Dialektik des Datenschutzes

Bereits das bloße Gefühl, beobachtet zu werden, könne Unwohlsein verursachen und Menschen dazu bringen, ihr Verhalten zu ändern, argumentieren Datenschutzaktivisten gerne. Selbst der bloße Anschein einer Beobachtung sei daher problematisch.

Dieselben Aktivisten finden es völlig in Ordnung, wenn nicht gar erforderlich, mit riesigen Schildern auf Videokameras zur Beobachtung des öffentlichen Raumes hinzuweisen, auf dass auch niemand den gebückten Gang vergesse. Passt das zusammen?

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Wenn von Überwachungs- und Repressionstechnologie die Rede ist, denken wir an Videokameras, an künstliche Intelligenz, an Drohnen und so weiter. Auch Maßnahmen dagegen verhandeln wir oft in Gestalt technischer oder organisatorischer Bausteine wie Anonymisierung, Verschlüsselung und so weiter.

In den chinesischen Healthcode-Systemen, die zur Bekämpfung der jüngsten Corona-Pandemie aufgebaut wurden, spielen QR-Codes eine wichtige Rolle. QR-Codes als technischen Baustein werden jedoch praktisch nie thematisiert, wenn es um Datenschutz oder die Auswirkungen neuer Technik auf unsere Freiheit geht. Warum nicht?

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Videokonferenzen werden von Datenschützern kritisch beäugt. Wer nicht davon lassen kann, muss allerlei Datenschutzvorschriften beachten. Auf klassische Weise telefonieren darf man einfach so. Woran liegt das und wäre es auch so, hätte man den Datenschutz vor dem Telefon erfunden und nicht umgekehrt?

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Silicon-Valley-Konzerne gelten hierzulande traditionell als „Datenkraken,“ als von „Datensammelwut“ befallene Halbverbrecher. (Obendrein bildeten sie Monopole und würden zu mächtig, heißt es, aber das ist kein Datenschutz-Thema.) Dagegen, dass Apple und Google als Plattformbetreiber das Herzstück der Corona-Warn-App bereitstellen, regt sich jedoch kein Widerspruch. Ebenso wenig dagegen, dass an ihrer Lösung kaum ein vernünftiger Weg vorbeiführt. Sind sie doch nicht so böse, wie immer wieder behauptet wurde, oder haben wir den Kampf verloren?

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Der Datenschutz verdankt seine Entstehung dem Aufkommen des Computers. Heute widmen sich Datenschützer mit Hingabe auch mit Formen der Datenverarbeitung, die damals längst normal waren, wie der Fotografie oder der Erfassung von Kontaktdaten mit handgeschriebenen Formularen und Listen. Gehen sie sich damit nicht manchmal selbst auf den Wecker?

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Die Wichtigkeit des Datenschutzes wird in Deutschland und Europa gerne mit dem Holocaust begründet, den die Erfassung persönlicher Daten erleichtert, wenn nicht gar ermöglicht habe. Datenschutz diene nicht zuletzt dazu, eine Wiederholung zu verhindern.

Man könnte ganz ähnlich über die Bedeutung von Landkarten im Zweiten Weltkrieg reden, ihre Schlüsselfunktion in der Zerstörung von Warschau, Stalingrad, Coventry, Rotterdam und vieler anderer Städte und in der Kriegsführung generell. Dies tut jedoch niemand. Meinen wir das Argument ernst oder ist es nur vorgeschoben, um sich unangenehmen Diskussionen zu entziehen?

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Wer als Datenschützer hartnäckig vor der Nutzung von WhatsApp warnt, ohne jemals dadurch verursachte Schäden nachweisen zu können, genießt gesellschaftliches Ansehen.

Wer als Bürger hartnäckig von den Gefahren des Mobilfunks raunt, ohne jemals dadurch verursachte Schäden nachweisen zu können, gilt als irrationaler Paranoiker und Verschwörungstheoretiker.

Gibt es dafür eine andere nachvollziehbare Erklärung als unterschiedliche Positionen der jeweiligen Sprecher in der gesellschaftlichen Machthierarchie?

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Seit der EuGH das Abkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA gekippt hat, ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika nicht mehr ohne weiteres zulässig. Auf diese Weise werden die Rechte und Freiheiten der betroffenen Europäerinnen und Europäer geschützt.

Weiterhin keinen Einschränkungen unterliegt hingegen – abgesehen von vorübergehenden Regelngen aufgrund der COVID-19-Pandemie – der Export ganzer Personen ins Ausland durch Fluggesellschaften und Reiseveranstalter. Gefährdet die Übermittlung unserer Daten in die USA unsere Rechte und Freiheiten stärker als eine Reise dorthin?

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Deutsche Datenschützer und europäische Politkommisarinnen preisen Datenschutz als Digitalisierungsmotor und Wettbewerbsvorteil an.

Datengetriebene Unternehmen wie Verisk, ein amerikanischer Anbieter von Risikomanagementlösungen insbesondere für Versicherungen, benennen neben dem Verlust des Datenzugangs verschärfte Datenschutzregulierung und die DSGVO als Geschäftsrisiken. Zugleich ist Irland mit seiner zahmen Datenschutzaufsicht ein beliebter Standort für die Europa-Niederlassungen von Internetunternehmen.

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In Restaurants werden zurzeit Kontaktdaten der Besucher gesammelt, um die Kontaktverfolgung im Fall von Coronavirus-Infektionen zu erleichtern. Wenn die Daten schon einmal da sind, werden sie manchmal auch von der Polizei für Ermittlungen genutzt. Das ist wahrscheinlich legal.

Datenschützer protestieren. Sie protestieren jedoch nicht gegen diese – gesellschaftlich akzeptierte – Vorratsdatenspeicherung, sondern gegen die Nutzung der gespeicherten Daten durch die Polizei: Solche zusätzlichen Datennutzungen aus vergleichsweise nichtigen Anlässen schade der anscheinend sehr wertvollen Vorratsdatenspeicherung und untergrabe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in sie.

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Gesundheitsämter in Baden-Württemberg dürfen im Rahmen der Kontaktverfolgung bei Coronavirus-Infektionen keine unverschlüsselten E-Mails an Kontaktpersonen schicken, es sei denn, ihnen liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor. Eine Infrastruktur, über die Ämter mit allen Bürgerinnen und Bürgern verschlüsselt kommunizieren könnten, liegt nur theoretisch in Form des selten genutzten Dienstes De-Mail vor, so dass die Verwendung von E-Mail in diesem Zusammenhang praktisch ausgeschlossen ist.

Unverschlüsselte E-Mail ist bis heute die Regel, weil fast niemand ein Sicherheitsproblem hat, das sich durch E-Mail-Verschlüsselung adäquat und zu einem angemessenen Preis lösen ließe. Fast niemand hat also das Problem, das der Datenschutz hier zu lösen versucht.

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Gesichtserkennung ist schlimmer als Rachepornos. Weil sie Begehrlichkeiten wecke.

Ein Kommentar zu „Dialektik des Datenschutzes

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