn selbst die Leute vom Amt vernünftig werden und statt aufgeblasener Technikwichserei lieber etwas nehmen, das funktioniert, dann können wir das Thema getrost abhaken.

Mir passt diese Meldung vorzüglich in meinen Vortrag auf dem CAST-Workshop heute. Geplant ist ein Rundumschlag, der noch etwas weiter reicht. Ich halte den Begriff der Identität in der IT-Sicherheit für überschätzt und damit alles, was mit dem Begriff zusammenhängt: Identitätsdiebstahl, Authentisierung und so weiter. »On the Internet, nobody knows you’re a dog«, das wissen wir schon seit 1993. Langsam begreifen wir auch, dass wir das nicht ändern können, sondern damit leben müssen.

Update: Detlef Borchers berichtet auf heise.de über den CAST-Workshop.