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Scheinalternative Manufaktur-EDV

„Es gibt sie noch, die guten Dinge“, wirbt ein Einzelhändler, der sich auf altmodische, handgefertigte Haushaltswaren spezialisiert hat. Wer es geil findet, einen Tischfernsprecher W 48 – außen Bakelit®, innen solide Nachkriegselektrik, Digitalkonverter separat erhältlich – in sein Wohnzimmer zu stellen oder den Rasen seines Anwesens mit einem handbetriebenen Spindelmäher kurz zu halten, wird dort zu gesalzenen Preisen fündig.

Nüchtern betrachtet ergibt solch ein Kauf wenig Sinn. In derselben Preisklasse bekommt man als Gegenwartstechnik ein Smartphone oder einen Mähroboter und damit viel mehr Leistung für sein Geld. Der bloße Kauf eines altmodischen Manufakturprodukts mag noch wie eine Geschmackssache wirken, in der man sich willkürlich so oder so entscheiden kann. Doch über die Nutzungsdauer betrachtet zahlt man beim Manufakturprodukt verglichen mit seinen zeitgemäßen Nachfolgern fortwährend drauf. Deswegen kaufen Menschen nur dann „die guten Dinge“, wenn ihnen diese Folgekosten egal sind, etwa weil es sich um ein Geschenk mit externalisierten Kosten handelt oder weil sie mit einem Statussymbol unaufdringlich Vermögen demonstrieren möchten.

„Es gibt sie noch, die guten Dinge“, behaupten auch Technik- und Kulturpessimisten, denen der Fortschritt zu schnell fortschreitet und ob das denn nötig sei und nicht am Ende unsere Jugend verdürbe. Die guten Dinge, das sind ihnen Telefonate statt Videokonferenzen, selbst betriebene Open-Source-Anwendungen, Endgeräte und Anwendungen ohne Telemetrie und dergleichen mehr. Der Rest der Welt hat sich derweil an Videokonferenzen gewöhnt, wartet sehnlichst darauf, dass öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Ämter endlich in der IT-Gegenwart ankommen, und nutzt selbstverständlich Anwendungen und Plattformen aus der Steckdose.

Die angeblich guten Dinge ähneln ihren Vorbildern aus dem Reich der Haushaltswaren. Wäre das Telefon eine ebenbürtige Alternative zur Videokonferenz, gäbe niemand Geld für Videokonferenzdienste aus. Dass es doch alle tun, liegt daran, dass es sich eben nicht nur um eine Art Bildtelefon handelt, sondern um Anwendungen für multimediale 1:n- und m:n-Kommunikation. Wo das Telefon genügt, greifen Menschen von alleine zu diesem, aber das Telefon kann im Vergleich zur Videokonferenz ungefähr so viel wie ein Tischfernsprecher W 48 im Vergleich zum Smartphone.

Auch Telemetrie und Cloud Computing entspringen nicht etwa einem gemeinen Weltherrschaftsplan amerikanischer Überwachungskapitalisten, sondern schlicht technisch-ökonomischem Fortschritt, der selbst und autark betriebene Anwendungen nach und nach zu einem Thema für die Geschichtsbücher macht. Dahinter steckt ein Prozess der Kommoditisierung, den jede Infrastrukturinnovation durchläuft. Anwendungen wandern im aus denselben Gründen von eigenen Servern in die Cloud, aus denen einst Dampfmaschinen in Kraftwerke und die Inhalte von Sparstrümpfen auf Bankkonten wanderten: Weil es möglich wurde und sich als effizienter erwies.

Die Vorteile sind offensichtlich. Dieses Blog hier zum Beispiel läuft komplett in der Cloud, bei wordpress.com. Ich muss mich um nichts anderes kümmern als die Inhalte: keine Server betreiben, keine Software installieren, keine Updates einspielen, kein Backup machen, nicht nach Einbrüchen aufräumen. Ich muss mir nur mein Passwort merken und, wenn ich es schön haben möchte, jedes Jahr ein paar Euro bezahlen. Alles selbst zu machen, wäre in der Summe teurer bei einem schlechteren Ergebnis, deshalb lasse ich das.

Dass dieses Geschäft funktioniert, liegt an Skaleneffekten: Durch Massenproduktion sinken die Kosten pro Stück. WordPress.com betreibt mein Blog nicht auf dieselbe Weise, wie ich es tun würde, also mit einem dedizierten und individuell administrierten Server, sondern auf einer eine Plattform mit Millionen von Blogs und Benutzern. Die Grenzkosten für ein einzelnes Blog verschwinden praktisch. Deshalb kann wordpress.com jeden Aufwand unterbieten, den ich für die Leistung „funktionierendes Blog“ in derselben Qualität betreiben müsste. Manufaktur ist teurer als Massenproduktion, in der Anschaffung wie im Betrieb.

Der Trend zum Software-Service betrifft nicht nur Anwendungen, sondern auch das, was wir früher Betriebssystem nannten und was heute den Charakter eine Managed Platform hat. Früher baute man seine Computersysteme selbst: schaffte Hardware an, installierte Betriebssysteme darauf und schließlich Anwendungsprogramme, organisierte den Betrieb des teuren Geräts zum Beispiel mit regelmäßigen Datensicherungen und Virenscans. Wer wollte, konnte den Computer später für einen anderen Zweck verwenden, indem er diesen Prozess mit demselben oder einem anderen Betriebssystem und neuen Anwendungen erneut begann.

Heute sind Geräte austauschbar und Betriebssysteme eine Dienstleistung. Wir haben Benutzerkonten bei Apple/Google/Microsoft, die wir mal mit diesem, mal mit jenem Gerät nutzen. Kommt mal ein Gerät weg, tritt man es online aus allen Diensten raus, stellt ein neues hin und macht dort weiter, wo man aufgehört hatte. An der Software der Endgeräte herumzubasteln, macht noch weniger Sinn als ein eigener Anwendungsbetrieb.

Themen wie Telemetrie in Windows und Office oder auch Apples automatischer Sicherheitscheck beim Programmstart, der neulich einen kurzen Aufruhr auslöste, muss man in diesem Kontext betrachten. Es hat keinen Sinn mehr, sich über „nach Hause telefonierende“ Software zu erregen. Der Normalfall ist, dass Software in der Cloud läuft und dort betreut und weiterentwickelt wird; teilautonome Endgeräte werden stattdessen als Näherungslösung so an die Cloud angeschlossen, dass man ihren Benutzern trotzdem Stress mit der Systemadministration ersparen kann. Und das ist gut, denn inzwischen kann man auch Laien einen Internetapparat anvertrauen, ohne ständig auf sie aufpassen zu müssen.

In der konsequentesten Umsetzung bekommt man am Ende einen Thin Client wie Googles Chromebook als Interface zur Cloud, bei dem lokale Anwendungen keine Rolle mehr spielen. Dann bereitet das einzelne Gerät praktisch keinen Administrationsaufwand mehr, weil es nur noch einen Browser booten muss, der durch ein Benutzerlogin an einem Cloudservice personalisiert wird. Damit lässt sich zum Beispiel ein Laptopverleih organisieren, wie ihn die ULB Darmstadt anbietet. Einige sind der Ansicht, dass dies auch für den Schulbetrieb genau der richtige Ansatz sei.

Wer unbedingt in einem Gefühl digitaler Souveränität schwelgen möchte, kann das alles auch nachbauen. Das wird jedoch voraussichtlich ein teures und zeitraubendes Projekt. Man bekommt eben nicht dasselbe, indem man mal schnell einen Linux-Server mit ein paar Open-Source-Paketen aufsetzt, sondern müsste schon das ganze System und dessen Betrieb replizieren und außerdem in die Weiterentwicklung investieren wie ein etablierter Cloudversorger. Das kann man tun, aber es ist nicht die beste Idee, wenn man gerade etliche Jahre verschlafen hat und einen nun auch noch eine Viruspandemie zu schnellem Handeln zwingt. Obendrein hält ein in der Hinterhofwerkstatt aus Subprime-Software zusammengefrickeltes System in Sachen SIcherheit und Datenschutz nicht unbedingt, was seine Verfechter versprechen. So fiel die häufig genannte Videokonferenzsoftware Big Blue Button kürzlich mit langen Reaktionszeiten auf gemeldete Sicherheitsmängel auf. Dort hätte man also nachzuarbeiten.

Es gibt sie noch, die guten Dinge, doch sie sind gar nicht gut, sondern alt, rückständig, umständlich produziert. Dennoch empfohlen werden sie als Scheinalternative von Akteuren, denen niemand die Kosten ihrer Ratschläge in Rechnung stellt, die sich jedoch eigene – nicht-monetäre – Gewinne erhoffen. Datenschutzbeauftragte sollen schnellen Fortschritt in der IT nicht fördern, sondern bremsen und ihre Arbeit beruht auf Gesetzen und Traditionen, welche die Datenverarbeitung unter den Generalverdacht der Grundrechtsgefährdung stellen. Vereinsinformatiker können sich umso wichtiger fühlen, je komplizierter Informationstechnik zu nutzen ist, je exklusiver also ihre Expertise bleibt. Verbraucherschützer benötigen einen Antagonisten, und sei es ein erfundener wie die „Prägung“ von Schülerinnen und Schülern auf Microsoft-Produkte und die angebliche Vermarktung ihrer Verhaltensdaten durch Microsoft. All jene, die tatsächliche Kosten gegen den tatsächlichen Nutzen abwägen müssen, sind mit zeitgemäßen Services besser bedient als mit Manufakturalternativen. Wer nicht möchte, dass deren Anbieter Microsoft oder Google heißen, muss konkurrenzfähige Alternativen als Dienstleistung anbieten und nicht Software zum Selbermachen empfehlen.

Sündenböcke

Dass die Debatte um eine Corona-App zur Kontaktverfolgung entgleist ist, wird niemandem entgangen sein. Los ging es, als von einer App noch gar nicht die Rede war, mit dem Vorschlag, „irgendwas mit Händiortung zu machen“ und einer vorsorglichen Erlaubnis, die es dann doch nicht ins IfSG schaffte. Kurz darauf traten DP-3T und PEPP-PT auf den Plan, setzten den Fokus auf das Nebenthema Datenschutz unter Meidung einer sauberen Anforderungsanalyse und zerstritten sich über der Frage, welche Funktionen zentral und welche dezentral ablaufen sollten. Während dieser Streit weite Kreise zog, widmete die Öffentlichkeit den grundlegenden Problemen des Vorhabens und der lückenhaften Entwurfsarbeit wenig Aufmerksamkeit. Ein vorläufiges Ende setzte dieser wenig produktiven Diskussion die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung, von SAP und der Telekom eine App auf der Grundlage von Gapples angekündigter Lösungsplattform entwickeln zu lassen, und sich schwierigeren Themen wie dem Immunitätspass zuzuwenden.

In einem Kommentar auf FAZ.NET macht Morten Freidel nun alleine „die Hacker“ für die Debatte und ihr Ergebnis verantwortlich. So sehr ich seinen Eindruck teile, dass organisierte Nerds etwa in Gestalt des CCC Expertentum und Aktivismus vermischen, ihr Auftreten in dieser Debatte keine Glanzleistung darstellt und ihre ewiggleichen Forderungen und Mahnungen manchmal mehr schaden als nützen, muss ich die Nerdaktivisten doch gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, sie trügen die Hauptschuld am kommunikativen Desaster um die Corona-App.

Versagt hat zuerst die Bundesregierung. Sie hätte sich rechtzeitig Gedanken machen und einen Plan vorlegen sollen, ob und wie digitale Lösungen die Seuchenbekämpfung unterstützen sollen. Immerhin sitzt im Kanzleramt eine Staatsministerin für Digitalisierung, die jedoch wenig von sich hören lässt, seit Millionen Deutsche in ihren Heimbüros auf das Internet angewiesen sind. Stattdessen trieb die Öffentlichkeitsarbeit des PEPP-Konsortiums eine Zeitlang neben den Aktivisten auch die Bundesregierung vor sich her. Politisches Geschick zeigte die Regierung erst, als sie PEPP-PT seinen einzigen Claim vom Vertrauen durch technischen Datenschutz aus der Hand riss, gegen die Freischärler wandte und nebenbei noch die Entscheidung für Gapple und gegen eine eigene technische Basis ohne jeden Widerspruch durchsetzte.

Dass vorher aus PEPP-PT heraus ein Richtungsstreit „zentral vs. dezentral“ eskaliert war, ist ebenfalls nicht zuerst Nerdaktivisten anzulasten. Dieser Streit geriet in die Öffentlichkeit, als dreihundert Wissenschaftler in einem offenen Brief Partei ergriffen für eine forschungsnahe Technologieentwicklung („dezentral“) und gegen einen undogmatischen, zielorientierten Entwicklungsprozess*. Zu welchen Anteilen dieser offene Brief durch ehrliche Bedenken, auf die Gruppendynamik eines stabilen Beziehungsnetzes oder auf gekränkten Narzissmus zurückgeht, wissen nur die Akteure. Festzuhalten bleibt: 300 Wissenschaftler haben mit ihrer lautstarken Äußerung die falsche Dichotomie „zentral vs. dezentral“ gestärkt, offensichtliche Schwächen in der Anforderungsanalyse und im Entwurfsprozess hingegen übersehen und sich dann einen schlanken Fuß gemacht.

Einen schlanken Fuß macht sich auch die Bundesregierung, was gesetzliche Regelungen für die Kontaktverfolgung angeht. Kein Vorschlag liegt auf dem Tisch und man hat wohl auch nicht vor, dieses Thema in Zukunft zu regeln. Dabei hätte ein vertrauensbildender Regelungsvorschlag als Gegenpol zur technikfixierten PR von PEPP-PT einen weit konstruktiveren Beitrag zur Debatte geleistet als die letztendliche Richtungsentscheidung um ein technisches Detail.

Auf den engen datenschutztechnischen Fokus der Debatte eingestiegen zu sein und keine Ausweitung auf eine Gesamtsicht gefordert zu haben, mag man vielen Nerds vorwerfen. Historisch gesehen hat die Hacker- und Nerdaktivistenszene gewiss auch einen Anteil daran, dass Datenschutz inzwischen wichtiger scheint als Konzept und Funktion eines Systems. Die Verantwortung für das Scheitern der Corona-App-Debatte jedoch liegt primär bei anderen, bei PEPP-PT, bei der Bundesregierung und bei den eingeschnappten Professoren.

*) Ich spekuliere, da ich PEPP-PT nur aus den Nachrichten kenne. Auf mich wirkte es jedoch so, als habe man dort entwickelt und dabei gelernt; ich sehe gute Gründe, auf „dezentralen“ Extremismus zu verzichten.

Datenschützer im eigenen Saft

Unsere Datenschützer zeigen in der Krise, was sie können: Memetik, Bürokratie und Realitätsverlust. In der Tradition der 1970er/80er Jahre halten sie die elektronische Datenverarbeitung für eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft, die es mit allen Mitten einzudämmen gelte. Über die Jahre haben sich vorläufige Antworten auf einst berechtigte Fragen zu Memen verselbständigt, die man nur noch unreflektiert wiederkäut. Als Begründung des eigenen Treibens hat man sich in den ätherischen Wert unserer Rechte und Freiheiten verirrt, der alles und nichts begründen kann und jede Falsifikation zu Lasten der Datenschützer ausschließt, ihnen zugleich jedoch die Illusion vermittelt, stellvertretend für uns unsere Grundrechte wahrzunehmen.

Die aktuelle Corona-Pandemie stellt vieles auf den Kopf und lässt uns keine andere Wahl als unseren Digitalisierungsrückstand endlich zu verringern. Mehr Kartenzahlung, mehr Fernarbeit, mehr digitale Kommunikation und Kollaboration, Corona-Apps, Hackathons und vielleicht irgendwann sogar mehr E-Government – wir machen nach einer langen bleiernen Zeit gerade einen großen Sprung in Richtung Gegenwart. Nicht alles wird funktionieren wie erhofft oder versprochen, aber nach einem Vierteljahrhundert Internet für alle dürfen wir guten Gewissens überwiegend positive Auswirkungen erwarten.

Auch Datenschützer können dieser Entwicklung einiges abgewinnen, gibt sie ihnen doch – publish or perish – reichlich Gelegenheit, sich mahnend zu äußern. Davon machen sie effizient Gebrauch und wiederholen ihre ewiggleichen Meme, ohne sich um lästige Einzelheiten wie Kohärenz oder nachvollziehbare Begründungen zu kümmern.

So veröffentlicht etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte eine mahnende Handreichung nebst Checkliste für die „Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“. Der Inhalt überzeugt nicht. Während seine Handreichung die Bedeutung einer verschlüsselten Übertragung herausstreicht, rät die Checkliste, das mit den Videokonferenzen am besten ganz zu lassen und möglichst zu telefonieren. Wie man jedoch verschlüsselt telefoniert, erklärt der Beauftragte nicht und wenn er es täte, lachten wir ihn aus, denn gemessen an Aufwand und Nutzen haben verschlüsselte Telefonate nur in Ausnahmefällen einen Sinn. Warum das bei einer Videokonferenz anders sei, erläutert er nicht und auch eine praktisch relevante Risikoreduktion durch die empfohlenen Maßnahmen kann er nicht belegen.

Überhaupt fehlt den Papieren eine plausible Risiko- und Bedrohungsanalyse und damit die Begründung. Stattdessen stecken alte Meme darin. Videokameras gelten den Datenschützern traditionell als verdächtig, wenn auch zuvörderst beim Einsatz zur Videoüberwachung. Später kam der Trend hinzu, Laptop-Kameras ostentativ zuzuklebensinnlos, aber sichtbar und leicht nachzuahmen. Auch der digitale Veganismus – der Datenschutzbeauftragte rät, existierende Dienste zu meiden und besser selbst einen aufzusetzen – hat eine lange Tradition.

Wie sehr diese Meme und Phrasen in der Vergangenheit verhaftet sind, wird deutlich, wenn man sie mit dem Stand der Technik abgleicht. Wenig haben die Offiziellen etwa zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten zu sagen. Das ist zwar seit vielen Jahren Stand der Technik und mindestens so nützlich wie Videokonferenzen, bei den alten Männern mit Röhrenbildschirmen in den Datenschutzbüros jedoch noch nicht angekommen. Schließlich wollen sie Vorbild gemäß ihrem Weltbild sein und agieren im Umgang mit der IT daher so übervorsichtig, dass es einer Selbstblockade gleichkommt. Dasselbe empfehlen sie allen anderen.

Wo sich der IT-Einsatz nicht ganz verhindern lässt, versucht man ihn in Bürokratie zu ersticken. Dies demonstrierten vor einigen Tagen Datenschutz-Aktivistinnen im Namen des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF): Zur laufenden Diskussion um den Einsatz von Smartphone-Apps zur Kontaktverfolgung im Rahmen der Seuchenbekämpfung legten sie eine sage und schreibe hundertseitige Datenschutz-Folgenabschätzung vor – für ein Phantom, denn bisher liegt kein ausgereiftes Einsatzkonzept für eine solche App vor, auf das sich eine qualifizierte Diskussion stützen könnte. So weit es sich beim Überfliegen dieses Konvoluts mit normativem Anspruch einschätzen lässt, steht darin kein relevanter Einwand, den nicht Susan Landau oder Ross Anderson knapper formuliert hätten. Auf die Idee, Datenschutzprobleme institutionell zu dämpfen, wie es bei der Erhaltung und Verharmlosung der Stasi-Akten gelungen ist, kommen die Aktivistinnen wohl gar nicht erst.

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Falsch abgebogen ist der Datenschutz früh in seiner Geschichte und sein Geburtsfehler wurde nie richtig korrigiert. Als der Datenschutz vor vier, fünf Jahrzehnten das Licht der Welt erblickte, entdeckte die Welt gerade die Schattenseiten damals moderner Großtechnologien wie der Kernenergie. Etwa zeitgleich mit den ersten Schritten zum Datenschutz entwickelte sich die Technikfolgenabschätzung, schrammte ein Kernreaktor in Harrisburg knapp an einer größeren Katastrophe vorbei, malte Robert Jungk den dann doch nicht eingetretenen Atomstaat an die Wand. Nebenbei herrschte noch kalter Krieg, der jederzeit in einen heißen letzten Weltkrieg münden konnte.

In diese Zeit fiel die zunehmende Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) in Wirtschaft und Verwaltung. Auf dem Weg ins EDV-Zeitalter, so hofften viele, würde man alles besser machen als bei der Einführung anderer Großtechnologien, in die man scheinbar euphorisch und blind für ihre Gefahren hineingestolpert war.

Seither gehört zum Fundament des deutsch-europäischen Datenschutzes der Glaube, die elektronische Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten sei eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft; man müsse sie ähnlich streng regulieren und überwachen sowie sorgfältig und umfassend technisch absichern. Genau genommen müsste man sie sogar verbieten, und genau davon geht der Datenschutz bis heute aus – die Verarbeitung personenbezogener Daten sei in der Regel verboten, sofern die nicht ausnahmsweise doch erlaubt sei. Diese Grundannahme erklärt, warum Datenschützer zum Beispiel so ein Theater um WhatsApp und dessen Nutzung persönlicher digitaler Adressbücher machen, obwohl sich außer ihnen kein Mensch daran stört und wohl auch niemand tatsächlich dadurch gefährdet wird. Für Datenschützer steht die IT traditionell unter Generalverdacht.

Heute steht Deutschland kurz davor, seine letzten Kernkraftwerke abzuschalten, während sich das Verbrennen von Kohle als eine viel größere und schwerer zu bändigende Gefahr erwiesen hat. Daneben meldet sich die Natur mit einem neuen Coronavirus, welches im Gegensatz zur EDV Menschenleben bedroht und mangels Impfstoff oder Heilmittel Vorsichtsmaßnahmen verlangt, die tief in unser gewohntes Leben und unsere bürgerlichen Freiheiten eingreifen. Doch unverdrossen verkauft uns eine Allianz aus Aktivisten, Datenschutzbeauftragten und Opportunisten den Datenschutz als Supergrundrecht und die Datenverarbeitung als explosive Risikotechnologie, von der man am besten die Finger lasse.

Anders als bei jeder anderen Risikotechnologie, deren Schäden sich als Sach- und Personenschäden quantifizieren lassen, fehlt dem Datenschutz und der fundamentalen EDV-Kritik jedoch ein klarer Risikomaßstab. An seine Stelle trat die radikale Vorsorge eines generellen Verbots der personenbezogenen Datenverarbeitung mit Ausnahmen, vergleichbar den Regeln für den Betrieb kerntechnischer Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen.

Die Entscheidung über Ausnahmen legte man teils in die Hände des Gesetzgebers und teils in die der Betroffenen. So ward die informationelle Selbstbestimmung geboren, die das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil in den Rang eines Grundrechts erhob. In den folgenden Jahrzehnten unterblieben nötige Modernisierungen des Datenschutzes weitgehend und auch die DSGVO hat noch viel mit dem alten (west-)deutschen Bundesdatenschutzgesetz gemein.

Die IT entwickelte sich schnell weiter und entfernte sich nach und nach von den Voraussetzungen des etablierten Datenschutz, was man ihr nicht verübeln kann. Zugleich eigneten sich die Träger des Datenschutzes, die Beauftragten und Aktivisten, das Grundrecht der Betroffenen an und beanspruchen seither dessen stellvertretende Wahrnehmung. Mit dieser Waffe in der Hand müssen sie keine Kritik mehr fürchten, denn zum einen bleiben die Grundrechte zu abstrakt, um damit direkt und einfach argumentieren zu können, und zum anderen bedarf die Inanspruchnahme von Grundrechten – im Regelfall anders als im Datenschutz durch ihre Trägerinnen selbst – keiner Rechtfertigung. Begleitend entstand über die Jahre mit Anbietern von Compliance-Dienstleistungen ein Wirtschaftszweig, der von möglichst willkürlichen und bürokratischen Anforderungen profitiert und der deshalb um so andächtiger nickt als die Nachfrage nach seinen Angeboten steigt.

Deswegen werden wir jetzt vor Videokonferenzen gewarnt, besonders vor den einfach zu nutzenden. Ob jemals eine Videokonferenz jemandem ein Haar gekrümmt hat, bleibt offen, denn auf reale Risiken kommt es dem Datenschutz nicht an. Er begründet sich aus sich selbst und immunisiert sich damit gegen Kritik, ja sogar gegen die bloße Sinnfrage.

 

PS (2020-05-06): Microsoft weist die Warnungen des Berliner Datenschutzbeauftragten für seine Produkte ausdrücklich zurück.

PS (2020-05-16): Microsoft geht den nächsten Schritt und mahnt Berlin ab.

IT Security made in Germany

Das Berliner Kammergericht hat sich Emotet eingefangen, den „König der Schadsoftware” (BSI), und arbeitet seither im Notbetrieb. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, und so melden sich auch aus diesem Anlass jene „Experten“ zu Wort, denen nichts besseres einfällt als den Opfern die Schuld in die Schuhe zu schieben und sie zu verhöhnen:

„Auch generell sollte man sich fragen, ob man eine E-Mail mit einem Anhang von dem angezeigten Absender erwartet – denn die Kennung könnte gefälscht sein. Im Zweifel sollte man den Absender anrufen und ihn fragen, ob die E-Mail wirklich von ihm kommt. Anhänge mit den Dateiendungen ‚.exe‘ oder ‚.zip‘ sollte man generell nicht öffnen, denn sie können noch viel leichter Viren und Trojaner enthalten.“

(Bastian Benrath @ FAZ.net:
Wie ein Trojaner das höchste Gericht Berlins lahmlegte)

Das ist eine Bankrotterklärung. In Wirklichkeit muss ein Computersystem, mit dem man E-Mail liest, in der Lage sein, mit den empfangenen Nachrichten umzugehen. Und zwar selbständig und ohne Nachhilfe seiner Nutzer, zumal wenn es sich dabei nicht um IT-Experten handelt, sondern um Richter und Justizangestellte.

So etwas ist kein Hexenwerk. Schon wer den Schritt in die Cloud geht und seine E-Mail konsequent zum Beispiel mit den Anwendungen von Google (GMail + Office Suite + Drive) bearbeitet, dürfte um Größenordnungen sicherer sein als Old-School-PC-Benutzer, die jeden Anhang herunterladen und lokal öffnen.

Doch die Cloud, zumal die ausländische aus Amerika, wo die Datenkraken hausen und nichts auf die deutsche Hochkultur von Datenschutz bis Algorithmenethik geben, die Cloud gilt als haram und ist zu meiden. Ehe man sich mit dem Teufel einlässt, opfert man lieber ein Kammergericht und hofft, so den Zorn der Götter zu besänftigen. Unsere Gesellschaft ist in der IT-Sicherheit so rückständig wie in allem anderen, was mit Informationstechnik zu tun hat.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Das heißt nicht, dass man nur alle Daten zu Google tragen müsse und alles werde gut. Doch wir nehmen anscheinend nicht einmal mehr zur Kenntnis, dass sich die Welt in den letzten Jahrzehnten weitergedreht hat, manches Problem lösbar geworden ist und sich die wohlmeinenden Hinweise von einst – Sei vorsichtig im Internet! – als wenig hilfreich erwiesen haben.

Die Politik hat bereits einen Plan, wie wir die Weltspitze einholen wollen, ohne sie zu überholen: indem wir sie zerschlagen, ach was, zerschmettern! wie es einst die Armee unserer Großväter mit ihren Gegnern zu tun pflegte, bevor sie Schal und Mütze für kalte Tage zu Hause vergaß und ihrerseits zerschmettert wurde. Freilich nicht mit einem Heer, dessen Ausrüstung die Bedingungen des Versailler Vertrags besser denn je erfüllt, sondern mit neuen Schwertern des Wettbewerbsrechts, die im GWB-Digitalisierungsgesetz gerade geschmiedet werden.

Wäre doch gelacht, wenn wir uns nicht ein drittes Mal eine blutige Nase holen könnten. Wer weiß, vielleicht endet es diesmal damit, dass die Chinesen vorbeikommen und Harmonie exportieren.