Alle Beiträge von Sven Türpe

Bedingte Vorsorge und einseitiges Risikomanagement

Die Coronavirusseuche verlangt nach klugem Risikomanagement. Darüber, wie ein solches aussehe, gibt es verschiedene Auffassungen. Die einen halten enge Beschränkungen des öffentlichen Lebens über längere Zeit für erforderlich und warnen vor schneller Rückkehr zur früheren Normalität. Die anderen verlangen, man müsse die Wirtschaft schnell normalisieren, um größere Schäden zu vermeiden, und dazu Gesundheitsrisiken in Kauf nehmen.

Beide Seiten argumentieren letztlich auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips: Man wisse nicht genug, doch sei es besser, anhand der vorliegenden Informationen jetzt Entscheidungen zu treffen, als nicht zu tun, bis Klarheit herrsche. Beiden Seiten feht dieselbe Information, nämlich allerlei Details zum Virus, der davon ausgelösten Erkrankung und künftigen Behandlungsmöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nur darin, wie sie Risiken priorisieren. Die einen schauen zuerst auf die Gesundheit und das Gesundheitssystem und wenden das Vorsorgeprinzip darauf an, die anderen legen den Fokus auf die Wirtschaft.

So unangenehm es sein mag, Gesundheit und Menschenleben in Geld umzurechnen, werden wir doch nicht umhinkommen, alle maßgeblichen Aspekte und Folgen der Pandemie wie ihrer Bekämpfung in einem umfassenden Risikomodell zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Das Vorsorgeprinzip liefert keine magische Pille, die einen Ausweg aus der Ungewissheit eröffnet, sondern nur eine Maxime zum Umgang mit unvermeidlicher Ungewissheit.

Nach meinem Eindruck haben bislang die Virologen die Nase vorn, was belastbare Voraussagen angeht. Zwar ist vieles rund um das neue Coronavirus noch nicht geklärt, doch lässt sich die Ausbreitung des Virus anhand plausibler und auf langer Erfahrung beruhender Modelle gut voraussagen. Können Ökonomen ähnlich belastbar die künftige Entwicklung der Wirtschaft vorrechnen?

Wearing Your Mask, Chernobyl-Style

More and more people are wearing masks as personal protective equipment to lower the risk of coronavirus infection. Together with the growing of lockdown hair and beards while hairdresser and barber shops remain closed, this trend poses a bit of a fashion challenge. How can you wear a mask and still look great? In case you need some inspiration, the Chernobyl liquidators in the following video demonstrate smart ways of wearing a mask around the smoldering ruins of a nuclear reactor.

 

Privacy by Design or Poor Requirements Engineering?

Privacy – or security or any other desirable, ethereal property – by design sounds like a great thing to do. Alas, design is complicated and hard to guide or control as a process. One common misunderstanding has become obvious in current efforts to develop and deploy contact tracing technology contributing to epidemic control. Some of these efforts such as DP^3T, TCN, or Apple’s & Google’s announcement promote privacy to the top of their list of objectives and requirements. This is wrong. It would be appropriate in an R&D project developing experimental technology, but contact tracing is an actual, real-world application and must fulfill real-world requirements. Premature optimization for technical privacy protection does not help its cause.

First and foremost, an application needs to support a basic set of use cases and provide the necessary functions in such a way that the overall approach makes sense as a solution of the given problem(s). For contact tracing, essential use cases include:

  • contact identification,
  • contact listing, and
  • contact follow-up.

In addition, any large-scale application of contract tracing needs to support:

  • safeguards against abuse, and
  • monitoring and governance.

Each use case entails requirements. Contact identification must be sufficiently reliable and comprehensive; it must also take place quickly after an infection has been detected. Contact listing needs some form of risk assessment, a method to notify contacts, and a way to justify mandatory quarantine requests. Contact follow-up needs some idea how and when to interact with listed contacts. Underlying the whole design must be some conception of which contacts matter, what an identified contact implies, what to do with or require from identified contact persons, and what to achieve through contact tracing. There needs to be some definition of success and failure for the system and individual cases, and some monitoring of how well the system operates. One also has to think about possible abuses and misuses of the system such as evasion, manipulation, or exploitation, and find ways to prevent them or to deal with them when they occur.

Such questions are to be answered in the high-level design of a contact tracing system. They can and should be pondered at the level of paper prototypes, forcing developers to get specific but allowing quick modification and user testing. Technology has to be considered at this point primarily as a constraint: What is realistically possible or available and would the design be feasible to implement? However, some fundamental design decisions have to be made at this level after evaluating alternatives, for example, which parts of the system to automate and which ones to leave to humans, or which technologies, platforms, and devices to consider and use.

Like any design process, this high-level system design may take any number of iterations before converging toward something that might work when implemented. New questions will likely come up in the process. If, for example, the system is to leave tracing to humans, how much time can they spend per case, how many of them will be needed, how will they work, and which types of data and support would really help them?

Secondary requirements like performance or privacy can and should already be considered at this stage. Privacy by design means just that, to consider privacy protection as dimensions of the design spaces from the beginning on. However, privacy is a dependent design dimension and like all other requirements it is subject to trade-offs. Dependent means that any design decision can affect the privacy properties of a system. One cannot delegate privacy to a system component or function that would take care of it comprehensively regardless of the design of any other aspect of the system. Trade-offs occur when once has to choose between design alternatives; each option will likely have some advantages over the others but also some disadvantages, so that one has to compromise and keep a balance.

Misunderstanding privacy by design as privacy technology über alles, demonstrated by current proposals for privacy-preserving contact tracing, is a recipe for disaster. Starting with perfect technical privacy protection as the primary requirement constitutes a premature optimization that de-prioritizes all other requirements and design dimensions, delays important design decisions while arbitrarily constraining them without impact assessment, and prevents well-considered trade-offs from being made. The most likely result is a system that performs well at most in the privacy dimension, reflecting the priorities of its designers.

As a symptom, none of the proposals for privacy-preserving contact tracing has yet answered question like the following: How does it assure the reliability of the data it collects or produces? Which failure modes and error rates does it produce? How is the system to be monitored for problems and abuses? In which institutional framework is it designed to operate? How does it distribute responsibilities between involved parties? How are outputs of the system to be interpreted and used in the real world, which consequences should they have and which ones are not desirable? How can its operation become transparent for its users? Should participation be mandatory or voluntary and how can the design be optimized for either case? If participation is mandatory, how would this be enforced, how can the system be made universally accessible for everyone, and how may people evade it? If voluntary, which incentives does the system create and which features let users trust or distrust the system? Such questions need to be discussed and addressed long before the technical minutiae of data protection.

Placing technical privacy protection in the center of attention can make sense in a research project, where one develops new technology to evaluate its properties and capabilities. The stakes are low in such a project, where the results are prototypes and research papers. Developing a real-world system, especially one to be used at the intended scale of contact tracing apps, requires a broader perspective and comprehensive requirements analysis.


P.S. (2020-04-18): Government Digital Services of Singapore with their TraceTogether app apparently got their requirements analysis and design process right:

One thing that sets TraceTogether apart from most private efforts to build a Bluetooth contact tracer, is that we have been working closely with the public health authorities from day 1. (…) The team has shadowed actual real-life contact tracers in order to empathise with their challenges.

P.S. (2020-04-19): The closest to a requirements document I have seen so far is this: Mobile applications to support contact tracing in the EU’s fight against COVID-19,  Common EU Toolbox for Member States (via).

P.S. (2020-04-22): The Ada Lovelace Institute published a quick evidence review report titled: Exit through the App Store? A rapid evidence review on the technical considerations and societal implications of using technology to transition from the COVID-19 crisis, which makes a number of reasonable recommendations.

 

Abstrakte Gefahr

Ungewöhnlich leere Straßen, geschlossene Kinos und Geschäfte, Menschen mit Masken – wenn man nicht gerade in den Baumarkt geht, könnten das Stadtbild vielerorts dem Drehbuch von Todeszone entstammen, einer Dokufiktion, die sich 1991 die Folgen einer nuklearen Katastrophe im mittlerweile abgeschalteten Kernkraftwerk Biblis ausmalte. Radioaktive Strahlung gilt als unsichtbare Gefahr, denn wer ihre Wirkung spürt, ist längst dem Tode geweiht.

Die Gefahr durch das Corona-Virus erscheint noch weniger wahrnehmbar, wenngleich sie ebenso konkret besteht wie jene nach der Freisetzung von Radioaktivität. Wie Strahlung ist auch das Virus unsichtbar, doch nach einer nuklearen Katastrophe gibt es wenigstens eine rauchende Reaktorruine an einem bekannten Ort. Man kann diesen Ort auf der Landkarte suchen und anhand seiner Entfernung dazu und der Windrichtung die eigene Gefährdung abschätzen. Zudem lassen sich Strahlung und Exposition unmittelbar messen, man kann den Geigerzähler ticken hören und mit einem Dosimeter feststellen, welche Dosis man selbst abbekommen hat. Dabei wächst die Schwere der Folgen im Mittel mit der Dosis.

Die Corona-Pandemie hingegen ist für die meisten Menschen bis jetzt ausschließlich indirekt in Form von Medienberichten und Gegenmaßnahmen fassbar. Nicht nur ist das Virus unsichtbar, man sieht auch niemandem an, dass er es in sich trägt und einen anstecken könnte. Die individuelle Ansteckungsgefahr bleibt auch gering, solange nur ein kleiner Teil der Bevölkerung infiziert ist und diese Menschen konsequent vorübergehend isoliert werden. Ziel der Seuchenbekämpfung ist nicht, Menschen vor einer überall oder in bestimmten Regionen lauernden Gefahr in Sicherheit zu bringen, sondern die unsichtbare Gefahr selbst gering zu halten, denn sie ist nicht einfach da, sondern sie wächst mit jeder unkontrollierten Ansteckung.

Ich kann verstehen, dass man unter diesen Umständen nachlässig wird und Vorsichtsmaßnahmen vergisst. Hat jemand bessere Ideen als darauf mit Strafanzeigen zu reagieren?

Ich kann sogar nachvollziehen, dass jemand, der Politik und Wissenschaft nicht traut, an der Existenz der Pandemie zweifelt. Mangels eigenen Erlebens bleibt keine andere Wahl als sich auf Insitutionen und medial vermittelte Informationen zu verlassen. Hat jemand Ideen, wie sich das Problem auch für Zweifler plausibilisieren lässt, oder müssen wir einfach mit der Glaubensfreiheit leben?

Verständlich ist auch der Wunsch, die Seuchenbekämpfung so zu fokussieren, dass alle nicht unmittelbar Betroffenen schnell zur Normalität zurückkehren können. Gibt es dafür realistische Ansätze, die nicht auf fragwürdige Seuchenpässe oder gar auf das Wegsperren von Alten und Schwachen „zu ihrem eigenen Schutz“ hinauslaufen?

Technik-PR statt Problemlösung

„Wo ist die Blockchain wenn man sie mal braucht?“, werden sich viele angesichts der Corona-Pandemie fragen, die nach neuen Ideen verlangt. War diese wunderbare Technologie nicht gerade dabei, alles, wirklich alles zu disruptieren, wo immer sie als Lösung ein passendes Problem fand? Wer, wenn nicht die Blökchain, böte sich als Krisengewinner an? Doch in den letzten Wochen hörte man wenig von der Blockchain. Sollte das Mem gut zwei Jahre nach seinem Höhepunkt seine letzten Träger verloren haben und sang- und klanglos verstorben sei?

Keine Sorge, die Blockchain lebt und tut, was sie schon immer am besten konnte: als schlechtes Beispiel dienen. Als Architekturmuster entstammt sie dem gescheiterten Versuch, einen nur minimal und rein technisch regulierten Finanzmarkt aufzubauen, der herkömmlichen Institutionen wie Aufsichtsbehörden, Justiz und Politik Widerstand entgegensetzt. Herausgekommen ist dabei wenig mehr als der Verkauf wertloser, weil in beliebiger Menge herstellbarer digitaler „Coins“ und „Token“. Um mehr als das ging es auch nie, sonst hätte man sich mit den realen Anforderungen an Bankdienstleistungen, Wertpapiere, Bezahlsysteme und so weiter auseinandergesetzt und plausible Lösungsansätze vorgelegt.

Stattdessen lieferte die Blockchain-Szene immer wieder äußerst grobe und meist offensichtlich undurchdachte Anwendungsideen und übertünchte die konzeptionellen Lücken mit überdetailliert erläuterten technischen Belanglosigkeiten. So entstand bis heute nicht mehr als Scheinlösungen für erkennbar falsch aufgefasste Probleme unter willkürlichen Annahmen.

Als hoffentlich nun wirklich letzte Runde in diesem Spiel wärmt ein Konsortium aus Bundesdruckerei, Lufthansa und anderen den Ansatz des technisch verbrämten magischen Denkens noch einmal auf und präsentiert die Idee eines digitalen Seuchenpasses „auf der Blockchain“. Dessen Inhaber sollen damit nachweisen können, dass sie regelmäßig zum Corona-Test gegangen sind und ihr letztes Ergebnis negativ war. Szenetypisch legt das Konsortium erst einmal ein dünnes Whitepaper vor.

Über so etwas kann man nachdenken. Dann muss man sich überlegen, wie so ein Seuchenpass verwendet werden soll und wie nicht, welche Information er vermitteln soll und welche nicht, wer ihn ausstellt und wer ihn bekommt, wie lange er gültig sein soll, was vom Besitz oder Nichtbesitz beziehungsweise den Eintragungen darin abhängt, wie man 80 Millionen Deutsche oder 500 Millionen EU-Bürger damit versorgt, wie man Fehler entdeckt und korrigiert, wie man den Seuchenpass und seinen Identitätsbezug kontrolliert und so weiter. Dabei müsste man auch entscheiden, ob die Idee überhaupt gut ist. Mit alldem hat sich das Blockchain-Seuchenpass-Konsortium jedoch offenbar nicht näher beschäftigt. Seine einzige Idee: Wenn man so einen Seuchenpass implementieren wollte, könnte man doch eine Blockchain-Architektur verwenden, warum auch immer.

Einen Eindruck von der Realitäts- und Anwendungsferne dieses Ansatzes vermitteln Nachrichten aus Spanien, die vor einigen Tagen erschienen. Dort hat man über einen serologischen Pass nachgedacht, der Immunisierten diese Eigenschaft bescheinigen könnte. Ansonsten geltende Einschränkungen könnten für Inhaber des Passes aufgehoben werden. Experten erteilten diesem Vorhaben jedoch eine Absage und begründen sie damit, dass so ein Pass Fehlanreize schaffe. Die mit seinem Besitz verbundenen Vorteile könnten Menschen dazu verleiten, sich mit Hoffnung auf einen leichten Verlauf der Erkrankung absichtlich anzustecken, um die Immunität und damit deren amtliche Bescheinigung zu erlangen. Zudem sei eine Diskriminierung anhand medizinischer Kriterien generell problematisch und Gesundheitsdaten seien daher aus gutem Grund vertraulich.

Man könnte noch eine Reihe weiterer Einwände vorbringen, beispielsweise die leichtere Kontrollierbarkeit allgemeiner Vorschriften beziehungsweise umgekehrt die weit aufwändigere Kontrolle individuell variierender Erlaubnisse und Verbote. Könnte man die fundamentalen Probleme lösen, stieße man sicher im Verlauf der Entwicklung auch auf die Frage, wie so ein Seuchenpass am besten zu repräsentieren sei. Um die zentrale Frage handelt es sich jedoch nicht. Im Gegenteil, man würde sich dann wahrscheinlich an existierenden Lösungen orientieren, zum Beispiel an den Online- und Digitaltickets der Bahn oder der Fluggesellschaften, die hervorragend funktionieren.

Das Blökchain-Konsortium redet hingegen lieber von Pseudonymisierung und bemerkt dabei nicht, dass es auf die gar nicht ankommt, wenn man Menschen einen persönlichen Nachweis zum Vorzeigen in die Hand drückt. Seriöse Lösungsentwicklung ist das nicht, sondern Bullshit-PR. Die beherrschen freilich auch andere. Vor wenigen Tagen machte sich erst PEPP-PT und in der Folge auch Apple und Google mit der Idee wichtig, eine App zur Kontaktverfolgung unters Volk zu bringen. Auch hier kümmerte man sich wenig um die soziotechnischen Anforderungen der Anwendung und fokussierte seine PR stattdessen auf einen Randbereich, nämlich den Claim perfekten technischen Datenschutzes. Dummerweise fragten dann doch einige, ob das denn überhaupt funktioniere und einen Sinn habe. Die Antworten stehen noch aus.

 

Datenschützer im eigenen Saft

Unsere Datenschützer zeigen in der Krise, was sie können: Memetik, Bürokratie und Realitätsverlust. In der Tradition der 1970er/80er Jahre halten sie die elektronische Datenverarbeitung für eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft, die es mit allen Mitten einzudämmen gelte. Über die Jahre haben sich vorläufige Antworten auf einst berechtigte Fragen zu Memen verselbständigt, die man nur noch unreflektiert wiederkäut. Als Begründung des eigenen Treibens hat man sich in den ätherischen Wert unserer Rechte und Freiheiten verirrt, der alles und nichts begründen kann und jede Falsifikation zu Lasten der Datenschützer ausschließt, ihnen zugleich jedoch die Illusion vermittelt, stellvertretend für uns unsere Grundrechte wahrzunehmen.

Die aktuelle Corona-Pandemie stellt vieles auf den Kopf und lässt uns keine andere Wahl als unseren Digitalisierungsrückstand endlich zu verringern. Mehr Kartenzahlung, mehr Fernarbeit, mehr digitale Kommunikation und Kollaboration, Corona-Apps, Hackathons und vielleicht irgendwann sogar mehr E-Government – wir machen nach einer langen bleiernen Zeit gerade einen großen Sprung in Richtung Gegenwart. Nicht alles wird funktionieren wie erhofft oder versprochen, aber nach einem Vierteljahrhundert Internet für alle dürfen wir guten Gewissens überwiegend positive Auswirkungen erwarten.

Auch Datenschützer können dieser Entwicklung einiges abgewinnen, gibt sie ihnen doch – publish or perish – reichlich Gelegenheit, sich mahnend zu äußern. Davon machen sie effizient Gebrauch und wiederholen ihre ewiggleichen Meme, ohne sich um lästige Einzelheiten wie Kohärenz oder nachvollziehbare Begründungen zu kümmern.

So veröffentlicht etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte eine mahnende Handreichung nebst Checkliste für die „Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“. Der Inhalt überzeugt nicht. Während seine Handreichung die Bedeutung einer verschlüsselten Übertragung herausstreicht, rät die Checkliste, das mit den Videokonferenzen am besten ganz zu lassen und möglichst zu telefonieren. Wie man jedoch verschlüsselt telefoniert, erklärt der Beauftragte nicht und wenn er es täte, lachten wir ihn aus, denn gemessen an Aufwand und Nutzen haben verschlüsselte Telefonate nur in Ausnahmefällen einen Sinn. Warum das bei einer Videokonferenz anders sei, erläutert er nicht und auch eine praktisch relevante Risikoreduktion durch die empfohlenen Maßnahmen kann er nicht belegen.

Überhaupt fehlt den Papieren eine plausible Risiko- und Bedrohungsanalyse und damit die Begründung. Stattdessen stecken alte Meme darin. Videokameras gelten den Datenschützern traditionell als verdächtig, wenn auch zuvörderst beim Einsatz zur Videoüberwachung. Später kam der Trend hinzu, Laptop-Kameras ostentativ zuzuklebensinnlos, aber sichtbar und leicht nachzuahmen. Auch der digitale Veganismus – der Datenschutzbeauftragte rät, existierende Dienste zu meiden und besser selbst einen aufzusetzen – hat eine lange Tradition.

Wie sehr diese Meme und Phrasen in der Vergangenheit verhaftet sind, wird deutlich, wenn man sie mit dem Stand der Technik abgleicht. Wenig haben die Offiziellen etwa zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten zu sagen. Das ist zwar seit vielen Jahren Stand der Technik und mindestens so nützlich wie Videokonferenzen, bei den alten Männern mit Röhrenbildschirmen in den Datenschutzbüros jedoch noch nicht angekommen. Schließlich wollen sie Vorbild gemäß ihrem Weltbild sein und agieren im Umgang mit der IT daher so übervorsichtig, dass es einer Selbstblockade gleichkommt. Dasselbe empfehlen sie allen anderen.

Wo sich der IT-Einsatz nicht ganz verhindern lässt, versucht man ihn in Bürokratie zu ersticken. Dies demonstrierten vor einigen Tagen Datenschutz-Aktivistinnen im Namen des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF): Zur laufenden Diskussion um den Einsatz von Smartphone-Apps zur Kontaktverfolgung im Rahmen der Seuchenbekämpfung legten sie eine sage und schreibe hundertseitige Datenschutz-Folgenabschätzung vor – für ein Phantom, denn bisher liegt kein ausgereiftes Einsatzkonzept für eine solche App vor, auf das sich eine qualifizierte Diskussion stützen könnte. So weit es sich beim Überfliegen dieses Konvoluts mit normativem Anspruch einschätzen lässt, steht darin kein relevanter Einwand, den nicht Susan Landau oder Ross Anderson knapper formuliert hätten. Auf die Idee, Datenschutzprobleme institutionell zu dämpfen, wie es bei der Erhaltung und Verharmlosung der Stasi-Akten gelungen ist, kommen die Aktivistinnen wohl gar nicht erst.

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Falsch abgebogen ist der Datenschutz früh in seiner Geschichte und sein Geburtsfehler wurde nie richtig korrigiert. Als der Datenschutz vor vier, fünf Jahrzehnten das Licht der Welt erblickte, entdeckte die Welt gerade die Schattenseiten damals moderner Großtechnologien wie der Kernenergie. Etwa zeitgleich mit den ersten Schritten zum Datenschutz entwickelte sich die Technikfolgenabschätzung, schrammte ein Kernreaktor in Harrisburg knapp an einer größeren Katastrophe vorbei, malte Robert Jungk den dann doch nicht eingetretenen Atomstaat an die Wand. Nebenbei herrschte noch kalter Krieg, der jederzeit in einen heißen letzten Weltkrieg münden konnte.

In diese Zeit fiel die zunehmende Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) in Wirtschaft und Verwaltung. Auf dem Weg ins EDV-Zeitalter, so hofften viele, würde man alles besser machen als bei der Einführung anderer Großtechnologien, in die man scheinbar euphorisch und blind für ihre Gefahren hineingestolpert war.

Seither gehört zum Fundament des deutsch-europäischen Datenschutzes der Glaube, die elektronische Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten sei eine Risikotechnologie vergleichbar der Kernkraft; man müsse sie ähnlich streng regulieren und überwachen sowie sorgfältig und umfassend technisch absichern. Genau genommen müsste man sie sogar verbieten, und genau davon geht der Datenschutz bis heute aus – die Verarbeitung personenbezogener Daten sei in der Regel verboten, sofern die nicht ausnahmsweise doch erlaubt sei. Diese Grundannahme erklärt, warum Datenschützer zum Beispiel so ein Theater um WhatsApp und dessen Nutzung persönlicher digitaler Adressbücher machen, obwohl sich außer ihnen kein Mensch daran stört und wohl auch niemand tatsächlich dadurch gefährdet wird. Für Datenschützer steht die IT traditionell unter Generalverdacht.

Heute steht Deutschland kurz davor, seine letzten Kernkraftwerke abzuschalten, während sich das Verbrennen von Kohle als eine viel größere und schwerer zu bändigende Gefahr erwiesen hat. Daneben meldet sich die Natur mit einem neuen Coronavirus, welches im Gegensatz zur EDV Menschenleben bedroht und mangels Impfstoff oder Heilmittel Vorsichtsmaßnahmen verlangt, die tief in unser gewohntes Leben und unsere bürgerlichen Freiheiten eingreifen. Doch unverdrossen verkauft uns eine Allianz aus Aktivisten, Datenschutzbeauftragten und Opportunisten den Datenschutz als Supergrundrecht und die Datenverarbeitung als explosive Risikotechnologie, von der man am besten die Finger lasse.

Anders als bei jeder anderen Risikotechnologie, deren Schäden sich als Sach- und Personenschäden quantifizieren lassen, fehlt dem Datenschutz und der fundamentalen EDV-Kritik jedoch ein klarer Risikomaßstab. An seine Stelle trat die radikale Vorsorge eines generellen Verbots der personenbezogenen Datenverarbeitung mit Ausnahmen, vergleichbar den Regeln für den Betrieb kerntechnischer Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen.

Die Entscheidung über Ausnahmen legte man teils in die Hände des Gesetzgebers und teils in die der Betroffenen. So ward die informationelle Selbstbestimmung geboren, die das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil in den Rang eines Grundrechts erhob. In den folgenden Jahrzehnten unterblieben nötige Modernisierungen des Datenschutzes weitgehend und auch die DSGVO hat noch viel mit dem alten (west-)deutschen Bundesdatenschutzgesetz gemein.

Die IT entwickelte sich schnell weiter und entfernte sich nach und nach von den Voraussetzungen des etablierten Datenschutz, was man ihr nicht verübeln kann. Zugleich eigneten sich die Träger des Datenschutzes, die Beauftragten und Aktivisten, das Grundrecht der Betroffenen an und beanspruchen seither dessen stellvertretende Wahrnehmung. Mit dieser Waffe in der Hand müssen sie keine Kritik mehr fürchten, denn zum einen bleiben die Grundrechte zu abstrakt, um damit direkt und einfach argumentieren zu können, und zum anderen bedarf die Inanspruchnahme von Grundrechten – im Regelfall anders als im Datenschutz durch ihre Trägerinnen selbst – keiner Rechtfertigung. Begleitend entstand über die Jahre mit Anbietern von Compliance-Dienstleistungen ein Wirtschaftszweig, der von möglichst willkürlichen und bürokratischen Anforderungen profitiert und der deshalb um so andächtiger nickt als die Nachfrage nach seinen Angeboten steigt.

Deswegen werden wir jetzt vor Videokonferenzen gewarnt, besonders vor den einfach zu nutzenden. Ob jemals eine Videokonferenz jemandem ein Haar gekrümmt hat, bleibt offen, denn auf reale Risiken kommt es dem Datenschutz nicht an. Er begründet sich aus sich selbst und immunisiert sich damit gegen Kritik, ja sogar gegen die bloße Sinnfrage.

 

PS (2020-05-06): Microsoft weist die Warnungen des Berliner Datenschutzbeauftragten für seine Produkte ausdrücklich zurück.

PS (2020-05-16): Microsoft geht den nächsten Schritt und mahnt Berlin ab.

#WirHabenJaSonstNichtsZuTun

Wo sind eigentlich die ganzen Schlaumeier geblieben, die bei jeder Videokamera einen Generalverdacht wittern und der automatischen Gesichtserkennung Untauglichkeit zur Fahndung nach Terroristen vorwerfen, weil sie unvermeidlich mehr falsche als wirkliche Terroristen melde?

Gegenwärtig reden wir über Ausgangssperren zur Bekämpfung eines Virus, das einen Bevölkerungsanteil in der Größenordnung von einem Promille befallen hat. Ein Corona-Soforttest mit hoher Falsch-Positiv-Rate fände vermutlich breite Akzeptanz, wenn man mit seiner Hilfe eine knappe Mehrheit – oder vielleicht sogar eine genügend große Minderheit – der Bevölkerung von Einschränkungen befreien könnte.

Von welchen Axiomen muss man ausgehen und welche Unterschiede zwischen beiden Szenarien berücksichtigen, um mit einem logisch konsistenten Weltbild eine automatische Fahndung wegen begrenzter Zuverlässigkeit abzulehnen, erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der persönlichen Freiheit zur Virusbekämpfung hingegen zu befürworten?

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#WirHabenJaSonstNichtsZuTun regt zum Zeitvertreib Grundsatzdiskussionen an

Unterschätzte Risiken: kaputte Organisationen

Morgen jährt sich zum 25. Mal der Zusammenbruch der Barings Bank. Als verwirrter Einzeltäter gilt Nick Leeson, der als Wertpapierhändler in Singapur vertuschte Verlust anhäufte. Möglich war dies jedoch nur aufgrund einer kaputten Organisation. Die Verhältnisse in der Bank müssen haarsträubend gewesen sein. Leeson hielt seine Kollegen und Manager für Idioten – und hatte damit wahrscheinlich Recht. Die BBC-Doku £830,000,000 – Nick Leeson and the Fall of the House of Barings erzählt die Geschichte:

Digitaler Veganismus

Kelbers wohlfeile Datenschutztipps an die falsche Adresse sehe ich als Symptom eines allgemeineren Trends. Nicht nur suchen sich amtliche Datenschützer mit den Bürgerinnen und Bürgern die falsche Zielgruppe, sie verbreiten dabei auch gerne fragwürdige Verhaltensmaßregeln, die zu ignorieren meist sehr vernünftig scheint. Ich nenne diese Maßregeln digitalen Veganismus, weil sie willkürlich sind, nur eine ideologische Begründung haben und sie den Alltag erschweren, ohne nennenswerten Nutzen zu stiften.

Veganer können nicht einfach zum Bäcker gehen und ein Brot kaufen, sondern müssen dort erst die Zutatenliste studieren, um herauszufinden, ob nicht jemand einen Schluck Milch oder einen Löffel Butter oder eine unglückliche Küchenschabe in den Teig gerührt hat. Glücklich wird, wer sich dabei einen Distinktionsgewinn einreden kann; die meisten Menschen hingegen kaufen einfach das Brot, das ihnen schmeckt und sind damit zufrieden. Als individuell gewählte Lebensweise ist das eine wie das andere völlig in Ordnung. Öffentliche Stellen, die den Veganismus empfählen, gibt es meines Wissens nicht.

Im Datenschutz hingegen geben Aufsichtsbehörden, Universitäten, Aktivist*innen und andere nur zu gerne Tipps für das, was sie gerne „digitale Selbstverteidigung“ nennen. Im Wesentlichen laufen diese Tipps meist darauf hinaus, sich allerorten von „Datenkraken“ verfolgt zu fühlen und Zuflucht in einem digitalen Aluhut in Form originellen, das heißt von den Gebräuchen des Mainstreams abweichenden Verhaltensweisen zu suchen. Das Angebot Data Kids der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Beispiel warnt vor „diebi­schen dreis­ten Daten­wolken“ und „Krakina Kompli­zia“ und empfiehlt dagegen das Ritual, eine Abdeckung für eine Kamera zu bauen als sei der meist nur eingebildete Kameramann im Laptop ein relevantes Problem. Wie man dagegen rechtzeitig bemerkt, dass ein Kammergericht in ihrem Zuständigkeitsbereich in Sachen Sicherheit und Datenschutz nicht einmal näherungsweise auf der Höhe der Zeit ist, weiß die Beauftragte anscheinend  nicht, sonst hätte sie es ja bemerkt. Das ist freilich auch etwas anspruchsvoller als Kindern das Märchen von Krakina Komplizia und den sieben Clouds zu erzählen.

An die ewigen Warnungen offizieller Datenschützer, WhatsApp sei haram, weil es Adressbücher aus einer Cloud in eine andere hochlade, haben wir uns gewöhnt. Kein Mensch schert sich darum; WhatsApp ist so alltäglich geworden wie das Telefon, weil es umstandslos und ohne Schmerzen (naja) funktioniert. Nur wo die Datenschützer Macht haben, ist WhatsApp abweichend vom Normalen verboten – man möge bitteschön Alternativen nutzen.

Auf diesem Niveau bewegen sich die meisten Empfehlungen aus dem Reich des digitalen Veganismus: andere Messenger als die meisten Menschen möge man benutzen, einen anderen Browser, ein anderes Betriebssystem, andere Suchmaschinen und andere Landkarten. Seine E-Mail möge man verschlüsseln, die Cloud links liegenlassen und bei Bedarf besser eine eigene betreiben als hätte man alle Zeit der Welt und nichts Wichtigeres zu tun. Und wer einen Termin mit anderen abstimmen wolle, solle nicht irgendeinen Terminplaner benutzen, sondern bitteschön Nuudle, am besten mit dem Tor-Browser über das Tor-Netz (im Volksmund Darknet genannt).

Einen objektiven Nutzen hat diese Kasteiung nicht, doch kann man sich selbst dafür belohnen, indem man sich einredet, zu den Erleuchteten zu gehören und im Gegensatz zur vermeintlich blöden Masse der „Sheeple“ das Richtige zu tun. Das ist zwar ziemlich arrogant, aber wer diesen Teil im Stillen abwickelt und nach außen nur seine oberflächlich als hilfreich und wohlmeinend verpackten Ratschläge zeigt, bekommt wenig Gegenwind. Wenig Erfolg auch, denn die meisten Menschen fragen sich hier ebenso wie im Angesicht eines Zutatenlisten wälzenden Veganers, was das denn solle und bringe, warum sie sich so etwas antun sollten. Erfolg ist jedoch gar nicht gewollt, denn er würde alles zerstören: Begänne eine Mehrheit damit, den Ratschlägen zu folgen, wäre das Wohlgefühl der Ratgeber dahin.

PS (2020-04-27): Die Schattenseiten der gerne als gleichwertig hingestellten Alternativen werden im Artikel Endlich glückliche Freunde bei Golem.de deutlich. Dort geht es um den Messenger Signal, der WhatsApp im Funktionsumfang merklich hinterherläuft. Darin findet sich zudem ein Verweis auf den älteren Artikel Wie ich die Digitalisierung meiner Familie verpasste, dessen Autor beschreibt, wie er sich durch WhatsApp-Verweigerung aus der Kommunikation seiner Familie ausschloss.

PS (2020-07-06): Selbst wer keine bunten Bildchen braucht, wird mit Signal nicht unbedingt glücklich.

Datenschutz durch Publikumsbeschimpfung

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, empfiehlt in einem Interview der Welt Zurückhaltung bei der Nutzung von Apps und behauptet in diesem Zusammenhang, es gebe altersunabhängig fünf „Daten-Typen“:

„Den Ahnungslosen, der schlicht keine Vorstellung von den Risiken hat. Den Sorglosen, der blind vertraut. Den Gleichgültigen, der die Gefahren kennt, sich aber nicht davor schützt. Den Abstinenzler, der sich ohnehin außerhalb der digitalen Welt bewegt. Und den Digitalprofi, der tatsächlich etwas unternimmt.“

(„Wir rücken nicht von der Strafe ab. Was wäre das für ein Signal?“, welt.de, 2020-01-29)

Die größte Sorge, fährt er fort, bereite den Datenschützern die Gruppe der Sorglosen.

Diese Aussagen sind ein Meisterwerk der eristischen Dialektik, inhaltlich aber ein Irrweg. Kelber konstruiert einen Gegensatz zwischen negativ konnotierten Zuschreibungen – ahnungslos, sorglos, gleichgültig – auf der einen und akzeptablem Verhalten – Abstinenz – sowie einer unerreichbar vorbildlichen Heldenfigur – dem Digitalprofi, der etwas (was?) unternimmt – auf der anderen Seite.

In Kelbers Aufzählung fehlt zum Beispiel der Digitalprofi, der die Risiken oder das Verhältnis zwischen Risiken und Nutzen anders einschätzt als ein Datenschutzbeauftragter, dem Nutzenerwägungen von Amts wegen fern liegen. Ebenso fehlt der Normalbürger, der seinem Gegenüber selbstverständlich Vertrauen entgegenbringt, nicht blind und bedingungslos, sondern in der üblichen Weise: als positives Vorurteil, das die soziale Interaktion erleichtert, solange es nicht durch negative Erlebnisse erschüttert wird. Wir alle handeln so, wenn wir zum Beispiel ohne Brustpanzer aus dem Haus gehen und darauf vertrauen, dass uns auch heute niemand ein Messer zwischen die Rippen rammen oder mit einem Stein den Schädel zertrümmern werde.

Dass die ewigen Mahnungen der Datenschützer dieses Vertrauen nur selten erschüttern, liegt nicht zuletzt an ihnen selbst, bleiben sie doch oft vage und unbelegt. Wie oft haben wir zu hören bekommen, WhatsApp zum Beispiel sei haram, weil es Adressbücher aus der Cloud in die Cloud hochlade, und was die amerikanischen Datenkraken alles Böses trieben, und wie oft hat tatsächlich jemand handfeste negative Auswirkungen zu spüren bekommen, der moderne Dienste und Geräte sorglos nutzt? Wo Risikoszenarien plausibel, nachvollziehbar und durch reale Fälle belegt sind, nimmt die Sorglosigkeit erfahrungsgemäß ab. Polizisten im Einsatz etwa oder Journalisten in Kriegsgebieten tragen selbstverständlich Schutzausrüstung, denn ihre Risiken und Bedrohungen sind offensichtlich und belegt.

Kelbers erster Fehler liegt mithin darin, seinen Schutzbefohlenen Vernunft und Einsicht abzusprechen und ihnen Verhaltensmaßregeln zu erteilen. Die Möglichkeit, dass seine Mitmenschen mehrheitlich rational handelten und er sich irre, zieht er gar nicht in Betracht. Darüber hinaus blickt er in die falsche Richtung, wenn er sich mit den Betroffenen beschäftigt statt mit den Verarbeitern und Verantwortlichen.

Datenschutz ist für alle da, auch für die Sorg- und Ahnungslosen und die Gleichgültigen. Er soll die personenbezogene Datenverarbeitung im Zaum halten, um unsere Rechte und Freiheiten vor negativen Auswirkungen zu schützen. Aus dieser Sicht kann es sogar sinnvoll sein, auch vage und unbelegte Risiken zu berücksichtigen, doch alle Bemühungen müssen sich dann auf die Verarbeitung selbst konzentrieren. Aufgabe der Datenschutzaufsicht ist, Recht und Ordnung in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen durchzusetzen. Stattdessen den Betroffenen Ratschläge zu erteilen, wirkt demgegenüber wie eine Bankrotterklärung: Anscheinend gelingt es den Datenschützern schon nach eigener Einschätzung nicht, das Internet so vertrauenswürdig zu machen wie den Stadtpark, dessen sorg- und ahnungsloses oder gleichgültiges Betreten man niemandem vorwerfen könnte, ohne schallend ausgelacht zu werden.

Kelbers zweiter Fehler ist deshalb, dass er die falsche Zielgruppe anspricht. Er müsste dem Internet sagen, was es darf und was es lassen soll, und nicht dessen Nutzerinnen und Nutzern. Dies allerdings erschwert ihm seine Arbeitsgrundlage, das real existierende Datenschutzrecht. Die Datenschutzgrundverordnung weiß auch nicht so genau, was erlaubt oder verboten sein sollte, sondern sie gibt vor allem vor, wie die Datenverarbeitung zu verwalten sei. Trotz eines nominellen Verbots der Verarbeitung personenbezogener Daten mit Erlaubnisvorbehalt, wie wir es bereits aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz kennen, ist in der Praxis vieles erlaubt, solange die Verantwortlichen nur jederzeit alle Papiere vorzeigen können und sich nicht bei groben Schnitzern erwischen lassen. Das liegt nicht am Datenschutzbeauftragten, aber wenn es ein Problem gibt, liegt es hier.

Auch für Europa mit seiner stolzen DSGVO gilt, was Bruce Schneier vor einigen Tagen in einem Kommentar zur Aufregung um die Gesichtserkennung der Firma Clearview schrieb: Wir brauchen Regeln für alle wesentlichen Fragen der Datenverarbeitung, die sich an die Verarbeiter richten. Im Fall von Clearview sind das nach Schneiers Auffassung erstens Regeln dafür, unter welchen Bedingungen Unternehmen Personen identifizieren dürfen, zweitens Regeln für die Kombination von Daten und den Handel damit ohne Zustimmung und Kenntnis der Betroffenen, sowie drittens Regeln dafür, unter welchen Bedingungen Unternehmen Personen diskriminieren dürfen. Blickt man über den konkreten Fall von ClearView hinaus, kommen sicher noch einige Fragen hinzu. Die DSGVO bekleckert sich in dieser Hinsicht nicht mit Ruhm, ihre Vorgaben bleiben oft vage und unspezifisch. Kelber sieht keinen grundlegenden Änderungsbedarf, doch der liegt genau hier und nicht bei gleichgültigen, ahnungs- oder sorglosen Nutzerinnen und Nutzern.

What Blockchain Really Is

Blockchain is not a technology, it is a meme. The legend of a magical technology about to disrupt everything – e-very-thing! – emerged from an ecosystem of investment fraud, where it was originally used to sell worthless coins and tokens to the gullible. The blockchain legend did not have to make sense to fulfill this purpose, quite to the contrary.

Due to media fascination with the speculative bubble formed by Bitcoin and other crypto-“currencies”, the blockchain legend spilled over into the real business world. It had everything it needed to spread: great promises instilling fear of missing out, explanations one could replicate by memorizing rather than understanding, and holes in just the right places that everyone could fill with their personal visions.

Application proposals, unsurprisingly, revolved around what people experienced in their everyday lives, such as tracking bananas from the farm to the supermarket or making payments. The blockchain legend would have worked just as well with any other alleged use case, as it did not promise any specific advantages compared to actual technology.

As a meme, the blockchain legend can spread only among those who want to believe, or at least accept the proposition that blockchain were a technology. The moment one understands the true nature of blockchain as a redundantly-decentrally spread meme one stops spreading the meme.

Two years have passed since peak blockchain. Fewer and fewer people continue to propagate the meme. I can see the light at the end of the tunnel.

Die letzten Blockchain-Evangelisten

Zum zweiten Mal jährt sich in diesem Monat Peak Blockchain, der Höhepunkt der Krypto„währungs“- und Blockchain-Blase. Für einen kurzen Augenblick unserer Geschichte schien das Zauberwort Blockchain den Deutschen interessanter als die Hipster nährende Süßkartoffel. Seither ließ das Interesse schnell nach, denn dem Hype fehlte die Substanz. Wirklich plausibel war bereits Bitcoin nur als Spekulationsobjekt gewesen, das man wie einst Tulpenzwiebeln eine Blase lang handeln und dann als Wirtschaftsgut vergessen oder irgendwo zwischen Mehl und Kartoffel einsortieren würde. Die als Verkaufsargument für letztlich in beliebiger Anzahl frei halluzinierbare „Coins“ und „Token“ in die Welt gesetzte und gerne nachgeplapperte Legende von der revolutionären Blockchain-Technologie konnte daran nichts ändern.

Trendgraphen für Blockchain und Süßkartoffeln
Die Süßkartoffel wird alles revolutionieren, alles! Bringt den Euro auf die Süßkartoffel!

Bereits 2017, noch auf dem Weg zum Gipfel des Irrsinns, beleuchtete David Gerard in seinem Buch Attack of the 50 Foot Blockchain die Szene und mittlerweile kann man sich auch vom Security-Guru Bruce Schneier oder von gut bezahlten McKinsey-Beratern erklären lassen, was an den Geschichten von Coins, Token, Blockchains und Smart Contracts alles nicht stimmt und warum die Suche nach erfolgreichen Blockchain-Projekten so mühsam ist. Dazu passend hört man von den einst eilig aufgesetzten Blockchain-Projekten mancher Unternehmen heute nur noch wenig mehr mehr als von ihren ähnlich laut angepriesenen und gleichermaßen schlecht begründeten Avatar-Meetings und Gebäudemodellen in Second Life ein Jahrzehnt zuvor. Selbst die noch im Frühjahr vom Gesundheitsminister prämierte Idee einer digitalen Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung mit Blockchain verschwand auf dem Weg zum Gesetz leise in der Schublade, denn eine Krankenkasse hatte bereits Jahre zuvor eine ohne Digitalvoodoo funktionierende Lösung entwickelt und getestet. Zu guter Letzt beerdigte auch die Bundesregierung das ihr aufgedrängte Thema, indem sie gesichtswahrend eine Blockchain-Strategie verabschiedete, ohne sich zu etwas zu verpflichten.

Um jetzt noch an der Blockchain-Legende zu stricken, müsste man schon sehr realitätsverdrossen sein, und doch versuchen einige genau dies und schwadronieren vom digitalen Euro, der schnell „auf die Blockchain“ müsse, oder neu ausgeschmückt von einer revolutionären Wundertechnologie nun nicht mehr hinter Bitcoin, sondern hinter dem vorerst ebenfalls gescheiterten Facebook-Projekt Libra. Was sie dazu treibt, bleibt ihr Geheimnis.

Kein Geheimnis bleiben die Nachrichten. So sieht der Präsident der amerikanischen Nationalbank Federal Reserve keinen Bedarf für einen staatlichen Digitaldollar und der venezolanische Petro blieb von Anfang an nur ein Verzweiflungsakt, der dem gebeutelten Land nicht helfen konnte und es vielleicht nicht einmal sollte. Facebooks groß angekündigte Privatwährung Libra harzt, wie man am Sitz der Libra Association in der Schweiz sagen würde, seit sich zeigte, dass Libra von den ursprünglichen Ideen der Krypto„währungen“ weniger deren Architektur denn ihre Ignoranz gegenüber jeder Finanzmarktregulierung übernehmen wollte. Ins Geschäft mit dem Zahlungsverkehr einzusteigen mag für ein Unternehmen wie Facebook attraktiv sein, aber dabei handelt es sich am Ende nur um ein Bankgeschäft wie jedes andere. Technisch braucht man dafür nicht mehr als eine Datenbank und über eine eigene Verrechnungseinheit verfügte mit dem Linden Dollar bereits Second Life – Jahre vor Bitcoin.

Was die ebenso gerne als Kronzeugen angeführten fernen Chinesen treiben, wissen wir im Westen nicht so genau. Vor unserer Haustür hingegen finden wir das lehrreiche Beispiel der schwedischen E-Krone. Unter diesem Arbeitstitel beschäftigt sich die Schwedische Reichsbank mit der Frage, ob sie ein elektronisches Zentralbankgeld herausgeben soll und wie ein solches funktionieren könnte. Die Motivation dazu liegt nicht in der Wundertechnik Blockchain, sondern im elektronischen Zahlungsverkehr, der das Bargeld in Schweden weitgehend abgelöst hat. Während sich die Banken früher Bargeld bei der Zentralbank besorgen mussten, arbeiten sie nun vorwiegend mit Buchgeld, welches sie selbst schöpfen. Damit aber geht der Einfluss der Zentralbank zurück, auf den sich die klassischen Instrumente der Geld- und Währungspolitik stützen.

Die E-Krone steht für die Suche nach einem elektronischen Ersatz, der die Funktion der Zentralbank in die Ära des volldigitalen Zahlungsverkehrs hinüberrettet. Notwendig wird dieser Versuch, weil die Banken dezentral selbständig Buchgeld schöpfen können, eine wirtschaftlich nützliche Funktion, die jedoch beaufsichtigt und gesteuert werden muss. Die E-Krone und Krypto„währungen“ verfolgen mithin gegensätzliche Ziele. Bitcoin und seine Nachahmer traten mit dem Anspruch an, zentrale Instanzen überflüssig zu machen und alle Vorgänge redundant-verteilt abzuwickeln. Heraus kamen dabei Systeme mit gravierenden Mängeln: geringe Leistung und Zuverlässigkeit bei hohem Energieverbrauch, hohes Risiko für Nutzer wegen problematischer Benutzerschnittstellen bei fehlenden Korrekturmöglichkeiten sowie die ökonomischen Folgen ungenügender Aufsicht sind nur einige davon.

Zur Rettung einer Zentralbank dürften Ansätze, die deren Abschaffung um jeden Preis versuchen und die genau deswegen in der Praxis scheitern, nur wenig beitragen. Stattdessen wird es sinnvoll sein, sich alle plausiblen Vorschläge für digitales Geld von eCash bis zur Geldkarte noch einmal anzuschauen und zu überlegen, wie man diese Entwürfe weiterentwickeln könnte. Bitcoin und Konsorten fallen schon mal raus: Nach Ansicht der Reichsbank handelt es sich dabei gar nicht um Geld (deshalb die Gänsefüßchen im Wort Krypto„währung“). Ob Schweden am Ende jemals eine E-Krone bekommt und wie sie gegebenenfalls funktionieren soll, bleibt vorerst offen. Vielleicht braucht es am Ende auch ganz andere Mechanismen für die Bankenaufsicht und Geldpolitik.

Von den letzten Blockchain-Evangelisten liest man dazu nichts. Sie raunen nur weiter von der Magie der Blockchain und einer großen Zukunft der Krypto„währungen“, die man nicht verpassen dürfe. Wer ihnen noch zuhört, ist selbst schuld.

Stolen Bicycle / geklautes Fahrrad

Should anybody offer this bicycle for sale, please let me know. It is a 2018 model Bergamont Grandurance RD 5.0, frame size 61cm, frame number AB71241941. Condition mostly as sold, but with an added rear-view mirror at the left bar end, to bottle cages, and upgraded lights (head: Lumotec IQ-X, rear: Secula).

Falls Ihnen jemand dieses Fahrrad anbietet, sagen Sie mir bitte Bescheid. Es handelt sich um ein Bergamont Grandurance RD 5.0, Modell 2018, Rahmenhöhe 61cm, Rahmennummer AB71241941. Zustand fast wie gekauft, aber zusätzlich mit einem Rückspiegel am linken Lenkerende, zwei Flaschenhaltern und besserer Beleuchtung (vorne: Lumotec IQ-X, hinten: Secula).

Schönes Fahrrad lehnt an der wand

 

Crew Resource Management

In this talk, Nickolas Means tells the story of United Airlines Flight 232, which on July 19, 1989 crash-landed in Sioux City after suffering a mid-air engine explosion and consequent loss of hydraulics. Although the crash killed more than a third of the passengers and crew, the fact that the aircraft made it to the airport at all and more than half of the occupants survived is widely attributed to extremely good airmanship and collaboration in the cockpit. Airlines teach their pilots how to work and cooperate effectively under stress and United 232 continues to be cited as a success story for this type of training.

Digitalfeindliche Hetze

Gegen alles Digitale kann man in Deutschland ungestört hetzen, zumal unter dem Deckmantel der Sicherheit. Eines der beliebtesten Opfer neben dem Internet: die Kartenzahlung, die sich nun langsam doch auch in Deutschland durchsetzt. In welchem Maße dies auf die Deckelung der Transaktionsgebühren durch die EU zurückgeht, auf die zunehmende Verbreitung NFC-fähiger Karten zum bequemen kontaktlosen Bezahlen auch kleinster Beträge oder schlicht darauf, dass zu guter Letzt auch die Deutschen langsam in der Moderne ankommen, sei dahingestellt. Doch einige meinen immer noch, man hätte nie von den Bäumen herunterkommen oder noch besser, nie die Ozeane verlassen sollen. Ihre Geheimwaffe: Sicherheitsbedenken, denn die lassen sich zumindest in den Augen von Laien kurzfristig schwer ausräumen.

Der SWR demonstriert diese Masche am Beispiel der NFC-fähigen Kredit- und Debitkarten, die heute fast jeder besitzt:

Im Wesentlichen demonstriert dieser Beitrag, dass kontaktloses Bezahlen kontaktlos funktioniert, sowie dass die Infrastruktur dafür günstig zu haben und überall einsetzbar ist. Um sich vor Fernsehteams auf der Jagd nach Sensationen zu schützen, so empfiehlt der Beitrag am Ende, sollen wir unsere praktischen Karten kastrieren, indem wir sie umständlich in Schutzhüllen packen oder die NFC-Funktion gleich komplett deaktivieren lassen.

Wie bei solchen Skandalisierungsversuchen üblich, drückt sich der Beitrag um jede Risikobetrachtung. Das hatte so ähnlich ein gutes Jahr zuvor schon das Fachmagazin c’t versucht, musste jedoch bald zurückrudern. Wie der Anbieter des dort verwendeten mobilen Bezahlterminals zu recht betonte, wurde dort wie auch nun im Fernsehbeitrag des SWR lediglich ein technischer Transaktionsvorgang nachgewiesen, nicht jedoch ein erfolgreicher Geldtransfer zum Täter, der ohne Identifizierung desselben sowie ohne Eingriffsmöglichkeiten in dessen Handeln kaum zu bewerkstelligen wäre.

In der Gesamtschau begrenzen mehrere Mechanismen und Entwurfsmerkmale das Risiko kontaktloser Zahlungskarten:

  1. Zahlungen erfordern physische Nähe zwischen Terminal und Karte. Dies begrenzt die Zahl der effektiven Versuche, die ein Täter pro Zeiteinheit machen kann, sowie die Zahl der Angriffe, denen ein Karteninhaber ausgesetzt ist.
  2. Für Transaktionen ohne PIN-EIngabe sind der Betrag pro Transaktion wie auch die Zahl der aufeinanderfolgenden Transaktionen und deren Gesamtbetrag beschränkt. Selbst wer sich dauerhaft in der Nähe seines Opfers aufhielte, könnte nicht beliebig viele, beliebig hohe Transaktionen auslösen.
  3. Es handelt sich um Buchgeldtransaktionen, die nachvollzogen und nötigenfalls auch rückgängig gemacht werden können. Um an Bargeld zu kommen, müsste der Täter nicht nur Transaktionen auslösen, sondern auch über das resultierende Guthaben auf einem Konto frei und ohne Risiko verfügen können.

Unabhängig davon muss man sich auch noch die Geschäftsbedingungen der Bank anschauen und die darin festgelegten Haftungsregeln berücksichtigen. Selbst ein technisch erfolgreicher Angriff bliebe für Karteninhaber folgenlos, wenn sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank geltend machen könnten.

All diese verschweigt der SWR-Beitrag. Er demonstriert lediglich einen technischen Vorgang, der Journalisten auf den ersten Blick überraschen mag. Hätten sie gründlich recherchiert, statt nur einen Wichtigtuer für eine telegene Vorführung zu suchen, hätte ihnen das sicher jemand erläutert. Weil sie das anscheinend nicht getan haben, handelt es sich um digitalfeindliche Hetze – oder doch nur um schlechten Journalismus?

Bonpflicht als Chance

Die Bäcker jammern: Ab Januar 2020 müssen sie zu jedem Einkauf einen Kassenbon erstellen (und zugleich ihre Kassen mit einer manipulationssicheren Protokollierung ausstatten). Das Bundesfinanzministerium antwortet mit dem Hinweis, dieser Pflicht können auch mit der Ausgabe elektronischer Belegen Genüge tun, woraufhin Medien von Lösungen per E-Mail oder Smartphone phantasieren. Dabei könnte alles sehr einfach sein.

Selbst das traditionelle Bäckerhandwerk entdeckt ganz, ganz langsam das elektrische Bezahlen. Das funktioniert heute kontaktlos und bei kleinen Beträgen ohne PIN-Eingabe. Kunden bekommen den zu zahlenden Betrag angezeigt, halten ihre Karte ans Terminal und finden später einen Nachweis auf ihrem Kontoauszug oder ihrer Kreditkartenabrechnung beziehungsweise in den entsprechenden Funktionen ihrer Online-Bank.

In dieses Verfahren ließen sich elektrische Kassenzettel gut integrieren. Aus Nutzersicht handelt es sich um eine detailliertere Version des Verwendungszwecks, der ohnehin übermittelt und angezeigt wird. Eines Tages könnten die für den Zahlungsverkehr eingesetzten Protokolle solch eine Funktion direkt unterstützen. Gegenwärtig tun sie dies vermutlich nicht und Standardisierungsbemühungen in der Finanzwirtschaft dürften etwas länger dauern.

Bis dahin könnte man sich mit einem Verfahren behelfen, das sich aktuelle Versionen des elektronischen Rezepts zum Vorbild nimmt. Bei allen Kartenzahlungen kämen die digitalen Kassenzettel dann in einen Cloudservice, der sie für eine gewisse Zeit, etwa sechs Monate, zum Abruf vorhielte. Käufer erhielten via Abrechnung zu jedem digitalen Kassenbon eine eindeutige, praktisch nicht erratbare Referenznummer, mit der sie ihn aus der Cloud abrufen könnten. Optional könnte man die Kassenbondaten sogar verschlüsseln (dann dürfte man jedoch zum Abruf nicht denselben Schlüssel verwenden wie zum Entschlüsseln).

Als MVP bekämen man also bei Kartenzahlung in der Abrechnung eine Zahlenkolonne zu sehen, mit der wir den Kassenbon abrufen könnten. Mit etwas gutem Willen und nach einigen Jahren Beratung in  verschiedenen Gremien könnte daraus eine Funktion im Online-Banking werden, mit der sich zu jeder Zahlung der zugehörige Kassenzettel abrufen ließe, wahlweise direkt aus der Cloud während der vorgesehenen Speicherdauer dort oder auf Wunsch aus einem automatisch geführten persönlichen Archiv mit selbst gewählter Speicherdauer und nützlichen Verwaltungsfunktionen zum Beispiel zur Erstellung von Steuererklärungen.

So ungefähr dächten wir über dieses Thema nach, wären wir digital auf der Höhe der Zeit. Wir sind es nicht und zahlen bei vielen Bäckern noch bar. Dazu passt der Bon auf Papier.

PS: Einen Monat später sehen das andere ähnlich. (2019-12-17)

PPS: Weitere anderthalb Monate später diskutiert Deutschland weiter über Kassenbons und zunehmend über digitale Lösungen. (2020-01-29)

PPPS: Das Handelsblatt hat herausgefunden, dass die Bonpflicht zu einem Innovationsschub im Handel führt. (2020-01-30)

Schnapsidee: Falschfahrerwarnung als Werbegag in der Radio-App

Der Radiosender Antenne Bayern hat sich von Bosch einen Werbegag für seine App bauen lassen und mir stehen die Haare zu Berge. Es handelt sich um eine neue Funktion in der App des Senders, eine Falschfahrerwarnung. Das noble Ziel: „Keine Verkehrstoten mehr durch Falschfahrer“, doch der Weg erscheint fragwürdig.

Die Warnfunktion besteht offenbar aus zwei Teilen. Der eine erkennt Falschfahrten daran, dass sich eine aktive Instanz der App in der falschen Richtung durch eine Autobahnauffahrt bewegt, und meldet dieses Ereignis an einen Clouddienst. Der andere empfängt Warnmeldungen und gibt sie aus. Nach eigenen Angaben hat man dabei auch an den Datenschutz gedacht. Technisch ist das so weit plausibel und den Datenschutz glaube ich einfach mal ohne Prüfung. Wenig Sinn ergibt jedoch das Konzept insgesamt, wenn als übliche Anforderungen an einen Sicherheitsmechanismus erstens Verlässlichkeit verlangt und zweitens die Anpassung der Technik an den Menschen.

Die Verlässlichkeit scheitert daran, dass sie Warnfunktion in einer Radio-App steckt. Erkannt werden nur Falschfahrer, welche die App benutzen und die Funktion aktiviert haben, gewarnt ebenso nur Nutzer der App mit aktivierter Warnfunktion. Laut den Mediadaten für Antenne Bayern hat die App im Monat knapp 300.000 „Unique User“. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Bayerns drittgrößter Stadt Augsburg oder weniger als 2,5% der bayerischen Bevölkerung. Gehört ein Geisterfahrer nicht zu dieser Minderheit, warnt auch niemand vor ihm. Nach Angaben von Bosch steckt die Funktion noch in einigen anderen Apps, aber das ändert nichts am grundlegenden Problem, dass Entertainment-Apps kein guter Träger für Sicherheitsfunktionen sind.

Selbst wenn die Warnfunktion auf jedem bayerischen Mobiltelefon aktiv wäre, übersähe sie immer noch ausgerechnet ortsunkundige Auswärtige sowie jeden, der das Telefon zu Hause ließe, dessen Akkuladung zur Neige ginge oder der im Funkloch geisterführe. Umgekehrt hätten Bayern auswärts wenig von der Warnfunktion, nähmen sie per App zwar ihren Lieblingssender mit, begegneten jedoch in der Fremde falschfahrenden Saupreißn ohne App. Man müsste schon gewaltiges Glück in einem nicht sehr wahrscheinlichen Unglück haben, um aus der App überhaupt jemals eine gerechtfertigte und spezifische Warnung zu erhalten.

Nicht verlässlich scheint die App auch im Hinblick auf die Abdeckung relevanter Gefahrensituationen. Geisterfahrer im engeren Sinne können überall auftreten und zur Gefahr werden, wo Straßen getrennte Richtungsfahrbahnen haben und hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Laut Beschreibung erfasst die App nur Autobahnen und lässt damit Bundesstraßen und andere autobahnähnliche Schnellstraßen unberücksichtigt. Darüber hinaus würde mich interessieren, wie das System mit ausgedehnten und unkonventionellen Falschfahrten umgeht. Bei mir vor der Haustür schaffte ein betrunkener Lkw-Fahrer vor einem Jahr eine Geisterfahrt von einem Rastplatz über 21 Kilometer und ein Autobahnkreuz, bevor er gestoppt wurde. Wer nur Auffahrten überwacht, müsste sehr großflächig vor der Gefahr warnen, um alle Betroffenen erreichen zu können.

Unklar bleibt aus der kurzen Erläuterung, wie hoch das Risiko von Fehlwarnungen ist. Merkt es die App oder die Cloud dahinter, wenn etwa ein Bauarbeiter Antenne Bayern hört und sich bei der Arbeit falsch herum durch eine Autobahnabfahrt bewegt? Oder ein Autofahrer, der eine Panne hat und mit dem Händi in der Tasche ordnungsgemäß das Warndreieck aufstellt? Und wie steht es um Manipulationsmöglichkeiten? Was passiert, wenn jemand mit aktiver App in der falschen Richtung neben der Abfahrt herläuft? Wie ist der Clouddienst gegen das Einspeisen falscher Daten aus anderen Quellen als der echten App geschützt?

Daneben stellen sich bei einer solchen Funktion Fragen der benutzergerechten Gestaltung. Falls die App verlässlich warnen könnte, so müsste sie den betroffenen Fahrern – dem Geisterfahrer sowie jenen, denen er entgegenkommt – eine wirksame Warnung übermitteln. Da Geisterfahrten selten sind, wird es sich in der Regel um die erste Warnung dieser Art handeln, die der Fahrer erhält, und dann bleibt keine Zeit zum Nachdenken.

Unter diesen Umständen kommt eigentlich nur eine akustische Warnung mit einer direkten Handlungsanweisung in Frage. Vorbilder dafür liefert jedes moderne Flugzeugcockpit in unmittelbaren Gefahrensituationen. So warnt das Ground Proximity Warning System (GPWS) vor bevorstehendem Bodenkontakt und das Traffic Alert and Collision Avoidance System (TCAS) vor Zusammenstößen mit anderen Flugzeugen. Beide Systeme sagen den Piloten in knappen Worten, was sie tun sollen, denn für alles andere ist keine Zeit. Im Falle des TCAS wird die Anweisung zudem mit dem anderen Flugzeug koordiniert, so dass die Piloten des einen Flugzeugs zum Steigen und die anderen zum Sinken aufgefordert werden. Piloten werden zudem darauf trainiert, mit diesen Warnungen richtig umzugehen. Demgegenüber lenkt eine App auf dem Händi mit einer ungewohnten Warnung eher ab als dass sie hülfe und auf eine situationsabhängige Ausweichanweisung hoffen Betroffene wohl vergebens.

Im Auto und erst recht in einer Radio-App muss man sich außerdem noch Gedanken darüber machen, wie man wirklich wichtige Informationen aus dem Geplapper der Radiomoderatoren, des Navigationsgeräts oder des E-Mail-und-Kurznachrichtenvorlesers heraushebt. Vielleicht ist der Sprachkanal dann doch keine gute Wahl und es wäre besser, den entgegenkommenden Geisterfahrer im Head-Up-Display mit einem größer werdenden roten Punkt zu markieren.

In der vorliegenden Form ist die Falschfahrerwarnung in der Radio-App nichts weiter als ein Werbegag und daran änderte sich wenig, machten möglichst viele Menschen in Bayern mit, wie es sich der Sender wünscht. Eine sinnvolle Warnfunktion müsste Falschfahrten überall verlässlich, aber ohne Fehlarme und Manipulationsmöglichkeiten erkennen und in Gefahrensituationen verbal spezifische, umsetzbare Anweisungen zur Gefahrenabwehr geben. Dazu müsste sie zwingend in die Fahrzeugelektronik integriert sein – Hersteller Bosch sieht dies anscheinend als Alternative zum Smartphone vor – und zur Detektion von Falschfahrten auf absehbare Zeit zusätzlich auf Sensoren außerhalb der Fahrzeuge zurückgreifen. Wäre man darauf nicht angewiesen, könnte man gleich das Entwurfsziel ändern und überlegen, wie man Falschfahrer rechtzeitig stoppt, statt vor ihnen zu warnen.