In Deutschland zählt der Beamte traditionell mehr als die Bürgerin, die ihm gegenübersitzt. Einige deutsche Staaten nutzten das mehr aus als andere und gegenwärtig haben wir es vergleichsweise gut, doch ganz gelegt hat sich diese Haltung nie und auch das Internet bleibt davon nicht verschont. Als die Öffentlichkeit in den 1990er Jahren das Internet entdeckte, beschäftigten wir uns erst einmal langwierig mit der Frage, wie rechtsgültige digitale Unterschriften auszusehen hätten. Sie seien Voraussetzung für einen sicheren E-Commerce, hieß es damals. Währenddessen legten andere die Grundsteine für Imperien wie Amazon und Google, neben denen sich unsere Digitalwirtschaft heute klein und hässlich ausnimmt.
Ein Vierteljahrhundert später lässt sich der Misserfolg unserer Strategie kaum leugnen. Einstige Leuchttürme der E-Bürokratie wie die Gesundheitstelematik, der Personalausweis fürs Internet oder der elektrische Postkutscher DE-Mail mit seinem staubigen Logo stehen als Investitionsruinen im Cyber- und Informationsraum. Doch wir wären nicht die Deutschen, verteidigten wir unsere Bürokratie nicht gegen jede Vernunft verbissen bis in den Untergang.
So kommt das E-Government auch deshalb nicht voran, weil es sich zuerst an den Bedürfnissen der Verwaltung statt an jenen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Nicht Usability und einfacher Zugang für alle stehen im Vordergrund, sondern eGovernment-Dienste sollen in erster Linie der Totgeburt Personalausweis endlich Leben einhauchen. Noch im Jahr 2019 stellt eine sogenannte Digitalstadt – diesen Titel verlieh der Branchenverband Bitkom – stolz ein Serviceterminal vor, das Bürger mit ihrem Personalausweis nutzen können, nachdem sie sich ins Bürger- und Ordnungsamt verfügt haben. Selbst in echten Online-Diensten wie der endlich langsam ins Rollen kommenden Neuwagenzulassung übers Internet macht man den Personalausweis weiter zur Sollbruchstelle.
Bliebe die Vorstellung, Bürgerinnen und Bürger hätten der Bürokratie zu dienen, in den Amtsstuben eingeschlossen, könnte man darüber hinweglächeln. Doch Rechtsvorschriften tragen sie in die Wirtschaft und in unseren Alltag. Hochbezahlte Spezialisten überlegen sich zu Beispiel, wie eine rechtskonforme Kundenlegitimation zur Eröffnung eines Bankkontos oder bei einem Kreditantrag aussehen könne, und die Beschreibung ihrer Lösung liest sich wie eine der Jagd nach dem Passierschein A38. Stolz verweist man darauf, eine Gesetzesänderung habe alles vereinfacht: Immerhin benötige man jetzt keine qualifizierte elektronische Signatur in der Tradition des Signaturgesetzes von 1997 mehr, welche sich in der Breite ebensowenig durchsetzen konnte wie später die eID-Funktion des Personalausweises.
Nutzerorientierte Pragmatiker dächten sich an dieser Stelle vielleicht ungefähr folgendes Verfahren aus: Verlässlich identifiziert werden Bankkunden mit Hilfe Ihres Smartphones und mit Unterstützung ihres Mobilfunkanbieters, der ohnehin Kundenidentitäten vorratsdatenspeichern muss. Alternativ oder zusätzlich kommen bestehende Bankkonten sowie Schufa-Daten als Identitätsquelle in Frage, wie sie zum Beispiel Sofort Ident verwendet. Die Verrenkungen zur Produktion einer digitalen Signatur mit dem Ausweis aber ohne dessen Signaturfunktion könnte man durch ein nutzerfreundliches Protokoll ersetzen. Zum Beispiel könnte die Bank ihren Neukunden die Vertragsunterlagen mit einem integrierten Transaktionscode in Form einer TAN oder eines QR-Codes zuschicken und die Kundinnen und Kunden den Inhalt mit diesem Code bestätigen.
Dem stehen jedoch unnötig rigide Vorschriften im Wege, geprägt von einer langen Tradition der Papiere und Aktendeckel statt von Apps, APIs und Websites, verfasst von alten Männer mit Kugelschreibern statt von jungen Menschen, die etwas vom Internet verstehen. Bis sich daran etwas ändert, werden wir weiter darüber sinnieren, warum die Digitalisierung unaufhaltsam voranschreitet und uns dabei immer wieder abgeschlagen zurücklässt. Vielen scheint das ganz recht zu sein.
Die alten Männer mit Kugelschreibern wissen übrigens viel besser, was sie da tun, als es vielleicht den Anschein hat. Sobald nämlich dem Staat Geld winkt, sind die eben noch so wichtigen Anforderungen auf der Stelle vergessen: Unsere Steuererklärung abgeben und Lotto spielen dürfen wir ohne Ausweis und Unterschrift.