Die Schwächsten

»Im Übrigen glaube ich, dass wir mit der Radhelmpflicht bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern beginnen sollten.«

Christian Carius (CDU), Verkehrsminister in Thüringen

Bei wem sollte man unsinnige Gängelung auch sonst einführen? Natürlich tut man das bei denen, die sich am wenigsten wehren werden, eben bei den Schwächsten. Um deren Sicherheit geht es dabei nicht, sondern um die willkürliche Verordnung einer Kopfbedeckung. Fast die Hälfte der im Straßenverkehr getöteten Kinder unter 15 stirbt im Auto, ein weiteres Viertel auf dem Fahrrad. Doch einen Autohelm für Kinder fordert niemand. Insgesamt verunglückte 2010 etwa dieselbe Anzahl von Kindern in Kraftfahrzeugen bzw. auf Fahrrädern. Das Todesrisiko beim Mitfahren in einem Auto liegt also pro Unfall weit höher als jenes auf dem Fahrrad. Und das trotz dem Umstand, dass typische Radverkehrsführungen ihre Benutzer an jeder Kreuzung in Gefahr bringen, wie neben jedem Radfahrer inzwischen auch die Berliner Polizei weiß:

»Allerdings sieht die Polizei auch eine „Hochrisikogruppe“ bei den Radfahrern. „Es ist die Zahl derjenigen, die sich auf ihre Vorfahrt verlassen und ohne umsichtigen Blick zum Autoverkehr bei Grün über die Radfurt fahren.“«

– Tagesspiegel, Radler und Fußgänger leben wieder gefährlicher

Wer auf dem Radweg bei Grün geradeaus über eine Kreuzung fährt, riskiert Gesundheit und Leben.  Wollte der Verkehrsminister aus dem Wald etwas für die Verkehrssicherheit tun, könnte er hier ansetzen und sich überlegen was zu tun wäre, damit der Vertrauensgrundsatz auch für Radfahrer gilt, die bei Grün geradeaus über eine Kreuzung fahren. Das will er aber nicht. Er will nur eine Kopfbedeckung vorschreiben wie ein Islamist das Kopftuch und damit bei den Schwächsten anfangen, von denen er den geringsten Widerstand erwartet.