Mit dem zuweilen übertriebenen Eifer der Strafverfolgungsbehörden haben wir uns hier bereits beschäftigt. Wie ein Artikel von Spiegel Online nun zeigt, beschränkt sich das Problem keineswegs auf die Informationstechnik: Ermittlungsbehörden setzen private Hunde mit privaten Hundeführern in einem wissenschaftlich nicht gesicherten Verfahren ein, um „Täter“ zu „überführen“ – und es gibt Richter, die dem Gebell tatsächlich einen Beweiswert beimessen.