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Wearing Your Mask, Chernobyl-Style

More and more people are wearing masks as personal protective equipment to lower the risk of coronavirus infection. Together with the growing of lockdown hair and beards while hairdresser and barber shops remain closed, this trend poses a bit of a fashion challenge. How can you wear a mask and still look great? In case you need some inspiration, the Chernobyl liquidators in the following video demonstrate smart ways of wearing a mask around the smoldering ruins of a nuclear reactor.

 

Privacy by Design or Poor Requirements Engineering?

Privacy – or security or any other desirable, ethereal property – by design sounds like a great thing to do. Alas, design is complicated and hard to guide or control as a process. One common misunderstanding has become obvious in current efforts to develop and deploy contact tracing technology contributing to epidemic control. Some of these efforts such as DP^3T, TCN, or Apple’s & Google’s announcement promote privacy to the top of their list of objectives and requirements. This is wrong. It would be appropriate in an R&D project developing experimental technology, but contact tracing is an actual, real-world application and must fulfill real-world requirements. Premature optimization for technical privacy protection does not help its cause.

First and foremost, an application needs to support a basic set of use cases and provide the necessary functions in such a way that the overall approach makes sense as a solution of the given problem(s). For contact tracing, essential use cases include:

  • contact identification,
  • contact listing, and
  • contact follow-up.

In addition, any large-scale application of contract tracing needs to support:

  • safeguards against abuse, and
  • monitoring and governance.

Each use case entails requirements. Contact identification must be sufficiently reliable and comprehensive; it must also take place quickly after an infection has been detected. Contact listing needs some form of risk assessment, a method to notify contacts, and a way to justify mandatory quarantine requests. Contact follow-up needs some idea how and when to interact with listed contacts. Underlying the whole design must be some conception of which contacts matter, what an identified contact implies, what to do with or require from identified contact persons, and what to achieve through contact tracing. There needs to be some definition of success and failure for the system and individual cases, and some monitoring of how well the system operates. One also has to think about possible abuses and misuses of the system such as evasion, manipulation, or exploitation, and find ways to prevent them or to deal with them when they occur.

Such questions are to be answered in the high-level design of a contact tracing system. They can and should be pondered at the level of paper prototypes, forcing developers to get specific but allowing quick modification and user testing. Technology has to be considered at this point primarily as a constraint: What is realistically possible or available and would the design be feasible to implement? However, some fundamental design decisions have to be made at this level after evaluating alternatives, for example, which parts of the system to automate and which ones to leave to humans, or which technologies, platforms, and devices to consider and use.

Like any design process, this high-level system design may take any number of iterations before converging toward something that might work when implemented. New questions will likely come up in the process. If, for example, the system is to leave tracing to humans, how much time can they spend per case, how many of them will be needed, how will they work, and which types of data and support would really help them?

Secondary requirements like performance or privacy can and should already be considered at this stage. Privacy by design means just that, to consider privacy protection as dimensions of the design spaces from the beginning on. However, privacy is a dependent design dimension and like all other requirements it is subject to trade-offs. Dependent means that any design decision can affect the privacy properties of a system. One cannot delegate privacy to a system component or function that would take care of it comprehensively regardless of the design of any other aspect of the system. Trade-offs occur when once has to choose between design alternatives; each option will likely have some advantages over the others but also some disadvantages, so that one has to compromise and keep a balance.

Misunderstanding privacy by design as privacy technology über alles, demonstrated by current proposals for privacy-preserving contact tracing, is a recipe for disaster. Starting with perfect technical privacy protection as the primary requirement constitutes a premature optimization that de-prioritizes all other requirements and design dimensions, delays important design decisions while arbitrarily constraining them without impact assessment, and prevents well-considered trade-offs from being made. The most likely result is a system that performs well at most in the privacy dimension, reflecting the priorities of its designers.

As a symptom, none of the proposals for privacy-preserving contact tracing has yet answered question like the following: How does it assure the reliability of the data it collects or produces? Which failure modes and error rates does it produce? How is the system to be monitored for problems and abuses? In which institutional framework is it designed to operate? How does it distribute responsibilities between involved parties? How are outputs of the system to be interpreted and used in the real world, which consequences should they have and which ones are not desirable? How can its operation become transparent for its users? Should participation be mandatory or voluntary and how can the design be optimized for either case? If participation is mandatory, how would this be enforced, how can the system be made universally accessible for everyone, and how may people evade it? If voluntary, which incentives does the system create and which features let users trust or distrust the system? Such questions need to be discussed and addressed long before the technical minutiae of data protection.

Placing technical privacy protection in the center of attention can make sense in a research project, where one develops new technology to evaluate its properties and capabilities. The stakes are low in such a project, where the results are prototypes and research papers. Developing a real-world system, especially one to be used at the intended scale of contact tracing apps, requires a broader perspective and comprehensive requirements analysis.


P.S. (2020-04-18): Government Digital Services of Singapore with their TraceTogether app apparently got their requirements analysis and design process right:

One thing that sets TraceTogether apart from most private efforts to build a Bluetooth contact tracer, is that we have been working closely with the public health authorities from day 1. (…) The team has shadowed actual real-life contact tracers in order to empathise with their challenges.

P.S. (2020-04-19): The closest to a requirements document I have seen so far is this: Mobile applications to support contact tracing in the EU’s fight against COVID-19,  Common EU Toolbox for Member States (via).

P.S. (2020-04-22): The Ada Lovelace Institute published a quick evidence review report titled: Exit through the App Store? A rapid evidence review on the technical considerations and societal implications of using technology to transition from the COVID-19 crisis, which makes a number of reasonable recommendations.

 

Abstrakte Gefahr

Ungewöhnlich leere Straßen, geschlossene Kinos und Geschäfte, Menschen mit Masken – wenn man nicht gerade in den Baumarkt geht, könnten das Stadtbild vielerorts dem Drehbuch von Todeszone entstammen, einer Dokufiktion, die sich 1991 die Folgen einer nuklearen Katastrophe im mittlerweile abgeschalteten Kernkraftwerk Biblis ausmalte. Radioaktive Strahlung gilt als unsichtbare Gefahr, denn wer ihre Wirkung spürt, ist längst dem Tode geweiht.

Die Gefahr durch das Corona-Virus erscheint noch weniger wahrnehmbar, wenngleich sie ebenso konkret besteht wie jene nach der Freisetzung von Radioaktivität. Wie Strahlung ist auch das Virus unsichtbar, doch nach einer nuklearen Katastrophe gibt es wenigstens eine rauchende Reaktorruine an einem bekannten Ort. Man kann diesen Ort auf der Landkarte suchen und anhand seiner Entfernung dazu und der Windrichtung die eigene Gefährdung abschätzen. Zudem lassen sich Strahlung und Exposition unmittelbar messen, man kann den Geigerzähler ticken hören und mit einem Dosimeter feststellen, welche Dosis man selbst abbekommen hat. Dabei wächst die Schwere der Folgen im Mittel mit der Dosis.

Die Corona-Pandemie hingegen ist für die meisten Menschen bis jetzt ausschließlich indirekt in Form von Medienberichten und Gegenmaßnahmen fassbar. Nicht nur ist das Virus unsichtbar, man sieht auch niemandem an, dass er es in sich trägt und einen anstecken könnte. Die individuelle Ansteckungsgefahr bleibt auch gering, solange nur ein kleiner Teil der Bevölkerung infiziert ist und diese Menschen konsequent vorübergehend isoliert werden. Ziel der Seuchenbekämpfung ist nicht, Menschen vor einer überall oder in bestimmten Regionen lauernden Gefahr in Sicherheit zu bringen, sondern die unsichtbare Gefahr selbst gering zu halten, denn sie ist nicht einfach da, sondern sie wächst mit jeder unkontrollierten Ansteckung.

Ich kann verstehen, dass man unter diesen Umständen nachlässig wird und Vorsichtsmaßnahmen vergisst. Hat jemand bessere Ideen als darauf mit Strafanzeigen zu reagieren?

Ich kann sogar nachvollziehen, dass jemand, der Politik und Wissenschaft nicht traut, an der Existenz der Pandemie zweifelt. Mangels eigenen Erlebens bleibt keine andere Wahl als sich auf Insitutionen und medial vermittelte Informationen zu verlassen. Hat jemand Ideen, wie sich das Problem auch für Zweifler plausibilisieren lässt, oder müssen wir einfach mit der Glaubensfreiheit leben?

Verständlich ist auch der Wunsch, die Seuchenbekämpfung so zu fokussieren, dass alle nicht unmittelbar Betroffenen schnell zur Normalität zurückkehren können. Gibt es dafür realistische Ansätze, die nicht auf fragwürdige Seuchenpässe oder gar auf das Wegsperren von Alten und Schwachen „zu ihrem eigenen Schutz“ hinauslaufen?

Technik-PR statt Problemlösung

„Wo ist die Blockchain wenn man sie mal braucht?“, werden sich viele angesichts der Corona-Pandemie fragen, die nach neuen Ideen verlangt. War diese wunderbare Technologie nicht gerade dabei, alles, wirklich alles zu disruptieren, wo immer sie als Lösung ein passendes Problem fand? Wer, wenn nicht die Blökchain, böte sich als Krisengewinner an? Doch in den letzten Wochen hörte man wenig von der Blockchain. Sollte das Mem gut zwei Jahre nach seinem Höhepunkt seine letzten Träger verloren haben und sang- und klanglos verstorben sei?

Keine Sorge, die Blockchain lebt und tut, was sie schon immer am besten konnte: als schlechtes Beispiel dienen. Als Architekturmuster entstammt sie dem gescheiterten Versuch, einen nur minimal und rein technisch regulierten Finanzmarkt aufzubauen, der herkömmlichen Institutionen wie Aufsichtsbehörden, Justiz und Politik Widerstand entgegensetzt. Herausgekommen ist dabei wenig mehr als der Verkauf wertloser, weil in beliebiger Menge herstellbarer digitaler „Coins“ und „Token“. Um mehr als das ging es auch nie, sonst hätte man sich mit den realen Anforderungen an Bankdienstleistungen, Wertpapiere, Bezahlsysteme und so weiter auseinandergesetzt und plausible Lösungsansätze vorgelegt.

Stattdessen lieferte die Blockchain-Szene immer wieder äußerst grobe und meist offensichtlich undurchdachte Anwendungsideen und übertünchte die konzeptionellen Lücken mit überdetailliert erläuterten technischen Belanglosigkeiten. So entstand bis heute nicht mehr als Scheinlösungen für erkennbar falsch aufgefasste Probleme unter willkürlichen Annahmen.

Als hoffentlich nun wirklich letzte Runde in diesem Spiel wärmt ein Konsortium aus Bundesdruckerei, Lufthansa und anderen den Ansatz des technisch verbrämten magischen Denkens noch einmal auf und präsentiert die Idee eines digitalen Seuchenpasses „auf der Blockchain“. Dessen Inhaber sollen damit nachweisen können, dass sie regelmäßig zum Corona-Test gegangen sind und ihr letztes Ergebnis negativ war. Szenetypisch legt das Konsortium erst einmal ein dünnes Whitepaper vor.

Über so etwas kann man nachdenken. Dann muss man sich überlegen, wie so ein Seuchenpass verwendet werden soll und wie nicht, welche Information er vermitteln soll und welche nicht, wer ihn ausstellt und wer ihn bekommt, wie lange er gültig sein soll, was vom Besitz oder Nichtbesitz beziehungsweise den Eintragungen darin abhängt, wie man 80 Millionen Deutsche oder 500 Millionen EU-Bürger damit versorgt, wie man Fehler entdeckt und korrigiert, wie man den Seuchenpass und seinen Identitätsbezug kontrolliert und so weiter. Dabei müsste man auch entscheiden, ob die Idee überhaupt gut ist. Mit alldem hat sich das Blockchain-Seuchenpass-Konsortium jedoch offenbar nicht näher beschäftigt. Seine einzige Idee: Wenn man so einen Seuchenpass implementieren wollte, könnte man doch eine Blockchain-Architektur verwenden, warum auch immer.

Einen Eindruck von der Realitäts- und Anwendungsferne dieses Ansatzes vermitteln Nachrichten aus Spanien, die vor einigen Tagen erschienen. Dort hat man über einen serologischen Pass nachgedacht, der Immunisierten diese Eigenschaft bescheinigen könnte. Ansonsten geltende Einschränkungen könnten für Inhaber des Passes aufgehoben werden. Experten erteilten diesem Vorhaben jedoch eine Absage und begründen sie damit, dass so ein Pass Fehlanreize schaffe. Die mit seinem Besitz verbundenen Vorteile könnten Menschen dazu verleiten, sich mit Hoffnung auf einen leichten Verlauf der Erkrankung absichtlich anzustecken, um die Immunität und damit deren amtliche Bescheinigung zu erlangen. Zudem sei eine Diskriminierung anhand medizinischer Kriterien generell problematisch und Gesundheitsdaten seien daher aus gutem Grund vertraulich.

Man könnte noch eine Reihe weiterer Einwände vorbringen, beispielsweise die leichtere Kontrollierbarkeit allgemeiner Vorschriften beziehungsweise umgekehrt die weit aufwändigere Kontrolle individuell variierender Erlaubnisse und Verbote. Könnte man die fundamentalen Probleme lösen, stieße man sicher im Verlauf der Entwicklung auch auf die Frage, wie so ein Seuchenpass am besten zu repräsentieren sei. Um die zentrale Frage handelt es sich jedoch nicht. Im Gegenteil, man würde sich dann wahrscheinlich an existierenden Lösungen orientieren, zum Beispiel an den Online- und Digitaltickets der Bahn oder der Fluggesellschaften, die hervorragend funktionieren.

Das Blökchain-Konsortium redet hingegen lieber von Pseudonymisierung und bemerkt dabei nicht, dass es auf die gar nicht ankommt, wenn man Menschen einen persönlichen Nachweis zum Vorzeigen in die Hand drückt. Seriöse Lösungsentwicklung ist das nicht, sondern Bullshit-PR. Die beherrschen freilich auch andere. Vor wenigen Tagen machte sich erst PEPP-PT und in der Folge auch Apple und Google mit der Idee wichtig, eine App zur Kontaktverfolgung unters Volk zu bringen. Auch hier kümmerte man sich wenig um die soziotechnischen Anforderungen der Anwendung und fokussierte seine PR stattdessen auf einen Randbereich, nämlich den Claim perfekten technischen Datenschutzes. Dummerweise fragten dann doch einige, ob das denn überhaupt funktioniere und einen Sinn habe. Die Antworten stehen noch aus.

 

Datenschützer im eigenen Saft

Unsere Datenschützer zeigen in der Krise, was sie können: Memetik, Bürokratie und Realitätsverlust. In der Tradition der 1970er/80er Jahre halten sie die elektronische Datenverarbeitung für eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft, die es mit allen Mitten einzudämmen gelte. Über die Jahre haben sich vorläufige Antworten auf einst berechtigte Fragen zu Memen verselbständigt, die man nur noch unreflektiert wiederkäut. Als Begründung des eigenen Treibens hat man sich in den ätherischen Wert unserer Rechte und Freiheiten verirrt, der alles und nichts begründen kann und jede Falsifikation zu Lasten der Datenschützer ausschließt, ihnen zugleich jedoch die Illusion vermittelt, stellvertretend für uns unsere Grundrechte wahrzunehmen.

Die aktuelle Corona-Pandemie stellt vieles auf den Kopf und lässt uns keine andere Wahl als unseren Digitalisierungsrückstand endlich zu verringern. Mehr Kartenzahlung, mehr Fernarbeit, mehr digitale Kommunikation und Kollaboration, Corona-Apps, Hackathons und vielleicht irgendwann sogar mehr E-Government – wir machen nach einer langen bleiernen Zeit gerade einen großen Sprung in Richtung Gegenwart. Nicht alles wird funktionieren wie erhofft oder versprochen, aber nach einem Vierteljahrhundert Internet für alle dürfen wir guten Gewissens überwiegend positive Auswirkungen erwarten.

Auch Datenschützer können dieser Entwicklung einiges abgewinnen, gibt sie ihnen doch – publish or perish – reichlich Gelegenheit, sich mahnend zu äußern. Davon machen sie effizient Gebrauch und wiederholen ihre ewiggleichen Meme, ohne sich um lästige Einzelheiten wie Kohärenz oder nachvollziehbare Begründungen zu kümmern.

So veröffentlicht etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte eine mahnende Handreichung nebst Checkliste für die „Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“. Der Inhalt überzeugt nicht. Während seine Handreichung die Bedeutung einer verschlüsselten Übertragung herausstreicht, rät die Checkliste, das mit den Videokonferenzen am besten ganz zu lassen und möglichst zu telefonieren. Wie man jedoch verschlüsselt telefoniert, erklärt der Beauftragte nicht und wenn er es täte, lachten wir ihn aus, denn gemessen an Aufwand und Nutzen haben verschlüsselte Telefonate nur in Ausnahmefällen einen Sinn. Warum das bei einer Videokonferenz anders sei, erläutert er nicht und auch eine praktisch relevante Risikoreduktion durch die empfohlenen Maßnahmen kann er nicht belegen.

Überhaupt fehlt den Papieren eine plausible Risiko- und Bedrohungsanalyse und damit die Begründung. Stattdessen stecken alte Meme darin. Videokameras gelten den Datenschützern traditionell als verdächtig, wenn auch zuvörderst beim Einsatz zur Videoüberwachung. Später kam der Trend hinzu, Laptop-Kameras ostentativ zuzuklebensinnlos, aber sichtbar und leicht nachzuahmen. Auch der digitale Veganismus – der Datenschutzbeauftragte rät, existierende Dienste zu meiden und besser selbst einen aufzusetzen – hat eine lange Tradition.

Wie sehr diese Meme und Phrasen in der Vergangenheit verhaftet sind, wird deutlich, wenn man sie mit dem Stand der Technik abgleicht. Wenig haben die Offiziellen etwa zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten zu sagen. Das ist zwar seit vielen Jahren Stand der Technik und mindestens so nützlich wie Videokonferenzen, bei den alten Männern mit Röhrenbildschirmen in den Datenschutzbüros jedoch noch nicht angekommen. Schließlich wollen sie Vorbild gemäß ihrem Weltbild sein und agieren im Umgang mit der IT daher so übervorsichtig, dass es einer Selbstblockade gleichkommt. Dasselbe empfehlen sie allen anderen.

Wo sich der IT-Einsatz nicht ganz verhindern lässt, versucht man ihn in Bürokratie zu ersticken. Dies demonstrierten vor einigen Tagen Datenschutz-Aktivistinnen im Namen des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF): Zur laufenden Diskussion um den Einsatz von Smartphone-Apps zur Kontaktverfolgung im Rahmen der Seuchenbekämpfung legten sie eine sage und schreibe hundertseitige Datenschutz-Folgenabschätzung vor – für ein Phantom, denn bisher liegt kein ausgereiftes Einsatzkonzept für eine solche App vor, auf das sich eine qualifizierte Diskussion stützen könnte. So weit es sich beim Überfliegen dieses Konvoluts mit normativem Anspruch einschätzen lässt, steht darin kein relevanter Einwand, den nicht Susan Landau oder Ross Anderson knapper formuliert hätten. Auf die Idee, Datenschutzprobleme institutionell zu dämpfen, wie es bei der Erhaltung und Verharmlosung der Stasi-Akten gelungen ist, kommen die Aktivistinnen wohl gar nicht erst.

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Falsch abgebogen ist der Datenschutz früh in seiner Geschichte und sein Geburtsfehler wurde nie richtig korrigiert. Als der Datenschutz vor vier, fünf Jahrzehnten das Licht der Welt erblickte, entdeckte die Welt gerade die Schattenseiten damals moderner Großtechnologien wie der Kernenergie. Etwa zeitgleich mit den ersten Schritten zum Datenschutz entwickelte sich die Technikfolgenabschätzung, schrammte ein Kernreaktor in Harrisburg knapp an einer größeren Katastrophe vorbei, malte Robert Jungk den dann doch nicht eingetretenen Atomstaat an die Wand. Nebenbei herrschte noch kalter Krieg, der jederzeit in einen heißen letzten Weltkrieg münden konnte.

In diese Zeit fiel die zunehmende Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) in Wirtschaft und Verwaltung. Auf dem Weg ins EDV-Zeitalter, so hofften viele, würde man alles besser machen als bei der Einführung anderer Großtechnologien, in die man scheinbar euphorisch und blind für ihre Gefahren hineingestolpert war.

Seither gehört zum Fundament des deutsch-europäischen Datenschutzes der Glaube, die elektronische Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten sei eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft; man müsse sie ähnlich streng regulieren und überwachen sowie sorgfältig und umfassend technisch absichern. Genau genommen müsste man sie sogar verbieten, und genau davon geht der Datenschutz bis heute aus – die Verarbeitung personenbezogener Daten sei in der Regel verboten, sofern die nicht ausnahmsweise doch erlaubt sei. Diese Grundannahme erklärt, warum Datenschützer zum Beispiel so ein Theater um WhatsApp und dessen Nutzung persönlicher digitaler Adressbücher machen, obwohl sich außer ihnen kein Mensch daran stört und wohl auch niemand tatsächlich dadurch gefährdet wird. Für Datenschützer steht die IT traditionell unter Generalverdacht.

Heute steht Deutschland kurz davor, seine letzten Kernkraftwerke abzuschalten, während sich das Verbrennen von Kohle als eine viel größere und schwerer zu bändigende Gefahr erwiesen hat. Daneben meldet sich die Natur mit einem neuen Coronavirus, welches im Gegensatz zur EDV Menschenleben bedroht und mangels Impfstoff oder Heilmittel Vorsichtsmaßnahmen verlangt, die tief in unser gewohntes Leben und unsere bürgerlichen Freiheiten eingreifen. Doch unverdrossen verkauft uns eine Allianz aus Aktivisten, Datenschutzbeauftragten und Opportunisten den Datenschutz als Supergrundrecht und die Datenverarbeitung als explosive Risikotechnologie, von der man am besten die Finger lasse.

Anders als bei jeder anderen Risikotechnologie, deren Schäden sich als Sach- und Personenschäden quantifizieren lassen, fehlt dem Datenschutz und der fundamentalen EDV-Kritik jedoch ein klarer Risikomaßstab. An seine Stelle trat die radikale Vorsorge eines generellen Verbots der personenbezogenen Datenverarbeitung mit Ausnahmen, vergleichbar den Regeln für den Betrieb kerntechnischer Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen.

Die Entscheidung über Ausnahmen legte man teils in die Hände des Gesetzgebers und teils in die der Betroffenen. So ward die informationelle Selbstbestimmung geboren, die das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil in den Rang eines Grundrechts erhob. In den folgenden Jahrzehnten unterblieben nötige Modernisierungen des Datenschutzes weitgehend und auch die DSGVO hat noch viel mit dem alten (west-)deutschen Bundesdatenschutzgesetz gemein.

Die IT entwickelte sich schnell weiter und entfernte sich nach und nach von den Voraussetzungen des etablierten Datenschutz, was man ihr nicht verübeln kann. Zugleich eigneten sich die Träger des Datenschutzes, die Beauftragten und Aktivisten, das Grundrecht der Betroffenen an und beanspruchen seither dessen stellvertretende Wahrnehmung. Mit dieser Waffe in der Hand müssen sie keine Kritik mehr fürchten, denn zum einen bleiben die Grundrechte zu abstrakt, um damit direkt und einfach argumentieren zu können, und zum anderen bedarf die Inanspruchnahme von Grundrechten – im Regelfall anders als im Datenschutz durch ihre Trägerinnen selbst – keiner Rechtfertigung. Begleitend entstand über die Jahre mit Anbietern von Compliance-Dienstleistungen ein Wirtschaftszweig, der von möglichst willkürlichen und bürokratischen Anforderungen profitiert und der deshalb um so andächtiger nickt als die Nachfrage nach seinen Angeboten steigt.

Deswegen werden wir jetzt vor Videokonferenzen gewarnt, besonders vor den einfach zu nutzenden. Ob jemals eine Videokonferenz jemandem ein Haar gekrümmt hat, bleibt offen, denn auf reale Risiken kommt es dem Datenschutz nicht an. Er begründet sich aus sich selbst und immunisiert sich damit gegen Kritik, ja sogar gegen die bloße Sinnfrage.

 

PS (2020-05-06): Microsoft weist die Warnungen des Berliner Datenschutzbeauftragten für seine Produkte ausdrücklich zurück.

PS (2020-05-16): Microsoft geht den nächsten Schritt und mahnt Berlin ab.

#WirHabenJaSonstNichtsZuTun

Wo sind eigentlich die ganzen Schlaumeier geblieben, die bei jeder Videokamera einen Generalverdacht wittern und der automatischen Gesichtserkennung Untauglichkeit zur Fahndung nach Terroristen vorwerfen, weil sie unvermeidlich mehr falsche als wirkliche Terroristen melde?

Gegenwärtig reden wir über Ausgangssperren zur Bekämpfung eines Virus, das einen Bevölkerungsanteil in der Größenordnung von einem Promille befallen hat. Ein Corona-Soforttest mit hoher Falsch-Positiv-Rate fände vermutlich breite Akzeptanz, wenn man mit seiner Hilfe eine knappe Mehrheit – oder vielleicht sogar eine genügend große Minderheit – der Bevölkerung von Einschränkungen befreien könnte.

Von welchen Axiomen muss man ausgehen und welche Unterschiede zwischen beiden Szenarien berücksichtigen, um mit einem logisch konsistenten Weltbild eine automatische Fahndung wegen begrenzter Zuverlässigkeit abzulehnen, erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der persönlichen Freiheit zur Virusbekämpfung hingegen zu befürworten?

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#WirHabenJaSonstNichtsZuTun regt zum Zeitvertreib Grundsatzdiskussionen an