Mit Wahlcomputern haben wir uns hier bereits beschäftigt, zuletzt aus Anlass der Hessenwahl im Januar. In einigen Wahlkreisen hatten Computer den Stimmzettel ersetzt, was zu einer ungewöhnlich intensiven Beobachtung der Wahl unter anderem durch den Chaos Computer Club führte. Erwartungsgemäß hatten die Beobachter einige Ungereimtheiten bemerkt. In der Folge kam es zu Wahleinsprüchen. Die hat das Wahlprüfungsgericht nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks nun abgewiesen:
»(…) Weitere Beschwerden betrafen Stimmabgaben von Türken, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten oder den Einsatz von Wahlcomputern. Für letzteren gebe es eine rechtliche Grundlage, urteilten die Richter. Als Wahlfehler wertete das Gericht die Übergabe von Computern vor Ende der Wahl und die Aussperrung von Wahlbeobachtern für einige Minuten. Beides habe sich aber nicht auf die Sitzverteilung im Wiesbadener Landtag ausgewirkt.«
Mit elektronischen Wahlen und Wahlcomputern wird sich übrigens auch der übernächste CAST-Workshop am 17. Oktober 2008 befassen. Das Programm steht auch schon fest, Kritiker sind anscheinend nicht geladen.
Update: Heise hat das schon vor einem halben Tag gemeldet, das war mir entgangen.