Archiv für den Monat April 2018

Digitaler Umweltschutz?

In der Süddeutschen fordert Adrian Lobe einen digitalen Umweltschutz und argumentiert dabei mit Datenemissionen. Das ist mir im Ansatz sympathisch, weil ich die Vorstellung der permanenten Datenemission für ein geeigneteres Modell der heutigen Datenverarbeitung halte. Andererseits geht mir jedoch seine Ausweitung des Gedankens auf eine Analogie zu Emissionen im Sinne des Umweltschutzes zu weit.

Unabhängig davon, was wir insgesamt von der personenbezogenen Datenverarbeitung halten und welche Schutzziele wir im Einzelnen verfolgen, brauchen wir als Grundlage ein passendes Modell davon, wie Daten entstehen, fließen und verarbeitet werden. In dieser Hinsicht beschreibt das Emissionsmodell die heutige Realität besser als die Begriffe des traditionellen Datenschutzes, die auf das Verarbeitungsparadigma isolierter Datenbanken gemünzt sind.

Der klassische Datenschutz in der Tradition des BDSG (alt) ist begrifflich und konzeptionell eng an die elektronische Datenverarbeitung in isolierten Datenbanken angelehnt. Daten werden „erhoben“ (jemand füllt ein Formular aus) und sodann „verarbeitet“, das heißt gespeichert, verändert, übermittelt gesperrt oder gelöscht, sowie vielleicht sogar „genutzt“ (diesen Begriff verfeinert das alte BDSG nicht weiter).

Diese Vorstellungen passen nicht zu einer Welt, in der jeder ein Smartphone in der Tasche hat, das permanent Daten in die Cloud sendet. Sie passen nicht einmal dazu, dass einer die Adresse und Telefonnummer eines anderen in der Cloud speichert. Aus dem Konflikt zwischen der veralteten Vorstellung und der heutigen Realität resultieren regelmäßig Blüten wie der Hinweis des Thüringer Datenschutzbeauftragten, die Nutzung von WhatsApp sei rechtswidrig, die den Datenschutz als realitätsfern dastehen lassen.

Mit dem Emissionsmodell bekommen wir eine neue Diskussionsgrundlage, die näher an der tatsächlichen Funktionsweise der Datentechnik liegt. Wenn wir die Schutzziele des Datenschutzes auf dieser Grundlage diskutieren, finden wir eher praktikable und wirksame Maßnahmen als auf der Basis veralteter Vorstellungen. Das ist die positive Seite des Emissionsgedankens.

Die negative Seite zeigt sich, wenn man den Gedanken zu weit treibt und daraus eine Analogie zu Emissionen im Sinne des Umweltschutzes macht. Das ist zwar verführerisch – wenn ich mich richtig erinnere, haben wir diese Frage beim Schreiben von „Emission statt Transaktion“ auch diskutiert – aber ein rückwärtsgewandter Irrweg.

Ein entscheidender Unterschied zwischen Umwelt- und Datenemissionen liegt darin, dass Umweltemissionen eine zwangsläufige Wirkung haben: Im verschmutzten Fluss sterben die Fische, Kohlendioxid ändert das Klima und Plutonium im Tee macht krank. Nach der Freisetzung lässt sich die Wirkung nur noch durch eine – meist aufwändige – Sanierung steuern und unter Umständen nicht einmal das.

Daten haben diese zwangsläufige Wirkung nicht. Wie wir miteinander und wie Organisationen mit uns umgehen, können wir unabhängig von Daten regeln. Wenn wir zum Beispiel Diskriminierung verbieten und dieses Verbot wirksam durchsetzen, dann kommt es auf die verwendeten Mittel nicht mehr an – was eine Organisation weiß, ist egal, denn sie darf damit nichts anfangen.

Dem traditionellen Datenschutz ist diese Perspektive jedoch fremd, denn er verfolgt das Vorsorgeprinzip für den Umgang mit epistemischen Risiken: Wenn wir die Gefahren von etwas noch nicht gut genug verstehen, um sie quantifizieren zu können, lassen wir besser sehr große Vorsicht walten. Dieser Gedanke ist im Umweltschutz weit verbreitet und bezieht seine Berechtigung dort aus dem Maximalschadenszenario der Zerstörung unserer Lebensgrundlage. Selbst mit dieser Drohung im Gepäck bleibt das Vorsorgeprinzip freilich umstritten, denn epistemische Ungewissheit über Gefahren impliziert auch Ungewissheit über die Kosten und Auswirkungen von Vorsichtsmaßnahmen.

Im traditionellen Datenschutz – der, ob Zufall oder nicht, etwa zeitgleich mit dem Erstarken der Umwelt- und Anti-Atomkraft-Bewegung entstand – finden wir diesen Vorsorgegedanken an mehreren Stellen: in der Warnung des Bundesverfassungsgerichts im Volkszählungsurteil vor einer Gesellschafts- und Rechtsordnung, „in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“, im grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten, das nur ausnahmsweise durch eine Rechtsvorschrift oder die Erlaubnis der Betroffenen aufgehoben werde, sowie in der Forderung nach Datenvermeidung und Datensparsamkeit.

All dem liegt die Vorstellung zugrunde, die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sei mit unschätzbaren Gefahren verbunden und daher nur äußerst vorsichtig zu betreiben. Allerdings wissen wir heute, dass man damals so manche Gefahr grob überschätzte. So warnte das Verfassungsgericht weiter: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen“, und: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ Das war zu kurz gedacht – heute zelebrieren viele von uns ihre abweichenden Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit von Twitter, Facebook, Instagram und YouTube und träumen dabei von einer Karriere als Influencer.

Heute leben wir in jener Welt, vor der das Verfassungsgericht einst warnte, genießen ihren großen Nutzen und spüren nur geringe Schmerzen. Von den befürchteten Gefahren für die freie Entfaltung er Persönlichkeit ist wenig zu sehen. Zudem können wir inzwischen ganz gut einschätzen, welche Gefahren bestehen und was man dagegen zu welchem Preis tun kann. Der Vorsorgegedanke ist damit überholt und deshalb passt die Analogie zum Umweltschutz nicht so gut. Andererseits ist der Umweltschutz nicht nur Vorsorge, sondern beinhaltet auch die risikoorientierte Gefahrenabwehr und in dieser Hinsicht mag man sich an ihm als Vorbild orientieren.

Diebstahlschutz durch Technikgestaltung: Metallsparsamkeit

Geländerverzierung kein Metall!
Diebstahlschutz durch Materialwahl und Information

Gegenstände aus Metall werden gerne gestohlen, weil sie sogar als Schrott noch einen Wert haben. Um diesem Risiko zu begegnen, hat man bei der Erneuerung zweier Fußgängerbrücken auf größere Metallteile verzichtet und sie durch ähnlich aussehende alternative Materialien ersetzt. Man könnte analog zur Datensparsamkeit von Metallsparsamkeit sprechen und die Idee ist dieselbe – was nicht da ist, kann nicht geklaut werden. Das Hinweisschild soll vor dem sekundären Risiko schützen, dass jemand nicht so genau hinschaut, bevor der Teile abschraubt.

Metallsparsamkeit ist einfach, wenn es wie hier nur um Verzierungen geht, die keinen technischen Zweck erfüllen. In diesem Fall schränken nur wenige andere Anforderungen die Materialwahl ein. Die Verzierungen eines Brückengeländers müssen gut aussehen und den parktypischen Belastungen – Wind, Wetter, Vogelkacke, turnenden Kindern, übermütigen Jugendlichen usw. – widerstehen, das ist alles.

Schwieriger wird die Metallsparsamkeit, wenn das Material weiter Anforderungen erfüllen muss. Ein Fahrrad zum Beispiel lässt sich noch so einfach aus alternativen Materialien fertigen. Ein Fahrrad muss leicht sein, typischen Belastungen standhalten und sich zu Kosten unterhalb des Verkaufspreises fertigen lassen. Zwar lassen sich einige Teile aus alternativen Materialien fertigen, namentlich Rahmen und andere Teile aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff, aber zu deutlich höheren Kosten und mit weiteren Nachteilen. Ein Fahrrad nur zum Diebstahlschutz  aus alternativen Materialien zu fertigen, kommt deswegen nicht in Frage.