»Das ist sozusagen der Preis, den man für ein unverschlüsseltes WLAN zu bezahlen hat. Jeder ist aber nach wie völlig frei darin, sein WLAN offen zu lassen.«
(law blog: Hilfe, ein unverschlüsseltes WLAN)
So einfach kann eine Risikoanalyse sein.
»Das ist sozusagen der Preis, den man für ein unverschlüsseltes WLAN zu bezahlen hat. Jeder ist aber nach wie völlig frei darin, sein WLAN offen zu lassen.«
(law blog: Hilfe, ein unverschlüsseltes WLAN)
So einfach kann eine Risikoanalyse sein.
DNS-Untersuchungen sind aus der Kriminalistik nicht mehr wegzudenken. Sie sind nützlich, denn sie helfen dabei, Spuren auszuwerten, die Täter nur schwer vermeiden können. Kein Zellmaterial an einem Tatort zu hinterlassen, ist schwer. Hinzu kommt die – theoretisch – hohe Aussagekraft des Spurenvergleichs, eines standardisierten Verfahrens mit geringer inhärenter Fehlerquote. Davon darf man sich allerdings nicht verführen lassen, dem Verfahren blind zu trauen. Auch DNS-Untersuchungen bieten keine Garantie der Fehlerfreiheit:
»Although best known for clearing the wrongfully convicted, DNA evidence has linked innocent people to crimes. In the lab, it can be contaminated or mislabeled; samples can be switched. In the courtroom, its significance has been overstated by lawyers or misunderstood by jurors.«
(The Risks Digest Volume 25, Issue 50:
The danger of DNA: It isn’t foolproof forensics (Dolan/Felch))
Die tatsächliche Fehlerrate im praktischen Einsatz dürfte deutlich höher liegen als die theoretische des Abgleichs. Dazu kommen mögliche Fehler an anderen Stellen, etwa in der Zuordnung von Spuren zur Tat. Nicht alles, was man an einem Tatort findet, hat auch mit der untersuchten Tat zu tun. Das gilt erst recht für Hautschuppen, Haare oder Zigarettenkippen mit Speichelresten, die auf alle möglichen Arten an einen Tatort geelangt sein können.
Ein Problem kann aus überschätzten DNS-Untersuchungen werden, wenn man damit in großen Grundmengen nach Tätern sucht, über die man sonst wenig weiß. Also bei Massengentests zum Beispiel, oder auch beim Einsatz großer DNS-Datenbanken. Ein Treffer in einer solchen Untersuchung kann weitere Ermittlungen rechtfertigen, aber er darf alleine nicht für eine Verurteilung genügen.
Ergänzung 2008-01-15: Im Fall des Passauer Polizeichefs Mannichl zum Beispiel tappt die Polizei immer noch im Dunkeln – und sammelt in ihrer Verzeiflung rund um den Tatort Zigarettenkippen. Dabei weiß man vermutlich nicht einmal, ob der Täter überhaupt raucht.
Mit dem zuweilen übertriebenen Eifer der Strafverfolgungsbehörden haben wir uns hier bereits beschäftigt. Wie ein Artikel von Spiegel Online nun zeigt, beschränkt sich das Problem keineswegs auf die Informationstechnik: Ermittlungsbehörden setzen private Hunde mit privaten Hundeführern in einem wissenschaftlich nicht gesicherten Verfahren ein, um „Täter“ zu „überführen“ – und es gibt Richter, die dem Gebell tatsächlich einen Beweiswert beimessen.