Nicht immer sind es Politiker und Staatsorgane, denen unsere Verfassungrichter zu vernünftigen Einschätzungen verhelfen muss. Was dem Innenminister recht ist, ist den Bürgern billig, und so haben Nachtfluggegner in Leipzig ihr Problem ein wenig aufgebauscht. Man sei von Terrorismus und Krieg bedroht, weil der Flughafen auch militärisch genutzt werden dürfe. Diesem Argument wollte das Bundesverfassungsgericht nicht folgen:
»Für die Karlsruher Verfassungsrichter war die behauptete Gefahr terroristischer Anschläge infolge der militärischen Nutzung des Transportflughafens jedoch so gering, dass dieser Umstand „nicht in die Interessensabwägung einbezogen werden“ müsse. Die Behauptung der Kläger, auf dem Flughafen Leipzig/Halle könne es zu regulären kriegerischen Auseinandersetzungen mit zivilen Kollateralschäden kommen, nannten die Bundesverfassungsrichter „völlig aus der Luft gegriffen“.«
(FAZ.NET: Flughafen Leipzig/Halle: Niederlage für Nachtfluggegner)