Juristen sind Pragmatiker

Wenn Security- beziehungsweise Kryptographie-Nerds über die Welt reden, benutzen sie gerne Begriffe wie Beweisbarkeit und Nichtabstreitbarkeit. Diese Begriffe haben eine spezifische technische Bedeutung, sie werden aber auch von anderen verwendet, etwa von Juristen – in anderer Bedeutung. Vermischt man die Bedeutungen in verschiedenen Kontexten, so kommt man leicht auf die Idee, dass elektronische Signaturen oder elektronische Personalausweise eine unheimlich wichtige Sache seien. Nur durch die Hinterlegung landläufiger oder juristischer Begriffe mit gleich benannten, aber inhaltlich verschiedenen technischen Begriffen könne man IT-gestützte Dienste und Abläufe so gestalten, dass sie technisch und rechtlich sicher seien.

Juristen sehen das alles viel entspannter. Wie das Lawblog berichtet, hat das Oberlandesgericht Hamm eine Vereinssatzung für rechtmäßig erklärt, die Mitgliederversammlungen in einem Chatraum vorsieht. Dem Security-Nerd ist das ein Graus: Was da alles passieren könnte! Die Juristen hingegen gehen pragmatisch an die Sache heran. Wenn es keine offensichtlichen, konkreten Probleme gibt, lasst die Leute doch erst mal machen. Wenn’s dann doch Streit geben sollte, kann man sich immer noch vor Gericht treffen und über konkrete Vorwürfe reden.

Damit liegen die Juristen richtig, denn sie bedienen sich intuitiv eines statistischen Bedrohungsmodells. Theoretische Möglichkeiten interessieren den Juristen nicht so sehr, solange sie sich nicht in seiner Lebenserfahrung oder in konkreten Beweisen widerspiegeln. Damit werden theoretische Möglichkeiten, die in der Realität selten vorkommen, geringer gewichtet als erfahrungsgemäß tatsächlich auftretende Sachverhalte. Das so gebildete Modell kann in den zugrundeligenden Annahmen oder in seiner Anwendung auf einen Einzelfall falsch sein; dann haben wir was zu meckern. Aber es ist, gerade wenn es um Voraussagen über Risiken geht, angemessen. Was erfahrungsgemäß vorkommt, wird ernst genommen, weil genügend dokumentierte Fälle vorliegen. Bloße Möglichkeiten dagegen bleiben unberücksichtigt.

Abstrahiert man von den Details konkreter Abläufe, landet man damit genau bei der Definition einer Bedrohung. Eine Bedrohung setzt sich zusammen aus Interessen bzw. Zielen und Fähigkeiten. Beide Komponenten sind erforderlich: ohne Interesse sind die Fähigkeiten egal und ohne Fähigkeiten spielen die Ziele keine Rolle. Erst wenn beides zusammenkommt, wird ein Angriff daraus. Security-Nerds schauen nur auf die Fähigkeiten und ignorieren die Ziele.