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Während man beim SmartCard-Workshop die üblichen Visionsschablonen ausmalt, holt die EU-Kommission aus, der rechtsverbindlichen digitalen Signatur einen weiteren Sargnagel einzuschlagen. Wie der Heise-Ticker meldet, möchte die EU-Kommission die Rechnungssignatur kippen.
Die Rechnungssignatur ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht und eine der wenigen realen Anwendungen für rechtsverbindliche Signaturen. Nicht dass man sie technisch brauchte, aber sie ist vorgeschrieben: zum Vorsteuerabzug dürfen elektronische Rechnungen nur verwendet werden, wenn sie digital signiert sind. Entgegen aller großen Hoffnungen hat sich die digitale Signatur als Rechtskonstrukt bislang fast nur in solchen Zwangsanwendungen durchgesetzt. Wer die freie Wahl hat, benutzt sie normalerweise nicht, denn sie ist umständlich und schafft dem Anwender vor allem Nachteile.
Das hat nun auch die EU-Kommission erkannt und festgestellt, dass die zugrundeliegende Richtlinie – die im deutschen Recht verschärft wurde – die Verbreitung elektronischer Rechnungen behindert hat. Dass man mit formaler Sicherheitstechnik die Verbreitung von irgend etwas fördern könnte, wie es die Visionäre gerne unterstellen, ist vielleicht nichts als ein Traum.
PS.: Die Bundesregierung hat gerade die Signaturpleite der nächsten Generation beschlossen. Bürgerportal und De-Mail heißen die Stichworte und über einen späteren Anschlusszwang wird bereits spekuliert.