Wenn Sie nach einer Flugreise aus einem Drittland nach Deutschland zurückkehren, haben Sie die Wahl zwischen zwei Ausgängen: Den grünen Ausgang benutzen Sie dann, wenn Sie Waren für den persönlichen Bedarf innerhalb der Reisefreimengen mitbringen; den roten, wenn Sie darüber hinausgehende Waren anzumelden haben. Mit Ihrer Wahl geben Sie eine Steueranmeldung ab. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, können Sie in der Regel ungehindert passieren. Allerdings wird auch dort das Gepäck stichprobenweise geprüft. Sollten abgabenpflichtige Waren gefunden werden, behandelt der Zoll diese als geschmuggelte Ware (Steuerhinterziehung).
Damit das nicht passiert, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Ihr Weg durch den Zoll weiterlesen →