Als wäre das Desaster um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht schon schlimm genug, kommen nun auch noch Aktivisten aus ihren Löchern und fordern eine „echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“.
Kann diesen Cypherpunks mal jemand das Handwerk legen? Eine „echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ ist für ein beA technisch eben nicht möglich, sondern als Anforderung das Rezept für ein Desaster.
Unter Laborbedingungen lässt sich gewiss ohne große Schwierigkeiten eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) aufbauen und auf beliebig viele Teilnehmer skalieren, so dass jeder mit jedem verschlüsselt kommunizieren kann. So eine Labor-PKI löst aber nur das halbe Problem – und macht es schwer, die andere Hälfte zu lösen, die unter den idealisierten Bedingungen der Laborumgebung keine Rolle spielt.
Drei Teilprobleme, mit denen eine Lösung für die Anwaltskommunikation zurechtkommen muss, sind (1) komplizierte Zugriffsrechte, (2) der Konflikt zwischen Vertraulichkeit und Verfügbarkeit sowie (3) Veränderungen im Zeitverlauf.
- Komplizierte Zugriffsrechte
Anwaltskommunikation ist nicht einfach Kommunikation von Person zu Person. Anwälte haben Gehilfen für administrative Tätigkeiten, die beispielsweise Post holen und verschicken. Diese Gehilfen brauchen ausreichende Zugriffsrechte, um ihre Arbeit zu verrichten, aber sie haben keine Prokura. Anwälte haben außerdem Vertreter für Urlaub, Krankheit usw., die von der Anwältin oder der Rechtsanwaltskammer bestellt werden. Alleine der Versuch, § 53 BRAO in eine PKI und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu übersetzen, dürfte Entwicklern einiges Kopfzerbrechen bereiten. - Vertraulichkeit vs. Verfügbarkeit
Vertraulichkeit der Anwaltskommunikation ist wichtig, aber zweitrangig. Wichtiger ist die Verfügbarkeit. Fragen des Zugangs von Erklärungen und der Einhaltung von Fristen können einen Rechtsstreit unabhängig davon entscheiden, wer in der Sache eigentlich Recht hätte. Vor allem anderen werden Anwältinnen Wert darauf legen, dass sie unter allen Umständen verlässlich kommunizieren können. Demgegenüber genügt hinsichtlich der Vertraulichkeit oft das Schutzniveau „Telefon“. - Zeitliche Dynamik
Ein reales System zur Anwaltskommunikation muss nicht zu einem Zeitpunkt funktionieren, sondern über einen langen Zeitraum, währenddessen sich die Welt ändert. Das betrifft neben den offensichtlichen Aspekten – Hinzukommen und Ausscheiden von Nutzern in den verschiedenen Rollen, veränderte Vertretungsregelungen usw. – auch die Technik, zum Beispiel den Schlüsseltausch. Damit muss ein beA unter Berücksichtigung von (1) und (2) zurechtkommen. Darüber hinaus können sich auch gesetzliche Regelungen jederzeit ändern.
Wir brauchen deshalb keine Ende-zu-Ende-Sicherheit, sondern im Gegenteil endlich die Einsicht, dass Sicherheit:
- sekundär ist und der Funktion nicht vorausgeht, sondern folgt,
- keine theoretischen Ideale verfolgen, sondern reale Risiken reduzieren soll,
- nicht durch formale Garantien und einzelne Wunderwaffen entsteht, sondern aus der Kombination verschiedener partieller Maßnahmen resultiert,
- nicht perfekt sein muss, sondern nur gut genug.
Die Vorstellung, man könne konkurrenzfähige Anwendungen um starke Kryptographie herum konstruieren, ist vielfach gescheitert und diskreditiert. Als um die Jahrtausendwende der Online-Handel wuchs, entwickelte man kryptografische Bezahlverfahren von eCash bis SET – den Markt gewannen jedoch Lastschrift, Kreditkarte, Nachnahme und Rechnung. Das Online-Banking wollte man einst mit HBCI / FinTS sicher machen – heute banken wir im Browser oder auf dem Händi und autorisieren Transaktionen mit TANs und Apps. Das vor gut zwanzig Jahren entstandene Signaturgesetz ist in seiner ursprünglichen Form Geschichte und elektronische Signaturen haben sich bis heute nicht auf breiter Front durchgesetzt.
Wer dennoch weiter an die heile Scheinwelt der Ende-zu-Ende-Sicherheit glauben möchte, der möge sich seine Lösungen von den Experten der Gematik entwickeln lassen. Die kennen sich damit aus und sobald ihr Flughafen ihre Telematikinfrastruktur läuft, haben sie sicher Zeit für neue Projekte.