Archiv der Kategorie: Security

The American Way of Electronic Signatures

An electronic signature is not what security nerds think it is, or think it should be. This is a valid implementation of electronic signatures:

»Instead, you sign a piece of paper and hold it up to your iSight/Facetime camera while Preview snaps a photo. It’ll then detect the signature and allow you to add it to your document. To do this, just open the PDF document you want to sign, click “Annotate” in the toolbar if the annotations bar isn’t already showing, and then click the Signature drop-down menu.«

(Lifehacker via Timyeo’s Blog)

If people are happy with it, as they surely will as Apple made it, what exactly are the problems that we are trying to solve with all our cryptography?

GI SICHERHEIT 2012

Deadline für Beiträge ist der 24. Oktober 2011. Details unter http://sicherheit2012.cased.de/.

GI SICHERHEIT 2012 Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit

Fachtagung vom 5. – 7. März 2012
Kongresszentrum darmstadtium
Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt

Die Sicherheit 2012 ist die regelmäßig stattfindende Fachtagung des Fachbereichs  ”Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit” der Gesellschaft für Informatik e.V. Sie bietet einem Publikum aus Forschung, Entwicklung und Anwendung ein Forum zur Diskussion von Herausforderungen, Trends, Techniken und neuesten wissenschaftlichen und industriellen Ergebnissen. (…)

Trust Center

Nach dem Vorfall bei Diginotar − Unbekannte haben sich mehrere von Diginotar ausgestellte SSL-Zertifikate verschafft, und eines davon blieb längere Zeit unbemerkt gültig − schimpfen viele über das Geschäft der Zertifikatsaussteller und deren vorinstallierte CA-Zertifikate in Webbrowsern. Es ist einfach, Dinge für kaputt zu erklären, aber damit verbessert man nicht unbedingt die Welt. CAs heißen auch Trust Center. Das ist die bessere Bezeichnung, denn mit einem realistischen Vertrauensbegriff ergibt alles einen Sinn.

Vertrauen ist ein Vorurteil zur Reduktion sozialer Komplexität, eine Erwartung an das Verhalten anderer, die erfüllt oder auch entäuscht werden kann. Ob online oder im Alltag, ich könnte vor jeder Interaktion mit anderen gründlich prüfen, mit wem ich es zu tun habe, und  Vorsichtsmaßnahmen gegen das Scheitern ergreifen. Das wäre aber aufwändig, vor allem Im Verhältnis zur Größe und Häufigkeit von Alltagsgeschäften wie dem Kauf eines belegten Brötchens oder dem Aufbau einer SSL-Verbindung. Also lasse ich die Vorsichtsmaßnahmen weg und ersetze sie durch Vertrauen.

Unbekannte ohne Interaktionshistorie bekommen ein Basisniveau an Vertrauen zugeordnet, das begrenzt ist: einem Fremden im Park werde ich gerne drei Jonglierbälle im Wert von ca. 20 Euro borgen, nicht aber mein Fahrrad. Wiederholte erfolgreiche Interaktion lässt das Vertrauen wachsen. Wer ein paarmal im Park mit mir jongliert und meine Bälle nicht an Hunde verfüttert hat, bekommt unter Umständen höhere Werte anvertraut. Ich verborge auch mein Fahrrad, nur nicht an jeden. Enttäuschtes Vertrauen wird unmittelbar zerstört, wenn die Enttäuschung bemerkt wird. Es kann danach dauerhaft zerstört bleiben oder erneut aufgebaut werden, möglicherweise von einem niedrigeren Startniveau als bei Unbekannten.

Vertrauen lässt sich böswillig ausnutzen. Dazu muss sich der Angreifer lediglich anders verhalten als sein Opfer es erwartet und dabei im Verfügungsrahmen des ihm entgegengebrachten Vertrauens bleiben. Ein unseriöser Spendensammler auf der Straße nutzt das Basisvertrauen gegenüber Unbekannten, während ein Anlagebetrüger oft bewusst Vertrauenspflege betreibt, um größere Summen anvertraut zu bekommen. Solche Vertrauensbrüche sind verboten und werden verfolgt. Unsere Gesellschaft hält Vertrauen für so nützlich, dass sie seine böswillige Ausnutzung bestraft. Auf diese Weise erleichtert sie uns das Vertrauen ineinander und damit die soziale und ökonomische Interaktion.

Analoge Vorgänge beobachten wir im Zusammenhang mit Diginotar und anderen SSL-CAs. Den vorinstallierten CAs zu vertrauen, erleichtert unseren Alltag. Unser Vertrauen bleibt begrenzt, Bankgeschäfte zum Beispiel mit ihrem vergleichsweise hohen Verlustpotenzial stützen sich nicht alleine auf SSL, sondern verwenden weitere Mechanismen. Das Vertrauen in Diginotar ist aufgrund des Vorfalls nun zerstört. Vasco als Mutterfirma hat die Wahl, die Investition abzuschreiben oder neues Vertrauen aufzubauen, vorzugsweise unter neuem Namen, um scheinbar unbelastet beim Basisniveau anfangen zu können.

Das einzige gefährliche Trugbild, das ich hier sehe, ist die falsche Perfektionserwartung, die aus vermeintlichen Sicherheitsversprechen folgt. Browser mit vorinstallierten CA-Zertifikaten geben kein Sicherheitsversprechen, sondern sie ermöglichen Vertrauen, nicht mehr und nicht weniger. Wer an der Verwendung von CA-Zertifikaten wirklich etwas verbessern möchte, der sollte daran arbeiten, Vertrauensbrüche schnell und verlässlich erkennbar zu machen. Das halte ich für das eigentliche Problem: ich bekomme nur zufällig und unsystematisch mit, wie sich eine CA verhält.

(Das war zuerst ein Kommentar auf Google+, passt aber besser hier ins Blog.)

R.I.P.: Die rechtsverbindliche digitale Signatur (Teil 4)

[Teil 1Teil 2Teil 3 – Teil 4]

Einst galt das Rechtskonstrukt der digitalen Signatur als Schritt in die Zukunft. Inzwischen haben selbst unsere Bürokraten verstanden, dass die einfache Übertragung althergebrachter Konzepte in die digitale Welt der Entwicklung benutzergerechter Lösungen im Wege steht:

»Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. (…)«

(Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
via Netzpolitik)

Das war ein langer, schmerzhafter  Erkenntnisprozess (vgl. Teil 1, Teil 2, Teil 3). Vielleicht versuchen wir in Zukunft mal, Sicherheitstechnik um Anwendungen herum zu konstruieren und nicht Anwendungen um ein Stück Sicherheitstechnik plus Rechtskonstrukt. Es kommt nämlich nicht auf formale Compliance an, sondern darum, dass eine Anwendung funktioniert, nützlich ist und dabei in der Praxis keine Unfälle passieren.

 

Zwei lesenswerte Rants

Die aktuelle Ausgabe des IEEE Security and Privacy Magazine enthält zwei schöne Rants, beide zum Thema Realitätssinn. Leider liegen die Artikel hinter einer Paywall, ich empfehle sie trotzdem.

Ian Grigg und Peter Gutmann beschäftigen sich in The Curse of Cryptographic Numerology mit der vielfach anzutreffenden einseitigen Fokussierung auf Schlüssellängen unter Vernachlässigung realer Bedrohungen und praktischer Aspekte. Sie argumentieren, dass das nicht nur am Problem vorbeigeht, da Kryptographie selten gebrochen und häufig umgangen wird, sondern auch den pragmatischen Einsatz mit nicht idealen, aber im Anwendungskontext ausreichenden Schlüssellängen behindert.

In Vulnerability Detection Systems: Think Cyborg, Not Robot lässt sich Sean Heelan über akademische Arbeiten zu Sicherheitstestverfahren aus und attestiert ihnen Irrelevanz in der Praxis. Er nimmt kein Blatt vor den Mund und empfiehlt den Wissenschaftlern, sich doch bitte mal mit aktuellen Sicherheitsbugs, Testverfahren und Exploit-Methoden zu beschäftigen.

IT-Sicherheit im Jahr 2011

So funktioniert IT-Sicherheit im Jahr 2011:

»Laut der Verfügung, die heise online vorliegt, dürfen die Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte eGK nur in einer kontrollierten Einsatzumgebung aufgestellt werden, in der sie nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sind. (…) Kann ein „kontrollierter 30 Minuten-Bereich“ nicht garantiert werden, müssen die Terminals alle 30 Minuten auf Unversehrtheit kontrolliert werden.«

(Heise online: BSI verärgert Ärzte)

Unsere Systeme sind sicher, solange jemand daneben steht und sie bewacht. Und dieser Jemand soll der Benutzer sein, dem wir die Technik aufdrängen.

PIN-Gambit

Wenn die Bankkarte weg ist und kurz darauf Geld vom Konto verschwindet, dann treffen Sie Ihre Bank wahrscheinlich bald vor Gericht. Sie werden Ersatz fordern, die Bank wird ihn verweigern. Für solche Situationen sind Gerichte da, aber wer dort Erfolg haben will, braucht die richtige Strategie. Die Bank hat eine Strategie,  sie wird das PIN-Gambit spielen. Das PIN-Gambit geht so: Die Bank behauptet, ihre Systeme seien sicher, das Abheben von Bargeld am Automaten nur mit Kenntnis der zugehörigen PIN möglich und diese PIN nicht aus der Karte zu ermitteln. Folglich weise eine erfolgte Abhebung kurz nach dem Diebstahl darauf hin, dass der Täter die PIN gekannt haben müsse. Da die Vertraulichkeit der PIN durch den Kunden zu gewährleisten sei, müsse dieser seine Sorgfaltspflichten verletzt und die PIN irgendwo aufgeschrieben haben. Klingt bizarr, aber Richter akzeptieren so etwas und nennen es Anscheinsbeweis.

Als Prozessgegner können und müssen Sie den Anschein erschüttern, aber das ist nicht leicht, denn dazu bedarf es konkreter Beweise. Vage Schilderungen denkbarer anderer Abläufe genügen nicht. Das aber ist sehr schwer, auch wenn Sie sich korrekt verhalten und die PIN weder auf der Karte noch sonst irgendwo vermerkt haben. Die Karte ist weg, fällt als Beweis also aus. Die technischen Systeme der Bank sind vielfältig und komplex, eine gründliche Analyse auf Sicherheitsmängel könnte mehrere Sachverständigenjahre verschlingen. Wenn Sie versuchen, den Anscheinsbeweis der Bank zu erschüttern, nehmen Sie das Gambit an. Das können Sie tun, aber dann wird die Sache mühsam. Im weiteren Verlauf wird sich alles um die Frage drehen, auf welche Weise der Täter an die PIN gelangt ist, und die Beweislast liegt bei Ihnen.

Stattdessen könnten Sie direkt zum Gegenangriff übergehen. Dazu rufen Sie Vertreter der Bank in den Zeugenstand und stellen ihnen Fragen:

  • Welche PIN wurde bei den missbräuchlichen Abhebungen verwendet?
  • Erfolgte die PIN-Prüfung anhand des Magnetstreifens oder unter Verwendung des Kartenchips?
  • Woran erkennt die Bank, wenn sie eine Buchung ausführt, dass die richtige PIN eingegeben wurde?
  • Falls die Abhebung am Automaten eines anderen Instituts erfolgte, woher weiß die Bank, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht? Woran erkennt die Bank, dass dort eine korrekte PIN-Prüfung erfolgte?
  • Führt die Bank Aufzeichnungen über Fehlversuche bei der PIN-Eingabe? Welche Aufzeichnungen liegen der Bank für den fraglichen Zeitraum vor? Sind davon alle Anwendungen des Chips erfasst, die eine PIN-Prüfung erfordern oder ermöglichen?
  • Welche Anwendungen oder Funktionen des Kartenchips erfordern oder ermöglichen eine PIN-Prüfung? Verwenden diese Anwendungen alle dieselbe PIN? Verwenden sie einen gemeinsamen Fehlversuchszähler?
  • Gibt es technische Möglichkeiten, die PIN oder den Programmcode des Kartenchips zu verändern? (Tipp: Ja, die gibt es.)
  • Gibt es eine technische Möglichkeit, eine nach mehrfacher Fehleingabe der PIN gesperrte Karte zu entsperren?
  • Wird eine Karte nach Ablauf der Geltungdauer ausgetauscht, stellt die Bank dann eine neue Karte mit derselben PIN aus? Wie ist das technisch realisiert? Wo werden die erforderlichen Informationen aufbewahrt?
  • Um den Prozess zu gewinnen, genügen diese Fragen vielleicht nicht. Eine gute Grundlage für das Gutachten eines Sachverständigen liefern sie allemal, und vor allem ändern sie den Blick auf das Problem.

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    Wenn Sie eine Rechsberatung benötigen, konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.