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R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 3)

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Während man beim SmartCard-Workshop die üblichen Visionsschablonen ausmalt, holt die EU-Kommission aus, der rechtsverbindlichen digitalen Signatur einen weiteren Sargnagel einzuschlagen. Wie der Heise-Ticker meldet, möchte die EU-Kommission die Rechnungssignatur kippen.

Die Rechnungssignatur ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht und eine der wenigen realen Anwendungen für rechtsverbindliche Signaturen. Nicht dass man sie technisch brauchte, aber sie ist vorgeschrieben: zum Vorsteuerabzug dürfen elektronische Rechnungen nur verwendet werden, wenn sie digital signiert sind. Entgegen aller großen Hoffnungen hat sich die digitale Signatur als Rechtskonstrukt bislang fast nur in solchen Zwangsanwendungen durchgesetzt. Wer die freie Wahl hat, benutzt sie normalerweise nicht, denn sie ist umständlich und schafft dem Anwender vor allem Nachteile.

Das hat nun auch die EU-Kommission erkannt und festgestellt, dass die zugrundeliegende Richtlinie – die im deutschen Recht verschärft wurde – die Verbreitung elektronischer Rechnungen behindert hat. Dass man mit formaler Sicherheitstechnik die Verbreitung von irgend etwas fördern könnte, wie es die Visionäre gerne unterstellen, ist vielleicht nichts als ein Traum.

PS.: Die Bundesregierung hat gerade die Signaturpleite der nächsten Generation beschlossen. Bürgerportal und De-Mail heißen die Stichworte und über einen späteren Anschlusszwang wird bereits spekuliert.

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 2)

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Ich hatte vor einem halben Jahr bereits verhalten gejubelt. Anlass war damals die Meldung, dass Kommunen in ihren eVerwaltungs-Angeboten auf den Zwang zur digitalen Signatur verzichten wollen, damit die Bürger diese Dienste auch nutzen. Jetzt fragt Sascha Kremer in seinem Blog rhetorisch: »Qualifizierte Signaturen: zum Scheitern verurteilt?« und weist sogleich auf das für Juristen offensichtlichste Problem dieser Technik hin:

»Tatsächlich schafft der Verbraucher mit der via qualifizierter elektronischer Signatur sicheren und vielleicht sogar verschlüsselten elektronischen Kommunikation zunächst einmal einen Beweistatbestand gegen sich selbst. Und genau das ist es, woran der Verbraucher weder im E-Commerce noch im Web 2.0 Interesse hat.«

Mein Reden seit Jahren und übrigens exakt der Grund, aus dem ich höchst selten E-Mail signiere. Der Rest seines Textes ist auch äußerst lesenswert, eine knappe, aber gute Analyse der Situation. R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 2) weiterlesen

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur

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Kluge Menschen wussten es schon vor Jahren, jetzt ist es amtlich: die rechtsverbindliche digitale Signatur ist tot. Heise berichtet:

Jede vierte Kommune will ihre Verwaltungsvorgänge entsprechend anpassen, sodass man zukünftig etwa Personalausweise oder Pässe elektronisch beantragen kann. Um die Hemmschwelle bei den Bürgern zu senken und die Nutzung zu erleichtern, wollen die Kommunen auf den Zwang zur digitalen Signatur verzichten. Ein Teil von ihnen plant weitere Service-Angebote per E-Mail, zum Beispiel das Beantragen von Beglaubigungen oder Führungszeugnissen, Gewerbe- und KfZ-Anmeldungen sowie Vorgänge zur Abfallwirtschaft.

(Hervorhebungen von mir.)

Wenn selbst die Leute vom Amt vernünftig werden und statt aufgeblasener Technikwichserei lieber etwas nehmen, das funktioniert, dann können wir das Thema getrost abhaken.

Mir passt diese Meldung vorzüglich in meinen Vortrag auf dem CAST-Workshop heute. Geplant ist ein Rundumschlag, der noch etwas weiter reicht. Ich halte den Begriff der Identität in der IT-Sicherheit für überschätzt und damit alles, was mit dem Begriff zusammenhängt: Identitätsdiebstahl, Authentisierung und so weiter. »On the Internet, nobody knows you’re a dog«, das wissen wir schon seit 1993. Langsam begreifen wir auch, dass wir das nicht ändern können, sondern damit leben müssen.

Update: Detlef Borchers berichtet auf heise.de über den CAST-Workshop.